Rechtsprechung
VG Minden, 11.11.2009 - 11 K 3392/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,83476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Minden, 11.11.2009 - 11 K 3392/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2012 - 8 A 252/10
Wird zitiert von ...
- VG Minden, 13.01.2010 - 11 K 352/09
WEA auch außerhalb des Vorranggebiets zulässig
Die Rechtswirksamkeit der diesbezüglichen gemeindlichen Planung sei durch Urteil des Gerichts vom 11.11.2009 - 11 K 3392/08 - bestätigt worden.Das Gericht hat mit Urteil vom 11.11.2009 - 11 K 3392/08 - festgestellt, dass die mit der 24. und 30. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte Ausweisung von Windvorrangzonen rechtswirksam ist, ihr insbesondere unter Berücksichtigung der zu § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteile vom 24.1.2008 - 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559, vom 26.4.2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382, vom 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109, und vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegt, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots (§ 1 Abs. 7 BauGB) gerecht wird.