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   VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99.Me   

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VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99.Me (https://dejure.org/2004,13815)
VG Meiningen, Entscheidung vom 21.04.2004 - 1 K 631/99.Me (https://dejure.org/2004,13815)
VG Meiningen, Entscheidung vom 21. April 2004 - 1 K 631/99.Me (https://dejure.org/2004,13815)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 3; BGB § ... 139; BGB § 421 S 1; BauGB § 35; BauGB § 127 Abs 2 Nr 1; BauGB § 127 Abs 3; BauGB § 129 Abs 1; BauGB § 130 Abs 2 S 1; BauGB § 130 Abs 2 S 2; BauGB § 130 Abs 2 S 3; BauGB § 131; BauGB § 133 Abs 1; BauGB § 133 Abs 2 S 1; BauGB § 134 Abs 1; BauGB § 134 Abs 1 S 3; BauGB § 242 Abs 9 S 1; BauGB § 242 Abs 9 S 2; ThürVwVfG § 38; ThürKAG § 1 Abs 3; ThürKAG § 2 Abs 2; ThürKAG § 2 Abs 5; ThürKAG § 15 Abs 1 Nr 1 Buchst b; ThürKAG § 15 Abs 1 Nr 2 Buchst b; ThürKAG § 15 Abs 1 Nr 3 Buchst b; ThürKAG § 15 Abs 1 Nr 5 Buchst a; ThürBekVO § 2 Abs 1; ThürBekVO § 6 S 1; AO-1977 § 5; AO-1977 § 44 Abs 1 S 2; AO-1977 § 119 Abs 1; AO-1977 § 121 Abs 1; AO-1977 § 125; AO-1977 § 127; AO-1977 § 157 Abs 1 S 2; AO-1977 § 226 Abs 3; BauNVO a F § 17 Abs 1
    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage; Erschließungsanlage; hergestellte; vor 03.10.1990; Betrachtungsweise; natürliche; Anbau; Straße; Anbaustraße; Anbaubarkeit; einseitig; Außenbereich; Abrechnung; einheitliche; Ausbauprogramm; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (37)

  • OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 523/00

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides; Nichtigkeit einer

    Auszug aus VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99
    Es begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken, wenn in einer Erschließungsbeitragssatzung für eine vier- und fünfgeschossige Bebauung ein einheitlicher Nutzungsfaktor festgesetzt wird, für eine Bebaubarkeit mit sechs und mehr Vollgeschossen generell ein einheitlicher Nutzungsfaktor gilt und im Übrigen der Nutzungsfaktor ab dem dritten Vollgeschoss degressiv gestaffelt ist (entgegen: OVG Sachsen, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 523/00 -, ZMR 2003, 148 ff.).

    Unter "Teile von Erschließungsanlagen" sind nicht Teilabschnitte im Sinne einer Abschnittsbildung zu verstehen, es handelt sich vielmehr um die abspaltbaren Teilmaßnahmen (Kostenspaltung) i.S.d. § 127 Abs. 3 BauGB (OVG Bautzen, Urteil vom 22.08.2001 - 5 B 523/00 -, ZMR 2003, 148 [151]).

    Eine vergleichbare Verteilungsvorschrift hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen (vgl. Urteil vom 22.08.2001 - 5 B 523/00 -, ZMR 2003, 148 ff.) mit der Begründung für nichtig erklärt, es sei nichts dafür ersichtlich und von der Beklagten auch nicht vorgetragen, warum der Vorteil der Grundstücke zwischen dem vierten und fünften Vollgeschoss und ab dem sechsten Vollgeschoss nicht mehr zunehmen soll.

    Selbst wenn man entgegen den vorstehenden Ausführungen von einer Nichtigkeit der betreffenden Teile der Verteilungsregelung der EBS 2001 ausginge (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 22.08.2001 - 5 B 523/00 -, ZMR 2003, 148 [149 f.]), würde dies der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.

  • OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03

    Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren;

    Auszug aus VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99
    Zwar mag vor In-Kraft-Treten der Thüringer Kommunalordnung und der Thüringer Bekanntmachungsverordnung kein Erfordernis bestanden haben, dass in der Hauptsatzung geregelt sein musste, wo die kommunale Körperschaft öffentliche Bekanntmachungen vollzieht (ThürOVG, Urteil vom 09.12.2003 - 4 KO 583/03 -, Umdruck S. 13).

