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VG Meiningen, 29.07.2002 - 5 K 1086/98.Me |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
VermG § 4 Abs 2; VermG § 4 Abs 3 a - c
Rückübertragungsrecht; Rückübertragungsrecht; redlicher; Erwerb; Schenkungsvertrag; gegenwärtiger; Rechtsinhaber; Gartengrundstück - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 27.00
Redlicher Erwerb; Kauf eines unbelasteten Gartengrundstücks; Veräußerung durch …
Auszug aus VG Meiningen, 29.07.2002 - 5 K 1086/98
Selbst der staatliche Verwalter musste sich auf die körperliche Verwaltung des Vermögenswertes beschränken, da auch ihm gegenüber die Auskunftserteilung beschränkt war (BVerwG, U. v. 19.07.2000, Az. 8 C 20/99; BVerwG, U. v. 27.06.2001, Az. 8 C 27/00). - BVerwG, 19.07.2000 - 8 C 20.99
Redlicher Erwerb; Kauf durch den Bürgermeister als Organ des staatlichen …
Auszug aus VG Meiningen, 29.07.2002 - 5 K 1086/98
Selbst der staatliche Verwalter musste sich auf die körperliche Verwaltung des Vermögenswertes beschränken, da auch ihm gegenüber die Auskunftserteilung beschränkt war (BVerwG, U. v. 19.07.2000, Az. 8 C 20/99; BVerwG, U. v. 27.06.2001, Az. 8 C 27/00). - BVerwG, 03.11.1999 - 8 C 19.98
Redlicher Erwerb; Ausnahmen von der Stichtagsregelung; Vorliegens der …
Auszug aus VG Meiningen, 29.07.2002 - 5 K 1086/98
Ein Erwerb ist jedenfalls dann unredlich, wenn er auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruht, an welcher der Erwerber in vorwerfbarer Weise beteiligt war (BVerwG, VIZ 2000, 153; BVerwG, U. v. 20.11.2001, VIZ 2002, 341). - BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
Restitution bei Treuhandübertragung
Auszug aus VG Meiningen, 29.07.2002 - 5 K 1086/98
Dieser soll in einem derartigen Fall in seinem berechtigten Vertrauen auf den Bestand des Erwerbs nicht dadurch nachträglich enttäuscht werden, dass sich die politischen und rechtlichen Verhältnisse in einer damals nicht vorhersehbaren Weise grundlegend geändert haben; demgemäß darf er "den Vermögenswert" behalten (BVerwG, U. v. 19.01.1995, VIZ 1995, 288; BVerwG, U. v. 23.06.1995, VIZ 1995, 526). - BVerwG, 23.06.1995 - 7 C 13.94
Person des redlichen Erwerbers
Auszug aus VG Meiningen, 29.07.2002 - 5 K 1086/98
Dieser soll in einem derartigen Fall in seinem berechtigten Vertrauen auf den Bestand des Erwerbs nicht dadurch nachträglich enttäuscht werden, dass sich die politischen und rechtlichen Verhältnisse in einer damals nicht vorhersehbaren Weise grundlegend geändert haben; demgemäß darf er "den Vermögenswert" behalten (BVerwG, U. v. 19.01.1995, VIZ 1995, 288; BVerwG, U. v. 23.06.1995, VIZ 1995, 526).