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   VG Meiningen, 11.02.2015 - 5 K 204/13 Me   

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VG Meiningen, 11.02.2015 - 5 K 204/13 Me (https://dejure.org/2015,1803)
VG Meiningen, Entscheidung vom 11.02.2015 - 5 K 204/13 Me (https://dejure.org/2015,1803)
VG Meiningen, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 5 K 204/13 Me (https://dejure.org/2015,1803)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Umweltschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen an eine Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • Justiz Thüringen

    Freistellung von der Kostenlast nach Art. I § 4 Abs. 3 Umweltrahmengesetz (juris: URaG) aufgrund öffentlich-rechtlichen Vertrages; Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage der K + S Kali GmbH gegen den Freistaat Thüringen stattgegeben

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    K + S Kali GmbH gegen Meiningen den Freistaat Thüringen

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    K + S Kali Meiningen GmbH gegen den Freistaat Thüringen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung;

    Auszug aus VG Meiningen, 11.02.2015 - 5 K 204/13
    Vertragsgrundlage sind dabei die bei Vertragsabschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die für den Vertragspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Vertragsparteien auf dieser Vorstellung aufbaut (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 18.07.2012 - 8 C 4/11 - BVerwGE 143, 335 und vom 25.01.2011 - 2 B 73/10 - m. w. N., ThürOVG, Urteil vom 09.06.2010 - 2 KO 60/09 - m. w. N., BGH, Urteil vom 24.03.2010, - VIII ZR 235/09 - ; juris).

    Ist danach schon keine Geschäftsgrundlage in Wegfall geraten, kommt es auf die weiteren Voraussetzungen einer Vertragsanpassung, nämlich ob der Wegfall wesentlich ist und die Folgen einer nachträglichen Änderung den Risikorahmen überschreiten, den ein Vertragspartner nach Treu und Glauben hinzunehmen hat, weshalb ihm das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zumutbar ist (BVerwG, Beschluss vom 18.07.2012 - 8 C 4/11 - BVerwGE 143, 335 und vom 25.01.2011 - 2 B 73/10 - m. w. N.,; juris), nicht mehr an.

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VG Meiningen, 11.02.2015 - 5 K 204/13
    Wo eine Umgehung der für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren nicht droht, steht § 43 Abs. 2 VwGO der Feststellungsklage nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 29.04.1997 - 1 C 2/95 - NVwZ 1997, 2534 m. w. N; juris).

    Gestaltungs- oder Leistungsklage zu verweisen, in deren Rahmen das Rechtsverhältnis, an dessen selbständiger Feststellung er ein berechtigtes Interesse hat, einerseits nur Vorfrage wäre, andererseits die weiteren Elemente des geltend zu machenden Anspruchs nur untergeordnete Bedeutung hätten (BVerwG, Urteil vom 29.04.1997 - 1 C 2/95 - NVwZ 1997, 2534 m. w. N.; juris).

  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Meiningen, 11.02.2015 - 5 K 204/13
    Die Zulässigkeit der Feststellungsklage in diesem Fall zu bejahen, sie also gegenüber einer allgemeinen Leistungsklage, sofern dort die für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Sonderregelungen nicht einschlägig sind, grundsätzlich als nicht subsidiär zu betrachten, hat - parallel zur zivilgerichtlichen Rechtsprechung - seinen Grund darin, dass man bei gegen den Bund, die Länder oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften gerichteten Klagen erwarten darf, dass sie angesichts ihrer verfassungsmäßig verankerten Bindung an Recht und Gesetz Gerichtsurteile auch ohne dahinterstehenden Vollstreckungsdruck respektieren (BVerwG, Urteil vom 27.10.1970 - VI C 8/69 - BVerwGE 36, 179; juris).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

    Auszug aus VG Meiningen, 11.02.2015 - 5 K 204/13
    Dies gilt aber auch für den Klageantrag zu 2., der (positiv) auf das Bestehen eines (selbständigen) Elements eines Rechtsverhältnisses (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 28.10.1970 - VI C 55/68 - BVerwGE 36, 218; juris) gerichtet ist, nämlich darauf, dass der Freistellungsvertrag den Beklagten im Rahmen der von der Klägerin vorgenommenen Schadensbekämpfung auch zur Übernahme der Kosten für die sogenannte Laugenhaltung.
  • BVerwG, 21.02.2008 - 7 C 43.07

    Elektro- und Elektronikgerät; Gerätekategorie; Sportgerät; Sportausrüstung;

    Auszug aus VG Meiningen, 11.02.2015 - 5 K 204/13
    Davon kann allerdings dann keine Rede sein, wenn die Feststellungsklage einen Rechtsschutz gewährleistet, der weiter reicht, als er mit einer Leistungs- oder Gestaltungsklage erlangt werden kann, wenn also die genannten Klagemöglichkeiten zu keinem gleichwertigen Rechtsschutz führen (BVerwG, Beschluss vom 26.03.2014 - 4 B 55/13 -, Urteil vom 21.02.2008 - 7 C 43/07 - NVwZ 2008, 697 m. w. N; juris).
  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