    Urteil vom 09.12.2003 (- 4 KO 583/03 -, Umdruck S. 21 ff.) ist hier für einen verständigen Leser hinreichend deutlich, welche der beiden Erschließungsbeitragssatzungen gelten soll.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2000 - 2 L 104/00
    Auszug aus VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99
    Das Merkmal "örtliche Ausbaugepflogenheiten" knüpft, wie die Wortwahl bereits nahe legt, an die Ausbaugepflogenheiten in einem ganzen Ort, also einer Gemeinde oder einer Stadt an, nicht jedoch an die Ausbaugepflogenheiten eines eine optische Einheit bildenden Gebiets oder die einer anderen Teileinheit auf dem Gemeindegebiet, wie z. B. eines Ortsteils, eines Stadtteils, einer Siedlung usw. (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629; Driehaus, ZMR 2002, 241 [244]).

    aus Gründen des Bestimmtheitsgrundsatzes nicht (OVG Magdeburg, Urteil vom 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629 [630]).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.06.1996 - 6 M 20/95

    Erschließungsanlage; Neue Bundesländer; Bauprogramm; Teileinrichtungen;

    Auszug aus VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99
    Hinsichtlich des "technischen Ausbauprogramms" kommt daher jede Art von Ausbauprogramm in Betracht, d. h. jeder Plan, nach dem sich die bautechnische Ausgestaltung der Straße insgesamt bzw. der betreffenden Teileinrichtung richten sollte, auch alle formlosen Pläne bis einschließlich 02.10.1990, gleichgültig von wem - etwa vom Rat der Gemeinde, der örtlichen Parteileitung, einem nichtstaatlichen Planungsbüro, einer Mehrzahl von Privatpersonen usw. - und in welcher Form der Plan aufgestellt worden ist (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 16.04.2002 - 1 K 980/96 - OVG Greifswald, Beschluss vom 03.06.1996 - 6 M 20/95 -, LKV 1997, 225 ff., zitiert nach Juris; Driehaus, ZMR 2002, 241 [243]).

    OVG Greifswald, Beschluss vom 03.06.1996 - 6 M 20/95 -, LKV 1997, 225 ff., zitiert nach Juris; Driehaus, ZMR 2002, 241 [244] VG Meiningen, Urteil vom 27.11.2003 - 1 K 851/98 Me).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96

    Sind Erschließungsmaßnahmen immer ausschreibungspflichtig?

    Auszug aus VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99
    Sieht eine Gemeinde von der öffentlichen Ausschreibung ab, kann sich ein Beitragspflichtiger zwar auf den in der Regel darin liegenden Verstoß gegen das Ausschreibungsgebot berufen (OVG Koblenz, Urteil vom 09.04.1997 - 6 A 12010/96 -, NVwZ-RR 1998, 327 f., zitiert nach Juris), denn die Gemeinde ist grundsätzlich verpflichtet, Erschließungsarbeiten öffentlich auszuschreiben.

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn sich die Gemeinde etwa bei der Vergabe der Aufträge ohne dies rechtfertigende sachliche Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h., wenn die Kosten in für die Beklagte erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (OVG Koblenz, Urteil vom 09.04.1997 - 6 A 12010/96 -, NVwZ-RR 1998, 327 f., zitiert nach Juris; OVG Münster, Urteil vom 29.11.1996 - 3 A 2373/93 -, NWVBI.

  • VGH Hessen, 18.05.1998 - 12 UE 1542/98

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen falscher Angaben - Vielehe

    Auszug aus VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99
    Im vorliegenden Fall kann sich der Kläger mit Erfolg darauf berufen, die ihn betreffende Auswahl sei bereits deshalb fehlerhaft, weil die Beklagte bei ihrer Entscheidung das Vorliegen des Sachverhalts verkannt hat, der ihr Ermessen eröffnet (sog. Ermessensausfall bzw. Ermessensnichtgebrauch oder Ermessensunterschreitung; vgl. VGH Kassel, Urteil vom 18.05.1998 - 12 UE 1542/98 -, NVwZ-RR 1999, 274 ff., zitiert nach Juris; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 114 Rdnr. 14).

    Eine Heilung ist auch nicht etwa dadurch eingetreten, dass im gerichtlichen Verfahren die entsprechenden Grundbuchauszüge eingeholt wurden, denn § 114 Satz 2 VwGO erfasst nicht den Fall, dass - wie hier - überhaupt keine Ermessenserwägungen angestellt wurden (VGH Kassel, Urteil vom 18.05.1998 - 12 UE 1542/98 -, NVwZ-RR 1999, 274 ff., zitiert nach Juris; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 114 Rdnr. 50 m.w.N.).

