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   VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02.Me   

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VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02.Me (https://dejure.org/2006,28053)
VG Meiningen, Entscheidung vom 29.05.2006 - 1 K 58/02.Me (https://dejure.org/2006,28053)
VG Meiningen, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 1 K 58/02.Me (https://dejure.org/2006,28053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürBG § 8 Abs 3; ThürBG § 11 Abs 1; ThürBG § 13 Abs 1; ThürBG § 13 Abs 1 Nr 1; ThürBG § 13 Abs 1 Nr 3; ThürBG § 13 Abs 4; ThürBG § 14 Abs 2
    Recht der Landesbeamten; Nichteinhaltung der Frist für die Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Probe wegen arglistiger Täuschung über MfS-Kontakte und wirksame Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen - weiterer - arglistiger Täuschung über deren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung des Dienstherrn i.R. der beamtenrechtlichen Ernennung durch den zu Ernennenden; Rücknahme der beamtenrechtlichen Ernennung wegen arglistiger Täuschung über eine frühere tätigkeit für die "Stasi" (Staatssicherheitsdienst bzw. MfS der DDR); ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02
    So unterbleiben etwa nach § 19 Abs. 1 Satz 2 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes in der Fassung des Dritten Änderungsgesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl I S. 2026) Mitteilungen über den Inhalt von Akten des Ministeriums für Staatssicherheit grundsätzlich, wenn keine Anhaltspunkte vorhanden sind, dass nach dem 31. Dezember 1975 eine inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst vorgelegen hat (BVerfGE 96, 171, 188).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt deutlich gemacht, dass der Grundsatz, wonach Fragen nach einer Tätigkeit für das MfS, die vor 1970 abgeschlossen ist, den Betroffenen regelmäßig in unzumutbarer Weise in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen und deshalb unzulässig sind, nicht im Sinne einer Stichtagsregelung zu verstehen ist (BVerfG, NZA 1999, S. 1095; zur Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Würdigung auch bereits BVerfGE 96, 171, 187).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seinem Urteil vom 08.07.1997 (Az.: 1 BvR 2111/94, BVerfGE 96, 171 ff.) für die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine solche Zumutbarkeitsprüfung verlangt.

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02
    Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für ihre Entscheidung erheblich sind oder sein können (vgl. BVerwG, U. v. 18.09.1985 - 2 C 30.84 -, Buchholz 237.5 § 14 LBG Hessen Nr. 2 m. w. N.).

    Dieses Tatbestandsmerkmal liegt vor, wenn der Täuschende erkennt oder jedenfalls damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass die Ernennungsbehörde auf Grund seines Verhaltens der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben erachtet, obgleich solche in Wahrheit vorliegen und dadurch zu einer dem Ernannten günstigeren Entscheidung bestimmt wird (vgl. BVerwG, U. v. 18.09.1985 - 2 C 30.84 -, Buchholz 237.5 § 14 LBG Hessen Nr. 2).

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Auszug aus VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02
    Das ist insbesondere auch dann der Fall, wenn der Betroffene bei seiner Bewerbung auf die Frage nach einem Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhältnis bzw. nach Kontakten zu Nachrichtendiensten der DDR keine Angaben zu seiner informellen Zusammenarbeit mit dem früheren MfS gemacht hat und die Ernennung bei Kenntnis dieser Zusammenarbeit nicht erfolgt wäre (vgl. BVerwG, U. v. 24.10.1996 - 2 C 23.96 -, DVBl. 1997, 374; vgl. auch B. v. 14.11.1996 - 2 B 16.96 -, DtZ 1997, 143; ThürOVG, B. v. 25.06.1997 - 2 EO 816/95 -).

    Die Kenntnis der die Entscheidung vorbereitenden (vorschlagenden) Bediensteten genügt dagegen nicht (vgl. BVerwG, U. v. 06.07.1960 - VI C 193.58 -, BVerwGE 11, 61 ff.; U. v. 24.10.1996 - 2 C 23.96 -, DVBl. 1994, 374 f.).

  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 120.59
    Auszug aus VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02
    1 ThürBG stützen kann (vgl. BVerwG, B. v. 14.11.1996 - 2 B 16.96 -, BVerwGE 13, 156 ff.).

    Erforderlich ist somit die Kenntnis von allen Voraussetzungen für eine Rücknahme, insbesondere auch der arglistigen Täuschungshandlung (vgl. BVerwG, U. v. 16.10.1979 - 2 B 61/79 -, BVerwGE 13, 156 ff.).

