Rechtsprechung
VG Meiningen, 29.06.2010 - 2 K 487/08 Me |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inanspruchnahme des Freistaats Thüringen als Zustandsstörer und Waldeigentümer für wild abgelagerte undichte Altölbehältnisse im Staatswald; Anwendung des wasserrechtlichen Gefahrenabwehrrechts auf die als Abfall zu qualifizierenden Altölbehältnisse; Berufung auf Art. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OVG Schleswig-Holstein, 03.04.1998 - 4 L 133/96
Zur Zustandsverantwortlichkeit des öffentlich-rechtlichen Grundeigentümers (hier: …
Auszug aus VG Meiningen, 29.06.2010 - 2 K 487/08
Auch wenn die hierbei für Grund- und Trinkwasser bestehenden Gefahren auch von dem als Abfall zu qualifizierenden Altölbehältnis ausgehen, findet auf den gesamten Vorgang nicht - auch nicht teilweise - Abfallrecht, sondern wasserrechtliches Gefahrenabwehrrecht Anwendung (vgl. auch OVG Schleswig- Holstein, U. v. 03.04.1998, 4 L 133/96).Eine andere Frage ist, ob der Waldeigentümer an dem wild abgelagerten Abfall Abfallbesitz erwirbt, was wohl zu verneinen ist, da er über diese wild abgelagerten beweglichen Sachen in der Regel keine Sachherrschaft ausüben kann (vgl. hierzu OVG NRW U. v. 13.06.2006 13 A 632/04 - Schlachtabfälle auf Waldgrundstück; OVG Schleswig U. v. 3.04.1998, 4 L 133/96 - Chemikalienbehälter auf Parkplatz Bundesautobahn; beide [...]).
Dies rechtfertigt es, den Gesamtsachverhalt einheitlich nach wasserpolizeilichen Vorgaben zu bewerten, weshalb die Entsorgung des Altölbehälters als solchem nicht gesondert auf abfallrechtlicher Grundlage erfolgen musste (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein U. v. 3.04.1998 a.a.O.; VG Halle B. v. 19.11.03 5 B 66/03; VGH B.-W. U. v. 25.07.90 NuR 1992, 427; OVG NRW U. v. 3.06.1997NVwBl. 1998, 64).
- VG München, 16.11.2000 - M 17 K 99.2519
Auszug aus VG Meiningen, 29.06.2010 - 2 K 487/08
Polizeiliche Maßnahmen können sich grundsätzlich auch gegen Hoheitsträger in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, also im Bereich fiskalischer Betätigung, richten (vgl. VG München U. v. 16.11.2000, M 17 K 99.2519; [...]).Eine Vergleichbarkeit der Lage des öffentlichen Waldeigentümers mit der eines privaten ist insoweit gerade nicht gegeben, weshalb die sich auf Art. 14 GG und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gründende Rechtssprechung zur Ausnahme von der Inanspruchnahme als Zustandsstörer auf den öffentlichen Träger nicht anzuwenden ist (so auch zu diesem Punkt VG München, U. v. 16.11.2000, M 17 K 99.2519 Rn. 3.2.3.1; [...]).
Der vom Kläger hierzu ausdrücklich angeführte, vom VG München behandelte Fall ist mit vorliegendem Sachverhalt nicht vergleichbar (VG München U.v. 16.11.2000 a.a.O.; [...]).
- VG Halle, 19.11.2003 - 5 B 66/03
Auszug aus VG Meiningen, 29.06.2010 - 2 K 487/08
Dies kann der Zustandsstörerhaftung des Waldeigentümers daher nicht im Wege stehen (vgl. auch VG Halle B. v. 19.11.2003, 5 B 66/03; [...]).Dies rechtfertigt es, den Gesamtsachverhalt einheitlich nach wasserpolizeilichen Vorgaben zu bewerten, weshalb die Entsorgung des Altölbehälters als solchem nicht gesondert auf abfallrechtlicher Grundlage erfolgen musste (…vgl. auch OVG Schleswig-Holstein U. v. 3.04.1998 a.a.O.; VG Halle B. v. 19.11.03 5 B 66/03; VGH B.-W. U. v. 25.07.90 NuR 1992, 427; OVG NRW U. v. 3.06.1997NVwBl. 1998, 64).
- BVerwG, 18.06.1998 - 1 B 178.97
Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für die Kampfmittelräumung
Auszug aus VG Meiningen, 29.06.2010 - 2 K 487/08
Hier verbleibt es bei der Störereigenschaft allein aufgrund der formalen Eigentümerstellung, da sich hieran die Rechtspflicht für den Eigentümer knüpft, dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Grundstück keine Gefahren oder Störungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen (BVerwG B. v. 18.06.98, 1 B 178/97, [...]).16.02.00, 1BvR 242/91, 1 BvR 315/99 -BVErfGE 102, 1; BVerwG v. 18.06.1998, 1 B 178/97; [...]), erreicht wäre.
