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VG Meiningen, 25.07.2006 - 2 K 15/04.Me |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThOBG § 53; ThOBG § 12 Abs 2; ThOBG § 11 Abs 1; ThOBG § 22; StVO § 42 Abs 4
Polizeirecht; Zur Umsetzung eines Fahrzeuges ohne vorherige Halterfeststellung; Abschleppen; Umsetzen; Kfz; Fahrzeug; Halterfeststellung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 25.07.2006 - 2 K 15/04.M
- VG Meiningen, 07.08.2006 - 2 K 15/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82
Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens - …
Auszug aus VG Meiningen, 25.07.2006 - 2 K 15/04
Eine Gefahr in polizeirechtlichem Sinne liegt wegen der damit verbundenen negativen Vorbildwirkung bei längerem verbotswidrigem Parken vor, ohne dass es auf die Verwirklichung einer zusätzlichen konkreten Gefahr ankäme (vgl. BVerwG, B. v. 06.07.1983, DVBl. 1983, 1066: Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Pkw, wenn die Parkzeit mehr als 3 Stunden überschritten ist; BVerwG, B. v. 20.12.1989, NJW 1990, 931: Abschleppen eines verbotswidrig während längerer Zeit - knapp 2 Stunden - parkenden Kraftfahrzeuges).