  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

    Auszug aus VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99
    Damit wollte der Gesetzgeber im Beitrittsgebiet die Kostenerhebung für einen weiteren Ausbau von im Zeitpunkt des Beitritts bereits vorhandenen Erschließungsanlagen ohne Ausnahme dem Straßenausbaubeitragsrecht zuweisen (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 -, zitiert nach Juris; BVerwG, Urteil vom 18.11.2002 - 9 C 2.02 -, zitiert nach Juris; VG Meiningen, Urteil vom 27.11.2003 - 1 K 851/98 Me).

    Auch eine einseitig anbaubare Straße kann nämlich i.S.d. § 242 Abs. 9 BauGB bereits insgesamt erstmals hergestellt und damit dem Erschließungsbeitragsrecht entzogen sein (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 -, zitiert nach Juris).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.01.1981 - 9 B 33/80
    Auszug aus VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99
    Demgemäss können die Beitragspflichtigen die Höhe der Kosten, die der Gemeinde für erforderliche Erschließungsanlagen entstanden sind, grundsätzlich nicht mit Erfolg beanstanden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.01.1981 - 9 B 33/80 -, KStZ 1981, 71 [72]).

    1997, 424 ff., zitiert nach Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.01.1981 - 9 B 33/80 -, KStZ 1981, 71 [72]).

  • VG Chemnitz, 21.10.1998 - 1 K 851/98
    Auszug aus VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99
    Damit wollte der Gesetzgeber im Beitrittsgebiet die Kostenerhebung für einen weiteren Ausbau von im Zeitpunkt des Beitritts bereits vorhandenen Erschließungsanlagen ohne Ausnahme dem Straßenausbaubeitragsrecht zuweisen (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 -, zitiert nach Juris; BVerwG, Urteil vom 18.11.2002 - 9 C 2.02 -, zitiert nach Juris; VG Meiningen, Urteil vom 27.11.2003 - 1 K 851/98 Me).

    OVG Greifswald, Beschluss vom 03.06.1996 - 6 M 20/95 -, LKV 1997, 225 ff., zitiert nach Juris; Driehaus, ZMR 2002, 241 [244] VG Meiningen, Urteil vom 27.11.2003 - 1 K 851/98 Me).

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26.01.1979 (- 4 C 61-68 und 80-84.75 -, NJW 1980, 72 ff., zitiert nach Juris) näher dargelegt, dass ein solcher Maßstab § 131 BauGB grundsätzlich gerecht wird.

    Den gesetzlichen Anforderungen genügt es, wenn die Verteilungsregelung sich generell an den wirtschaftlichen Vorteilen für die betreffenden Grundstücke im Sinne einer Gebrauchswertsteigerung orientiert, indem sie allgemein daraufhin ausgerichtet ist, Grundstücke mit größeren Vorteilen stärker zu belasten als Grundstücke mit weniger großen Vorteilen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.01.1979 - 4 C 61-68 und 80-84.75 -, NJW 1980, 72 ff., zitiert nach Juris; und vom 07.03.1980 - 4 C 40.78 -, KStZ 1981, 9 ff., zitiert nach Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1985 - 2 S 336/84

    Wirksamkeit zusammengefaßter Abgabenbescheide - Bildung einer

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

  • BVerwG, 07.03.1980 - 4 C 40.78

    Beitragssatzung - Erschließungsaufwand - Prozentsätze - Tabelle -

  • OVG Thüringen, 19.10.2000 - 4 VO 117/00

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht, Kosten; Zuziehung eines

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1995 - 4 K 22/94

    Leitungsgebundene Einrichtungen; Beitragsmaßstab; Zweckverband; Vorteilsprinzip;

  • OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Abgabenbescheid;

  • VG Gera, 08.12.1998 - 5 E 1256/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht;

  • BFH, 28.03.1979 - I R 219/78

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wirksamkeit eines Gewinnfeststellungsbescheids

  • BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81

    Erschließungsanlage - Teilanlagen - Vorausleistung - Herstellung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02

    Keine "Hinterlieger-Situation", wenn Gemeindegrundstück als Teil der

  • OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98

    Ausbaubeiträge; Zur Zulässigkeit der Geltung von Ausbaubeitragssatzungen für

  • OVG Thüringen, 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht;

  • VG Gera, 22.10.1998 - 5 E 1408/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Kombinierte

  • OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02

    Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

  • VGH Hessen, 09.07.1999 - 5 TZ 4571/98

    Vorausleistungsbescheid; zum Sofortvollzug trotz offensichtlichen

  • BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95

    Berufsoffizier der NVA; Entlassung aus der NVA vor dem Beitritt der DDR zur

  • OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Beschwerde; Antrag; bestimmt;