- OVG Hamburg, 17.05.2000 - 5 Bf 31/96
Polizeirechtliche Verantwortlichkeit des Grundstückeigentümer für …
Auszug aus VG Meiningen, 29.06.2010 - 2 K 487/08
Wie bereits ausgeführt, ist der Rechtsgrund zum Einschreiten insgesamt im wasserpolizeilichen Sicherheitsrecht zu sehen, so dass sämtliche mit der Wiederherstellung eines gefahrenfreien Zustandes verbundenen Kostenpositionen als Kosten der unmittelbaren Maßnahme anzusehen sind (vgl. OVG Hamburg, U. v. 17.05.2000, 5 Bf 31/96, [...]). - VG Mainz, 30.03.2009 - 3 L 175/09
Umweltgefährdende Abfälle - Sofortige Beseitigung
Auszug aus VG Meiningen, 29.06.2010 - 2 K 487/08
Es existiert auch kein Rechtssatz, dass ein Handlungsstörer grundsätzlich vor einem Zustandsstörer in Anspruch genommen werden müsste (vgl. VG Mainz B. v. 30.03.09, 3 L 175/09; [...]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2006 - 13 A 632/04
Waldeigentümer und Waldbesitzer sind für die Entsorgung von Abfall, den andere im …
Auszug aus VG Meiningen, 29.06.2010 - 2 K 487/08
Eine andere Frage ist, ob der Waldeigentümer an dem wild abgelagerten Abfall Abfallbesitz erwirbt, was wohl zu verneinen ist, da er über diese wild abgelagerten beweglichen Sachen in der Regel keine Sachherrschaft ausüben kann (vgl. hierzu OVG NRW U. v. 13.06.2006 13 A 632/04 - Schlachtabfälle auf Waldgrundstück; OVG Schleswig U. v. 3.04.1998, 4 L 133/96 - Chemikalienbehälter auf Parkplatz Bundesautobahn; beide [...]). - VGH Baden-Württemberg, 25.07.1990 - 8 S 643/90
Verfügung zur Beseitigung umweltgefährdender Chemikalien bzw zum Kostenersatz …
Auszug aus VG Meiningen, 29.06.2010 - 2 K 487/08
Dies rechtfertigt es, den Gesamtsachverhalt einheitlich nach wasserpolizeilichen Vorgaben zu bewerten, weshalb die Entsorgung des Altölbehälters als solchem nicht gesondert auf abfallrechtlicher Grundlage erfolgen musste (…vgl. auch OVG Schleswig-Holstein U. v. 3.04.1998 a.a.O.; VG Halle B. v. 19.11.03 5 B 66/03; VGH B.-W. U. v. 25.07.90 NuR 1992, 427; OVG NRW U. v. 3.06.1997NVwBl. 1998, 64). - BVerwG, 30.11.1990 - 7 C 4.90
Umfang der schiffahrtspolizeilicher Aufgaben des Bundes auf Bundeswasserstraßen
Auszug aus VG Meiningen, 29.06.2010 - 2 K 487/08
Wie in der verwaltungs- und oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bereits mehrfach ausgeführt, geben daher die das privatrechtliche Eigentum des Klägers überlagernden öffentlich-rechtlichen Vorschriften - hier das Betretensrecht aufgrund des Thüringer Waldgesetzes - keine Veranlassung für eine Einschränkung der ordnungsrechtlichen Verantwortung als Zustandsstörer (VG Schleswig-Holstein, U. v. 21.10.2002, 14 A 184/00 zu Bundesrepublik als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen;… OVG Schleswig, a.a.O. zu Bundesrepublik als Eigentümerin von Parkplätzen an Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen; BVerwG U. v. 30.11.1990, 7 C 4/90 Bundesrep. als Eigentümerin an Bundeswasserstraßen; alle [...]). - BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 1731/05
Verfassungsbeschwerden gegen kartellrechtliche Verfahren unzulässig
Auszug aus VG Meiningen, 29.06.2010 - 2 K 487/08
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schützen die Grundrechte vorrangig die Freiheitssphäre des Einzelnen als natürlicher Person gegen Eingriffe des Staates, so dass juristische Personen als solche nur dann als Grundrechtsinhaber angesehen werden können, wenn in deren Bildung und Betätigung die freie Entfaltung der dahinter stehenden privaten natürlichen Personen zum Ausdruck kommt (BVerfG B. v. 31.10.1984, BVerfGE 68, 193,205 [BVerfG 31.10.1984 - 1 BvR 35/82]; B. v. 18.05.2009, 1 BvR 1731/05; [...]). - BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
- VG Schleswig, 21.10.2002 - 14 A 184/00
Gewässerverunreinigung, Bundeswasserstraße, untere Wasserbehörde, Eilkompetenz …
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82
Orthopädietechniker-Innungen