    Auszug aus VG Meiningen, 11.02.2015 - 5 K 204/13
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung dann, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint; der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO entspricht danach weitgehend dem der grundsätzlichen Bedeutung in § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 - NVwZ-RR 2011, 963 und vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007, 805, BVerwG, Beschluss vom 30.03 2005 - 1 B 11/05 - NVwZ 2005, 709, Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.11.1997 - 2 ZEO 208/97 - LKV 1998, 281; juris).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 7 C 11.08

    Gemeindliche Kirchenbaulast; Vertrag; Nichtigkeit; rechtliche Unmöglichkeit;

    Auszug aus VG Meiningen, 11.02.2015 - 5 K 204/13
    Vielmehr durfte er ihn auch der in jenem Verfahren von der Klägerin erhobenen und auf den Freistellungsvertrag gestützten Leistungsklage als rechtsvernichtende Einrede entgegensetzen (BVerwG, Urteil vom 18.10.2001 - 3 C 1/01 - NVwZ 2002, 486, Urteil vom 05.02.2009 - 7 C 11/08 - NVwZ-RR 2009, 590; juris).
  • BVerwG, 10.05.2005 - 4 B 24.05

    Anpassung eines Stellplatzvertrag möglich?

    Auszug aus VG Meiningen, 11.02.2015 - 5 K 204/13
    b) Es bedarf hier auch keiner weiteren Erörterung, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein Anpassungsverlangen mit einem konkreten Anpassungsangebot verbunden sein muss, um dem Anspruch auf Vertragserfüllung entgegengehalten werden zu können (offen gelassen im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.05.2005 - 4 B 24/05 -; juris).
  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der

    Auszug aus VG Meiningen, 11.02.2015 - 5 K 204/13
    Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in die Rechte des Dritten eingegriffen wird, d. h. dessen Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Beschluss vom 09.01.1999 - 11 C 8/97 - NVwZ 1999, 296; juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2011 - 13 E 600/11

    Festsetzung des Streitwerts bei Begehren auf Unterlassen von die Berufsehre

    Auszug aus VG Meiningen, 11.02.2015 - 5 K 204/13
    nach richterlichem Ermessen zu bestimmen, ist dem Gericht im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstandes zu schätzen, sich einer weitgehenden Schematisierung und Typisierung für gleichartige Streitigkeiten zu bedienen und zu pauschalieren (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.07.2011 - 13 E 600/11 - NJW 2011, 2824; juris).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerwG, 30.01.1964 - II ER 402.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 55.13

    Zur Subsidiarität der verwaltungsprozessualen Feststellungsklage

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2004 - 9 S 175/04

    Kein Anspruch auf bestimmte personelle oder sachliche Ausstattung eines

  • BVerwG, 10.12.1996 - 7 AV 11.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Örtliche Zuständigkeit des VG für Anfechtungsklage gegen

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • OVG Thüringen, 09.06.2010 - 2 KO 60/09

    Beamtenbesoldung: Bleibevereinbarung - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2010 - 11 B 29.08

    Altlastenfreistellung; Freistellungsbescheid; Freistellungszweck;

  • BVerwG, 22.12.1969 - VII B 115.68

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 16.12.2004 - 4 ZB 04.3158
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 235/09

    Wohnraummiete: Vertragsanpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage bei

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der

  • OVG Thüringen, 19.11.2008 - 1 KO 983/06

    Zum Anspruch auf Zahlung von zusätzlichen Städtebauförderungsmitteln.;

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2014 - 8 PS 131/14

    Recht oder Rechtsverhältnis als ortsgebunden durch Stehen in besonderer Beziehung

  • OVG Thüringen, 28.11.1997 - 2 ZEO 208/97

    Sparkassenrecht; Sparkassenrecht; Sparkasse; Verwaltungsrat; Vorstand;

  • BVerwG, 19.11.1998 - 11 A 50.97

    Beiladung; Nachbarklage; streitiges Rechtsverhältnis; Berührung rechtlicher

  • BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive

  • BVerwG, 24.02.1994 - 4 B 40.94

    Baugenehmigung: "unbeschadet der Rechte Dritter"!

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 94.04

    Arbeitsvertrag; beamtenrechtliche Streitigkeit; Verwaltungsrechtsweg.

  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

  • OVG Thüringen, 10.12.2021 - 4 KO 700/17

    Auslegung eines von der Kostenlast der Altlastensanierung im DDR-Kalibergbau

    Diesen Feststellungsanträgen hat das Verwaltungsgericht Meiningen durch Urteil vom 11. Februar 2015 (Az.: 5 K 204/13 Me) stattgegeben und festgestellt, dass der Beklagte.
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