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   VG Minden, 10.03.2016 - 9 K 109/15   

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VG Minden, 10.03.2016 - 9 K 109/15 (https://dejure.org/2016,69640)
VG Minden, Entscheidung vom 10.03.2016 - 9 K 109/15 (https://dejure.org/2016,69640)
VG Minden, Entscheidung vom 10. März 2016 - 9 K 109/15 (https://dejure.org/2016,69640)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 16 B 226/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der Punktezahl hinsichtlich

    Auszug aus VG Minden, 10.03.2016 - 9 K 109/15
    Zur Begründung verweist der Beklagte im Wesentlichen auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. April 2015 im Verfahren 16 B 226/15.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. April 2015 - 16 B 226/15 - und vom 19. November 2015 - 16 B 1043/15 -.

    Dies erfordert eine Einzelfallprüfung, ob auf der administrativen Ebene unangemessene Verzögerungen in der Sachbehandlung aufgetreten sind vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. April 2015 - 16 B 226/15 - und vom 19. November 2015 - 16 B 1043/15 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2015 - 16 B 554/15

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Fahreignung; Fahreignungs-Bewertungssystem;

    Auszug aus VG Minden, 10.03.2016 - 9 K 109/15
    Sofern die Kammer noch im Beschluss vom 27. März 2015 grundsätzlich der Auffassung war, dass die erfolgten Neuordnungen des Fahreignungsbewertungssystems nicht auf "Altfälle" übertragen werden könnten, in denen dem Betroffenen die Hilfestellungen des Systems vor der Begehung weiterer Verkehrsordnungswidrigkeiten noch nicht Zuteil werden konnten, hält sie hieran vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Westfalen vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7.10.2015 - 16 B 554/15 -, juris, nicht fest.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 07. Oktober 2015 - 16 B 554/15 -, juris Rn. 28 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 11. August 2015 - 11 BV 15.909 -.

  • VGH Bayern, 11.08.2015 - 11 BV 15.909

    Eine Punktereduzierung nach § 4 Abs. 6 Satz 3 StVG tritt nur ein, wenn der

    Auszug aus VG Minden, 10.03.2016 - 9 K 109/15
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 07. Oktober 2015 - 16 B 554/15 -, juris Rn. 28 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 11. August 2015 - 11 BV 15.909 -.
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