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   VG Minden, 07.03.2008 - 3 L 56/08   

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https://dejure.org/2008,19127
VG Minden, 07.03.2008 - 3 L 56/08 (https://dejure.org/2008,19127)
VG Minden, Entscheidung vom 07.03.2008 - 3 L 56/08 (https://dejure.org/2008,19127)
VG Minden, Entscheidung vom 07. März 2008 - 3 L 56/08 (https://dejure.org/2008,19127)
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  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

    Auszug aus VG Minden, 07.03.2008 - 3 L 56/08
    Auf jeden Fall dürfen die Beschränkungen nicht diskriminierend angewandt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Gebhard, Rdnr. 37, Gambelli u.a., Rdnrn. 64 und 65, sowie vom 13.11.2003, Lindman, C-42/02, Slg. 2003, I-13519, Rdnr. 25).".

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass das durch den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen begründete deutsche Sportwettenmonopol auch gegen die Lindman-Entscheidung, EuGH, RS L-42/02, Lindman, Slg. 2003, I-13519, Rdnrn. 25 und 26.

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus VG Minden, 07.03.2008 - 3 L 56/08
    Bereits mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06. November 2003 - C 243/01 - (Gambelli) hat der Gerichtshof unter Bezug auf seine Urteile Schindler, Läära u.a. und Zenatti ausgeführt, "dass Beschränkungen der Spieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein können; jedoch müssen die Beschränkungen, die auf solche Gründe sowie auf die Notwendigkeit gestützt sind, Störungen der sozialen Ordnung vorzubeugen, auch geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen.

    In diesem Zusammenhang hat die Rechtsprechung eine Reihe von zwingenden Gründen des Allgemeininteresses anerkannt, nämlich den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen sowie die Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24.03.1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Rdnrn. 57 bis 60, vom 21.09.1999, Läärä u.a., C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Rdnrn. 32 und 33, Zenatti, Rdnrn. 30 und 31, sowie Gambelli u.a., Rdnr. 67).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Auszug aus VG Minden, 07.03.2008 - 3 L 56/08
    Ganz erhebliche Zweifel äußert insoweit auch der 13. Senat des OVG NRW (Beschluss vom 22.02.2008 - 13 B 1215/07-).
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