Rechtsprechung
VG Meiningen, 08.01.2007 - 8 E 660/06 Me |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 08.01.2007 - 8 E 660/06 M
- OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Thüringen, 27.03.2006 - 4 EO 87/06
Kommunalaufsichtsrecht; Zur Bestimmung des rückzahlungspflichtigen …
Auszug aus VG Meiningen, 08.01.2007 - 8 E 660/06
Mit der Rechtsprechung des Thüringer OVG (Beschluss vom 27. März 2006, 4 EO 87/06 ) sei - allerdings nur für Wasserbeiträge entschieden - derjenige zur Rückzahlung verpflichtet, mit dem ein Beitragsschuldverhältnis begründet worden sei.Mit Beschluss vom 27.03.2006 - 4 EO 87/06 hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht zur Bestimmung des Rückzahlungspflichtigen nach § 21a Abs. 3 Satz 1 ThürKAG Stellung genommen und dazu ausgeführt, dass zur Rückzahlung - allerdings nur der Wasserbeiträge - nicht der am 01.01.2005 zuständige Aufgabenträger verpflichtet sei, sondern der Aufgabenträger (bzw. sein Rechts- oder Funktionsnachfolger), der auf Grund des begründeten Beitragsschulverhältnisses als Beitragsgläubiger die gezahlten Wasserbeiträge bis zum 01.01.2005 erhalten habe.
- BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"
Auszug aus VG Meiningen, 08.01.2007 - 8 E 660/06
Denn damit würde die Effektivität dieses Verfahrens und damit des gerichtlichen Rechtschutzes insgesamt geschwächt (vgl. nur BVerfG, B.v. 27.05.1998, NVwZ-RR 1999, 217, 218).
- OVG Thüringen, 03.05.2007 - 4 EO 101/07
Kommunalaufsichtsrecht; Ein Zweckverband ist nicht verpflichtet, Abwasserbeiträge …
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 08.01.2007 - 8 E 660/06 Me - abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die mit Änderungsbescheid vom 19.07.2006 für sofort vollziehbar erklärte Aufforderung in Ziffer 2. des Bescheides des Landratsamtes Wartburgkreis vom 03.05.2006 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 19.07.2006 wiederhergestellt.Der Antragsteller legte auch gegen diesen Bescheid Widerspruch ein und beantragte am 13.12.2006 beim Verwaltungsgericht Meiningen - 8 E 660/06 Me - die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die aufsichtsbehördlichen Bescheide.
unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 08.01.2007 - 8 E 660/06 Me - die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die für sofort vollziehbar erklärte Aufforderung in Ziffer 2. des Bescheides des Landratsamtes Wartburgkreis vom 03.05.2006 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 19.07.2006 wiederherzustellen.