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   VG Meiningen, 14.04.2005 - 1 K 287/00.Me   

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https://dejure.org/2005,39543
VG Meiningen, 14.04.2005 - 1 K 287/00.Me (https://dejure.org/2005,39543)
VG Meiningen, Entscheidung vom 14.04.2005 - 1 K 287/00.Me (https://dejure.org/2005,39543)
VG Meiningen, Entscheidung vom 14. April 2005 - 1 K 287/00.Me (https://dejure.org/2005,39543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BBG § 79; ThürBG § 87 idFv 15.03.2004; BhV § 6 Abs 1 Nr 3 idFv 10.07.1995
    Zur Frage der Verfassungsgemäßheit der Inkorporation bundesrechtlicher Beihilfevorschriften durch Landesgesetze und zur Beihilfefähigkeit heilpädagogischer Übungsbehandlungen; Beihilfe; beihilfefähig; Erstattung; Kosten; Behandlung; Behandlungskosten; Maßnahme; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Meiningen, 14.04.2005 - 1 K 287/00
    Die Beihilfevorschriften des Bundes sind mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, da sie als Verwaltungsvorschriften nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gesetzesvorbehaltes genügen (BVerwG, U. v. 17.06.2004 - 2 C 50.02-).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17.06.2004 (Az.: 2 C 50.02, DVBl 2004, 1420) entschieden, dass die Beihilfevorschriften des Bundes als Verwaltungsvorschriften nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Gesetzesvorbehalts genügen:.

    Damit ist gewährleistet, dass die Leistungen im Falle von Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Geburt nach einem einheitlichen Handlungsprogramm erbracht werden (BVerwG, U. v. 17.06.2004 - 2 C 50.02 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 34.03

    Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus VG Meiningen, 14.04.2005 - 1 K 287/00
    Dies gilt auch, soweit sie durch § 87 Satz 2 ThürBG in der bis zum 15.03.2004 geltenden Fassung (§ 87 Abs. 1 Satz 2 ThürBG n. F.) als Landesrecht gelten, da sie durch die landesgesetzliche Regelung ihren Charakter als Verwaltungsvorschrift nicht verlieren (vgl. BVerwG, U. v. 28.10.2004 - 2 C 34/03 -).

    In seinem daran anschließenden Urteil vom 28.10.2004 (Az.: 2 C 34/03, zitiert nach Juris) hat das Bundesverwaltungsgericht weiter ausgeführt, dies gelte auch, soweit die Beihilfevorschriften - wie hier - durch Landesgesetz als Landesrecht inkorporiert worden seien.

  • BVerfG, 12.08.1977 - 2 BvR 1063/76
    Auszug aus VG Meiningen, 14.04.2005 - 1 K 287/00
    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12.08.1977 (Az.: 2 BvR 1063/76, ZBR 1978, 730) entschieden hat, dass die bestehenden beihilferechtlichen Regelungen zwar grundsätzlich materiell der Fürsorgepflicht des Dienstherrn genügen, aber in Einzelfällen, die eine besondere unzumutbare Härte für den Beamten darstellen, die generelle Regelung der Beihilfe den Dienstherrn nicht daran hindere, nach entsprechender Prüfung mehr zu gewähren, folgt hieraus ebenfalls nichts zu Gunsten des Klägers.
  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus VG Meiningen, 14.04.2005 - 1 K 287/00
    Demgemäß können die Beihilfevorschriften Art und Umfang der Fürsorgepflicht am Maßstab durchschnittlicher Verhältnisse losgelöst vom Einzelfall pauschalierend festlegen, während umgekehrt der Beamte in Anbetracht der nur ergänzenden Funktion der Beihilfeleistungen mit Blick auf die ihm daneben obliegende Eigenvorsorge Härten und Nachteile hinnehmen muss, die sich aus dieser pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergeben (vgl. BVerwGE 60, 212 ff [219] m.w.N).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2000 - 10 A 11389/00
    Auszug aus VG Meiningen, 14.04.2005 - 1 K 287/00
    Andererseits gilt es vor allem zu vermeiden umfangreiche Ermittlungen über die Qualifikation der jeweils zugezogenen Behandler anzustellen (vgl. hierzu auch OVG Rheinland- Pfalz, B. v. 18.12.2000 - 10 A 11389/00 -, NVwZ-RR 2001, 524 ff).
  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 38.02

    Heilbehandlung; Heilfürsorge; In-vitro-Fertilisation; künstliche Befruchtung;

    Auszug aus VG Meiningen, 14.04.2005 - 1 K 287/00
    Ihr Inhalt beschränkt sich nicht darauf, Auslegungshilfe zu sein, Ermessen zu lenken oder Beurteilungsspielräume auszufüllen (vgl. Urteil vom 27. November 2003 - BVerwG 2 C 38.02 - ).
  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Meiningen, 14.04.2005 - 1 K 287/00
    "Bei den Beihilfevorschriften handelt es sich um administrative Bestimmungen, die nicht die Eigenschaft von Rechtsnormen haben (vgl. bereits Urteil vom 25. Juni 1964 - BVerwG 8 C 23.63 - BVerwGE 19, 48 ).
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