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.1980 - 2 A 3014/79
  • OVG Thüringen, 11.04.2002 - 4 ZEO 30/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - 3 A 2373/93

    Erschließungsbeitragsrecht: "Unterbau" kein Merkmal der endgültigen Herstellung

  • BFH, 28.06.1984 - IV R 205/82

    Steuerschuld des Erblassers - Inanspruchnahme von Miterben - Steuerbescheid -

  • VG Meiningen, 10.01.2013 - 1 K 305/10

    Wiederholte Veröffentlichung einer Satzung zur Fehlerbehebung; Voraussetzungen

    Zu diesem Ergebnis sei auch das Verwaltungsgericht Meiningen in seinem Urteil vom 21.04.2004 (1 K 631/99.Me) gelangt, das die gleiche Erschließungsanlage betreffe.

    Die erkennende Kammer hat bereits in ihrem rechtskräftigen Urteil vom 21.04.2004 (1 K 631/99.Me, Seite 8 ff.) festgestellt, dass der (obere) V... zum Zeitpunkt des Beitritts keine - im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB - vorhandene Erschließungsanlage war.

    Weder der von der Beklagten gewählte Verteilungsmaßstab in § 5 Abs. 5 EBS 2001 noch die differenzierte Tiefenbegrenzungsregelung (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 b) EBS 2001) für Grundstücke die vom Innen-in den Außenbereich übergehen, begegnen rechtlich durchgreifenden Bedenken (vgl. VG Meinigen, U. v. 21.04.2004, 1 K 631/99.Me).

    Sein Ausbau mit einer Fahrbahnbreite von nur 3 Metern entspricht lediglich dem für die einseitige Erschließung unerlässlichen Umfang, zumal § 2 Abs. 1 Nr. 1.3 EBS 2001 von einer Fahrbahnbreite bis zu maximal 8 Metern bei einseitiger Bebaubarkeit ausgeht (VG Meiningen, U. v. 21.04.2004, 1 K 631/99.Me).

    Wie die Kammer in ihrer vorgenannten Entscheidung (U. v. 21.04.2004, 1 K 631/99.Me) im Hinblick auf das unmittelbare Nachbargrundstück zur Klägerin (Flurstück g) ausgeführt hatte, war die damalige Anwendung der Eckgrundstücksvergünstigung gemäß § 9 EBS 2001 rechtswidrig, obwohl es an den oberen V... und den unteren V... angrenzt (Grundstücke zwischen zwei Erschließungsanlagen).

    Die Kammer war in ihrer Entscheidung (U. v. 21.04.2004, 1 K 631/99.Me) zu dem Ergebnis gelangt, dass die EBS 2001 erst mit ihrer wirksamen Veröffentlichung im Amtsblatt am 24.03.2004 zum 25.03.2004 in Kraft getreten ist, so dass - falls alle übrigen Voraussetzungen für das Entstehen der Beitragspflicht vorgelegen haben sollten - die vierjährige Festsetzungsfrist gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 4 b, bb, 2. Spiegelstrich ThürKAG i. v. m. § 169 Abs. 2 AO 1977 erst am 01.01.2005 beginnen und zum 31.12.2008 enden konnte.

  • VG Meiningen, 19.12.2005 - 1 K 746/99

    Erschließungsbeiträge; Zu den Voraussetzungen unter denen Erschließungsanlagen

    Anwendbar ist diese Alternative aber auch dann, wenn ein Ausbauprogramm zwar vorhanden ist, der Ausbau aber nicht entsprechend dem Plan durchgeführt wurde, sondern als sog. Minderausbau hinter dem Programm zurückblieb (vgl. VG Meiningen, U. v. 21.04.2004 - 1 K 631/99.Me -).

    Die Beantwortung der Frage, ob eine Einrichtung (Straße) den örtliche Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertig gestellt, also bereits hergestellt i.S.d. § 242 Abs. 9 Satz 1 BauGB ist, erfordert davon ausgehend einen Vergleich des Ausbauzustands dieser Einrichtung (Straße) am 02.10.1990 mit dem seinerzeitigen durchschnittlichen Ausbauzustand der entsprechenden Einrichtungen in der betreffenden Gemeinde (OVG Brandenburg, B. v. 02.10.2003 - 2 B 75/03 -, zitiert nach Juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 18.01.2000 - A 2 S 525/99 -, zitiert nach Juris; U. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629 ff.; VG Meiningen, U. v. 21.04.2004 - 1 K 631/99.Me -).

