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   VG Meiningen, 28.08.2002 - 2 E 525/02.Me   

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https://dejure.org/2002,28389
VG Meiningen, 28.08.2002 - 2 E 525/02.Me (https://dejure.org/2002,28389)
VG Meiningen, Entscheidung vom 28.08.2002 - 2 E 525/02.Me (https://dejure.org/2002,28389)
VG Meiningen, Entscheidung vom 28. August 2002 - 2 E 525/02.Me (https://dejure.org/2002,28389)
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  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VG Meiningen, 28.08.2002 - 2 E 525/02
    bb) Diese zu Unrecht angeforderten Gutachten, die der Antragsteller dem Antragsgegner vorlegte, durften zwar verwerten werden (BVerwG, B. v. 19.03.1996, BayVBl. 1997, S. 54).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Meiningen, 28.08.2002 - 2 E 525/02
    fach- oder amtsärztlichen Gutachtens (BverfG, B. v. 20.06.2002, NJW 2002, S. 2378; BverfG, B. v. 08.07.2002, NJW 2002, S. 2381).
  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Meiningen, 28.08.2002 - 2 E 525/02
    fach- oder amtsärztlichen Gutachtens (BverfG, B. v. 20.06.2002, NJW 2002, S. 2378; BverfG, B. v. 08.07.2002, NJW 2002, S. 2381).
  • BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von

    Auszug aus VG Meiningen, 28.08.2002 - 2 E 525/02
    Das ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn die auf der Grundlage des eingeholten Gutachtens beruhende Prognose nicht klar, unvollständig oder widersprüchlich ist, also auch für einen nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit der das Gutachten erstellenden Sachverständigen ergibt (BVerwG, U. v. 26.04.1985, NVwZ 1987, S. 48; B. v. 18.01.1982, NVwZ 1982, S. 309).
  • OVG Thüringen, 13.05.1997 - 1 EO 609/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; öffentliches Interesse;

    Auszug aus VG Meiningen, 28.08.2002 - 2 E 525/02
    Die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren soll effektiven Rechtsschutz für den Bürger gewährleisten und verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor der Verwaltungsakt gerichtlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden konnte (ThürOVG, Beschluss vom 13.05.1997, Az.: 1 EO 609/96).
  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Auszug aus VG Meiningen, 28.08.2002 - 2 E 525/02
    Haben beide widerstreitende Interessen etwa gleich großes Gewicht, ist wiederum entsprechend der vom Gesetzgeber getroffenen Grundsatzentscheidung dem Antrag stattzugeben, da Rechtsmitteln, wenn gesetzlich wie vorliegend nichts anderes geregelt ist, gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich aufschiebende Wirkung zukommt (HessVGH, Beschluss vom 01.08.1991, NVwZ 1993, 491).
  • OVG Sachsen, 23.02.1993 - 3 S 2/93

    Fahrerlaubnisentziehung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Streitwert;

    Auszug aus VG Meiningen, 28.08.2002 - 2 E 525/02
    Soweit sich jemand jedoch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, muss das nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in der Regel auch dazu führen, dass diese Anordnung für sofort vollziehbar erklärt wird, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen (OVG Bautzen, B. v. 23.02.1993, LKV 1994, S. 224; VG Saarland, B. v. 05.07.1995 - Az.: 5 F 46/95; VG Meiningen, B. v. 07.02.2002 - Az.: 2 E.
  • BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VG Meiningen, 28.08.2002 - 2 E 525/02
    Wann es vorliegt, lässt sich nicht allgemein, sondern lediglich im Einzelfall bestimmen (vgl. BVerfGE 35, 382; 38, 52).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VG Meiningen, 28.08.2002 - 2 E 525/02
    Wann es vorliegt, lässt sich nicht allgemein, sondern lediglich im Einzelfall bestimmen (vgl. BVerfGE 35, 382; 38, 52).
  • VG Saarlouis, 05.07.1995 - 5 F 46/95
    Auszug aus VG Meiningen, 28.08.2002 - 2 E 525/02
    Soweit sich jemand jedoch als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, muss das nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in der Regel auch dazu führen, dass diese Anordnung für sofort vollziehbar erklärt wird, um den ungeeigneten Fahrerlaubnisinhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen (OVG Bautzen, B. v. 23.02.1993, LKV 1994, S. 224; VG Saarland, B. v. 05.07.1995 - Az.: 5 F 46/95; VG Meiningen, B. v. 07.02.2002 - Az.: 2 E.
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