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VG Minden, 04.03.2016 - 3 L 183/16 |
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Verfahrensgang
- VG Minden, 04.03.2016 - 3 L 183/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2016 - 9 B 298/16
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2018 - 4 A 1547/17
Verpflichtung zur zur Duldung einer Feuerstättenschau
Damit setzen die Kläger der unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 4.3.2016 (3 L 183/16 VG Minden) beibehaltenen Einschätzung des Verwaltungsgerichts, die Ordnungsverfügung sei nicht nichtig, stelle insbesondere keinen bloßen "Gefälligkeits-Verwaltungsakt" ohne rechtfertigenden Sachverhalt dar, nichts Durchgreifendes entgegen.Das Verwaltungsgericht hat die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob im Jahr 2014 eine Feuerstättenschau durchgeführt werden müsse, zur Kenntnis genommen und in den Urteilsgründen gewürdigt (Urteilsabdruck Seite 7, erster Absatz unter Bezugnahme auf Seiten 5 und 6 des Beschlussabdrucks 3 L 183/16).