  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04

    Erschließungsbeiträge; Zum „technischen Ausbauprogramm" und zu den

    Allerdings wird in Literatur und Rechtsprechung darüber hinaus vertreten, dass für die Feststellung der ortsüblichen Ausbaugepflogenheiten auf den durchschnittlichen Ausbauzustand der im Gemeindegebiet vorhandenen Straßen abzustellen sei (Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 9/2005, § 8 Rdnr. 218 f, g; OVG LSA, Urteil vom 18.12.2000, 2 L 104/00; Urteil vom 12.01.2005, 4/2 L 411/04; VG Meiningen, Urteil vom 21.04.2004, 1 K 631/99, zitiert nach Juris).
  • VG Cottbus, 05.02.2009 - 6 K 24/08

    Satzungsregelungen zu Kanalanschlussbeitrag

    Hinzu kommt, dass ein Gebäude häufig auch über ein Dach- oder Kellergeschoss verfügt, das nicht als Vollgeschoss im Sinne der Satzung bzw. der Brandenburgischen Bauordnung zählt (vgl. Beschluss der Kammer vom 24. April 2007 - 6 L 14/06- S. 6 des E.A.; OVG Bautzen, Urteil vom 21. Oktober 1999 - 2 S 551/99 -, S. 18 f. des E.A. zum Anschlussbeitragsrecht; zum Erschließungsbeitragsrecht: OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 523/00 - ZMR 2003, 148; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 2 M 255/02 -, zitiert nach juris; VG Meiningen, Urteil vom 21. April 2004 - 1 K 631/99.ME -, juris Rn. 63; VG Dessau, Urteil vom 9. März 2004 - 3 A 2292/01 -, juris Rn. 16).
  • VG Weimar, 06.02.2013 - 3 K 811/12

    Erschließungsbeitragspflicht einer im Grundbuch eingetragenen Gesellschaft

    Zwar enthält das Baugesetzbuch selbst keine Verjährungsvorschriften, über § 1 Abs. 3 ThürKAG finden indessen die Vorschriften des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und damit der dortige Verweis auf die Vorschriften der Abgabenordnung (§ 15 Abs. 1 ThürKAG) auch im Erschließungsbeitragsrecht Anwendung (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. das Urteil vom 29.08.2012 - 3 K 69/12 We - sowie VG Meiningen, Urteil vom 21.04.2004 - 1 K 631/99.Me - Juris, Rdnr. 70).
  • VG Meiningen, 23.01.2006 - 1 K 549/98

    Ausbaubeiträge; Erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage im

    Dies erfordert einen Vergleich des Ausbauzustands dieser Einrichtung (Straße) am 02.10.1990 mit dem seinerzeitigen durchschnittlichen Ausbauzustand der entsprechenden Einrichtungen in der betreffenden Gemeinde (OVG Brandenburg, B. v. 02.10.2003 - 2 B 75/03 -, zitiert nach Juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 18.01.2000 - A 2 S 525/99 -, zitiert nach Juris; U. v. 18.12.2000 - 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629 ff.; VG Meiningen, U. v. 21.04.2004 - 1 K 631/99.Me -).
  • VG Meiningen, 21.01.2006 - 2 K 549/98

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "örtlichen Ausbaugepflogenheiten" i.S.v. §

    Dies erfordert einen Vergleich des Ausbauzustands dieser Einrichtung (Straße) am 02.10.1990 mit dem seinerzeitigen durchschnittlichen Ausbauzustand der entsprechenden Einrichtungen in der betreffenden Gemeinde (OVG Brandenburg, B. v. 02.10.2003 - 2 B 75/03 -, zitiert nach [...]; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 18.01.2000-A2S 525/99-, zitiert nach [...]; U.v. 18.12.2000 2 L 104/00 -, ZMR 2002, 629 ff.; VG Meiningen, U. v. 21.04.2004 1 K 631/99.Me -).
  • VG Weimar, 29.08.2012 - 3 K 69/12

    Rechtliche Folgen eines Eigentümerwechsels nach bloßer Festsetzung eines

    Allerdings verweist § 15 Abs. 1 Thüringer Kommunalabgabengesetz - ThürKAG - für die Erhebung kommunaler Abgaben weitgehend auf die Vorschriften der Abgabenordnung, wobei § 15 ThürKAG aufgrund des § 1 Abs. 3 ThürKAG auch für die Erhebung von Abgaben nach anderen Gesetzen gilt und damit grundsätzlich - soweit im Baugesetzbuch nichts Abweichendes geregelt ist - auch für das Erschließungsbeitragsrecht (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 21.04.2004 - 1 K 631/99.Me - J URIS, Rdnr. 70; dem hat sich die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 09.09.2009 - 3 K 129/09 We - [n.v.] angeschlossen).
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