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   VG Meiningen, 06.03.2019 - 1 K 297/16   

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https://dejure.org/2019,55251
VG Meiningen, 06.03.2019 - 1 K 297/16 (https://dejure.org/2019,55251)
VG Meiningen, Entscheidung vom 06.03.2019 - 1 K 297/16 (https://dejure.org/2019,55251)
VG Meiningen, Entscheidung vom 06. März 2019 - 1 K 297/16 (https://dejure.org/2019,55251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 54 Abs 2 BeamtStG, § 315 Abs 2 BGB, Vorbem 3 Abs 4 S 1 RVG, § 14 Abs 1 S 1 RVG
    Zur Klageart bei Klage auf Erstattung von Kosten eines Widerspruchs sowie der Bindungswirkung des anwaltlichen Gestaltungsrechtes bei der Geltendmachung von Rahmengebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 2.93

    Ausbildungsförderung - Karenzzeit - Beginn - Darlehnsschuld -

    Auszug aus VG Meiningen, 06.03.2019 - 1 K 297/16
    Entscheidend ist dabei, ob dem Zweck des Vorverfahrens, die Selbstkontrolle der Verwaltung, bereits Rechnung getragen ist, oder sich sein Zweck ohnehin nicht mehr erreichen lässt (BVerwG, U. v. 20.04.1994 - 11 C 2/93 -, juris, Rdnr. 18 m. w. N.).
  • LSG Thüringen, 30.05.2013 - L 6 SF 293/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Beschwerdeverfahren im

    Auszug aus VG Meiningen, 06.03.2019 - 1 K 297/16
    Da dieses Gestaltungsrecht durch seine Ausübung verbraucht ist, kann die Bestimmung, sobald die Erklärung wirksam geworden ist, nicht mehr geändert oder widerrufen werden, es sei denn, der Anwalt hat sich die Erhöhung ausdrücklich vorbehalten, er ist über Bemessungsfaktoren getäuscht worden oder er hat einen gesetzlichen Gebührentatbestand übersehen (zum Vorstehenden: BGH, U. v. 04.12.1986 - III ZR 51/85 -, juris ; ThürLSG, B. v. 30.05.2013 - L 6 SF 293/13 B -, juris, Rdnr. 21; Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG, 23. Aufl. 2017, Rdnr. 4 zu § 14; Pankatz in Riedel/Sußbauer, Kommentar zum RVG, 10. Aufl. 2014, Rdnr. 12 zu § 14).
  • VGH Hessen, 26.06.2018 - 2 E 1964/17

    Anrechnung von Rechtsanwaltskosten aus Widerspruchsverfahren auf gerichtliches

    Auszug aus VG Meiningen, 06.03.2019 - 1 K 297/16
    Das Gericht neigt hier dazu, von einem einheitlichen Gegenstand auszugehen, da die Vorbemerkung 3 bewusst nicht von einem einheitlichen Streitgegenstand, sondern nur dem gleichen Gegenstand spricht (vgl. hierzu ausführlich HessVGH, B. v. 26.06.2018 - 2 E 1964/17 -, juris, Rdnrn. 3 ff.).
  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85

    Begriff des Erfolgshonorars

    Auszug aus VG Meiningen, 06.03.2019 - 1 K 297/16
    Da dieses Gestaltungsrecht durch seine Ausübung verbraucht ist, kann die Bestimmung, sobald die Erklärung wirksam geworden ist, nicht mehr geändert oder widerrufen werden, es sei denn, der Anwalt hat sich die Erhöhung ausdrücklich vorbehalten, er ist über Bemessungsfaktoren getäuscht worden oder er hat einen gesetzlichen Gebührentatbestand übersehen (zum Vorstehenden: BGH, U. v. 04.12.1986 - III ZR 51/85 -, juris ; ThürLSG, B. v. 30.05.2013 - L 6 SF 293/13 B -, juris, Rdnr. 21; Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG, 23. Aufl. 2017, Rdnr. 4 zu § 14; Pankatz in Riedel/Sußbauer, Kommentar zum RVG, 10. Aufl. 2014, Rdnr. 12 zu § 14).
  • OVG Thüringen, 14.04.2015 - 2 EO 217/14

    Personalratsbeteiligung bei fristloser Entlassung eines Beamten aus dem

    Auszug aus VG Meiningen, 06.03.2019 - 1 K 297/16
    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht ordnete mit Beschluss vom 14.04.2015 (Az.: 2 EO 217/14) die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs an, nachdem das Verwaltungsgericht Meiningen zuvor den Aussetzungsantrag mit Beschluss vom 11.03.2014 abgelehnt hatte (Az.: 1 E 19/14 Me).
  • VG Meiningen, 17.12.2013 - 1 E 455/13

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; strafrechtliche Relevanz einer

    Auszug aus VG Meiningen, 06.03.2019 - 1 K 297/16
    Die Kammer ordnete durch Beschluss vom 17.12.2013 (Az.: 1 E 455/13 Me) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs an.
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus VG Meiningen, 06.03.2019 - 1 K 297/16
    Die vom Kläger begehrten Kostenerstattungen können nach § 80 Abs. 3 ThürVwVfG nur im Wege der Kostenfestsetzung und damit in Form eines Verwaltungsaktes erfolgen (BVerwG, U. v. 20.05.1987 - 7 C 83/84 -, juris, Rdnr. 7; Kopp/Ramsauer, Kommentar zum VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 80 Rdnrn. 8, 47 und 64).
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