  • BVerwG, 14.11.1996 - 2 B 16.96

    Beamtenrecht - Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Probe, Herbeiführung der

    Auszug aus VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02
    1 ThürBG stützen kann (vgl. BVerwG, B. v. 14.11.1996 - 2 B 16.96 -, BVerwGE 13, 156 ff.).

    Das ist insbesondere auch dann der Fall, wenn der Betroffene bei seiner Bewerbung auf die Frage nach einem Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhältnis bzw. nach Kontakten zu Nachrichtendiensten der DDR keine Angaben zu seiner informellen Zusammenarbeit mit dem früheren MfS gemacht hat und die Ernennung bei Kenntnis dieser Zusammenarbeit nicht erfolgt wäre (vgl. BVerwG, U. v. 24.10.1996 - 2 C 23.96 -, DVBl. 1997, 374; vgl. auch B. v. 14.11.1996 - 2 B 16.96 -, DtZ 1997, 143; ThürOVG, B. v. 25.06.1997 - 2 EO 816/95 -).

  • BVerfG, 21.07.1999 - 1 BvR 1584/98

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm GG Art 1 Abs 1, Art 20 Abs 3 durch

    Auszug aus VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt deutlich gemacht, dass der Grundsatz, wonach Fragen nach einer Tätigkeit für das MfS, die vor 1970 abgeschlossen ist, den Betroffenen regelmäßig in unzumutbarer Weise in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen und deshalb unzulässig sind, nicht im Sinne einer Stichtagsregelung zu verstehen ist (BVerfG, NZA 1999, S. 1095; zur Notwendigkeit einer einzelfallbezogenen Würdigung auch bereits BVerfGE 96, 171, 187).

    Dabei kommt es wesentlich auf den Zeitablauf und die Bedeutung der Umstände des Einzelfalls für die Fortsetzung des Dienstverhältnisses an (BVerfG, NZA 1999, S. 1095).".

  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung -

    Auszug aus VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02
    Ausreichend ist, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen hätte (vgl. BVerwG, U. v. 25.10.1968 - 6 C 95.67 -, BVerwGE 31, 1 ff.).

    Rücknahme einer Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung kommt es allein darauf an, ob der Beamte ohne die Täuschung tatsächlich ernannt bzw. schon ernannt worden wäre, nicht aber darauf, ob die Ernennungspraxis des Dienstherrn rechtmäßig ist oder nicht (vgl. BVerwG, U. v. 12.09.1963 - 2 C 195.61 -, BVerwGE 16, 340 ff.; U. v. 26.09.1963 - VIII 32.63 -, BVerwGE 17, 1 ff.; U. v. 25.10.1968 - 6 C 95.67 -, a. a. O.).

  • VG Meiningen, 25.09.2001 - 1 K 762/97
    Auszug aus VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn sich schon aus dem Inhalt der Unterlagen selbst ergibt, dass sie nicht der Wahrheit entsprechen können oder wenn sich auf Grund von Zeugenaussagen ergibt, dass die Unterlagen einen unzutreffenden Inhalt wiedergeben (VG Meiningen, U. v. 25.09.2001 - 1 K 762/97.Me -).
  • BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98

    Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger

    Auszug aus VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02
    geschehen - alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst auf dieser vervollständigten Grundlage ihre Entscheidung getroffen hätte, gegen die der Bewerber sodann bei ungünstigem Ergebnis Rechtsschutz hätte in Anspruch nehmen können (vgl. BVerwG, B. v. 29.07.1998 - 2 B 63.98 -, LKV 1999, 229 f.).
  • OVG Thüringen, 29.01.1998 - 2 EO 666/96

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Einigungsvertrag; Unzutreffende

    Auszug aus VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02
    Diese Rechtsprechung ist allerdings hier, wo es um die Rücknahme einer beamtenrechtlichen Ernennung geht, nicht anwendbar (vgl. ThürOVG, B. v. 29.01.1998 - 2 EO 666/96 -, ThürVBl. 1998, 138 f.) Im Falle der.
  • BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00

    Keine Verletzung von GG Art 33 Abs 2 durch Rücknahme der Ernennung eines

  • BVerwG, 06.07.1960 - VI C 193.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 32.63

    Entlassung eines Berufssoldaten wegen Herbeiführung der Ernennung durch

  • BVerfG, 24.09.2004 - 2 BvR 331/01

    Zurücknahme der Ernennung zum Beamten wegen lange zurückliegender Stasi-Mitarbeit

  • OVG Berlin, 11.03.1997 - 2 L 5.96

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

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