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   VG Minden, 09.07.2013 - 11 L 328/13   

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VG Minden, 09.07.2013 - 11 L 328/13 (https://dejure.org/2013,20989)
VG Minden, Entscheidung vom 09.07.2013 - 11 L 328/13 (https://dejure.org/2013,20989)
VG Minden, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 11 L 328/13 (https://dejure.org/2013,20989)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2013 - 8 B 1130/12

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage zur

    Auszug aus VG Minden, 09.07.2013 - 11 L 328/13
    30. Januar 2013 - 8 B 1130/12 - der Klage der Antragsteller im Hauptsacheverfahren - 11 K 805/11 - aufschiebende Wirkung zukommt, 2. den Antragsgegner zu verpflichten, der Beigeladenen durch sofort vollziehbare Ordnungsverfügung aufzugeben, den Betrieb der Biogasanlage vorläufig bis zum Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache einzustellen, ist zulässig und begründet.

    Hierzu wird vollinhaltlich auf die entsprechenden Ausführungen des OVG NRW in seinen Beschlüssen vom 23. Juli 2012 - 8 B 799/12 - und vom 30. Januar 2013 - 8 B 1130/12 - Bezug genommen.

  • OVG Thüringen, 28.07.1993 - 1 EO 1/93

    Bauherr; Aufschiebende Wirkung; Widerspruch; Anfechtungsklage;

    Auszug aus VG Minden, 09.07.2013 - 11 L 328/13
    vgl. Thür.OVG, Beschluss vom 28. Juli 1993 - 1 EO 1/93 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1990 - 5 S 1840/90

    Rechtsschutz bei faktischer Vollziehung eines straßenrechtlichen

    Auszug aus VG Minden, 09.07.2013 - 11 L 328/13
    vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 03. September 1990 - 5 S 1840/90 -, juris.
  • VGH Hessen, 03.12.2002 - 8 TG 2177/02

    Marktfestsetzung durch Gemeinde zugunsten der Gemeinde ist VA; Sicherungsmaßnahme

    Auszug aus VG Minden, 09.07.2013 - 11 L 328/13
    In den Fällen einer - wie im vorliegenden Fall gegebenen - faktischen Vollziehung eines Verwaltungsaktes mit Drittwirkung kommt es auf eine Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht an, weil in der Missachtung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs eines Drittbetroffenen durch den Begünstigten per se eine rechtswidriges Verhalten liegt vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 03. Dezember 2002 - 8 TG 2177/02 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage 2012, § 80 a Rn. 17 a;.
  • VG Minden, 24.02.2014 - 11 K 805/11

    Nachbarrechtsschutz gegen die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer

    - 11 L 328/13 - festgestellt, dass die Klage im Verfahren 11 K 805/11 auf der Grundlage der Beschlüsse des OVG NRW vom 23. Juli 2012 - 8 B 799/11 - und vom 30. Januar 2013 - 8 B 130/12 - aufschiebende Wirkung hat und den Beklagten verpflichtet, der Beigeladenen durch sofort vollziehbare Ordnungsverfügung aufzugeben, den Betrieb der Biogasanlage vorläufig bis zum Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache einzustellen.

    Wegen der Einzelheiten der Befragung wird auf die Sitzungsniederschrift, wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verfahrensakten 11 K 804/11, 11 L 180/11, 11 L 521/12, 11 L 328/13, 11 L 455/13 sowie die Verwaltungsvorgänge des Beklagten (10 Hefte) Bezug genommen.

  • VG Minden, 30.07.2013 - 11 L 455/13

    Hinderung an der Ausnutzung der Genehmigung und des Weiterbetriebs einer

    Zur Untersagung des weiteren Betriebes der Biogasanlage bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist die Antragsgegnerin durch Ziffer 2 des gerichtlichen Beschlusses vom 09.07.2013 (11 L 328/13) verpflichtetet worden.
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