Rechtsprechung
   VG Minden, 06.03.2008 - 6 L 711/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22989
VG Minden, 06.03.2008 - 6 L 711/07 (https://dejure.org/2008,22989)
VG Minden, Entscheidung vom 06.03.2008 - 6 L 711/07 (https://dejure.org/2008,22989)
VG Minden, Entscheidung vom 06. März 2008 - 6 L 711/07 (https://dejure.org/2008,22989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,22989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenhausplanung im Hinblick eines Konkurrentenschutzes bei Ausweisung einer Abteilung der Kardiologie; Ausweisung von Bedarfsbetten eines Krankenhauses für den Teilbereich der Kardiologie zwecks Schließung einer Bedarfslücke; Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VG Minden, 06.03.2008 - 6 L 711/07
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209 = DVBl. 1990, 989 = NJW 1990, 2306; BVerwG, Urteile vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38 = DVBl. 1986, 55 = NJW 1986, 796, und vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, NJW 1987, 2318 = MedR 1988, 263 = Buchholz 451.74 § 8 Nr. 11; VGH Mannheim, Urteil vom 20.12.2006 - 9 S 2182/06 -, juris; Thier, Konkurrentenschutz im Krankenhausplanungsrecht, KH 2002, 808 (810); Seiler/Vollmöller, a.a.O., S. 239.

    Das ergibt sich für die Kammer auch ohne eine nähere Bedarfsanalyse vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 -, a.a.O., und Beschluss vom 31.5.2000 - 3 B 53.99 -, Buchholz 451.74 § 6 Nr. 5, m.w.N.; Pant/Prütting, KHG NRW, Komm., 2. Aufl. 2000, § 13 Rdnr. 12.

    In wohl nicht zu beanstandender Weise haben die Antragsgegnerin und das MAGS einerseits entsprechend § 13 Abs. 4 Satz 2 KHG NRW auch die vom Krankenhaus der Antragstellerin vorgehaltenen 99 Planbetten für Innere Medizin sowie dessen besonderes Angebot eines LHKM mit in ihre Überlegungen einbezogen, vgl. zur Berücksichtigung des Versorgungsangebots in benachbarten Bundesländern bei der Bedarfsprüfung: BVerwG, Urteil vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 - und Beschluss vom 31.5.2000 - 3 B 53.99 -, jew. a.a.O., andererseits aber dessen kardiologisches Versorgungsangebot auch zusammen mit dem Angebot weiterer umliegender Krankenhäuser als für den kardiologischen Behandlungsbedarf im Einzugsbereich der Klinik der Beigeladenen nicht ausreichend angesehen.

    Unter weiterer Berücksichtigung eines gewissen Gestaltungs- bzw. Beurteilungsspielraums, der der Planungsbehörde auf der Stufe der Planaufstellung bei der Bedarfsermittlung insoweit zusteht, als sie bei ihrer Prognoseentscheidung (lediglich) von zutreffenden Werten, Daten und Zahlen ausgegangen sein und sich einer wissenschaftlich anerkannten Berechnungsmethode bedient haben muss, vgl. BVerwG, Urteile vom 26.3.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 (93 ff., 107 f.) = DVBl. 1981, 975 = NJW 1982, 710, und vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 -, a.a.O.; Dietz/Bofinger, Krankenhausfinanzierungsgesetz, Bundespflegesatzverordnung und Folgerecht, Komm. (Stand: Juli 2007), § 6 KHG Erl.

  • BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99

    Krankenhausplan; Bedarf; Bedarfsanalyse; Bedarfsgerechtigkeit; Bedarfsprognose;

    Auszug aus VG Minden, 06.03.2008 - 6 L 711/07
    Das ergibt sich für die Kammer auch ohne eine nähere Bedarfsanalyse vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 -, a.a.O., und Beschluss vom 31.5.2000 - 3 B 53.99 -, Buchholz 451.74 § 6 Nr. 5, m.w.N.; Pant/Prütting, KHG NRW, Komm., 2. Aufl. 2000, § 13 Rdnr. 12.

    In wohl nicht zu beanstandender Weise haben die Antragsgegnerin und das MAGS einerseits entsprechend § 13 Abs. 4 Satz 2 KHG NRW auch die vom Krankenhaus der Antragstellerin vorgehaltenen 99 Planbetten für Innere Medizin sowie dessen besonderes Angebot eines LHKM mit in ihre Überlegungen einbezogen, vgl. zur Berücksichtigung des Versorgungsangebots in benachbarten Bundesländern bei der Bedarfsprüfung: BVerwG, Urteil vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 - und Beschluss vom 31.5.2000 - 3 B 53.99 -, jew. a.a.O., andererseits aber dessen kardiologisches Versorgungsangebot auch zusammen mit dem Angebot weiterer umliegender Krankenhäuser als für den kardiologischen Behandlungsbedarf im Einzugsbereich der Klinik der Beigeladenen nicht ausreichend angesehen.

  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus VG Minden, 06.03.2008 - 6 L 711/07
    Dass diese wirtschaftlichen Auswirkungen aber derart gravierend wären, dass sie einer Berufszulassungsbeschränkung nahe kommen könnten, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.1.2004 - 1 BvR 506/03 -, DVBl. 2004, 431 = NVwZ 2004, 53, ist nicht erkennbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht