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   VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1135/07   

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VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1135/07 (https://dejure.org/2008,19179)
VG Minden, Entscheidung vom 14.11.2008 - 6 K 1135/07 (https://dejure.org/2008,19179)
VG Minden, Entscheidung vom 14. November 2008 - 6 K 1135/07 (https://dejure.org/2008,19179)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung in einem subjektiv-öffentlichen Recht durch die bislang unterlassene Feststellung der Planaufnahme eines Krankenhauses mit dem Schwerpunkt Periphere Blutstammzellentransplantationen (PBST) - Leistungen; Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksregierung für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1135/07
    vgl. BVerwG, z.B. Urteile vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 -, a.a.O., und vom 25.9.2008 - 3 C 35.07 -, Urteilsabdruck (UA) Rdnr. 17.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.2008 - 3 C 35.07 -, UA Rdnr. 17.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.2008 - 3 C 35.07 -, UA Rdnr. 21; Rennert, Konkurrentenschutz im Krankenhauswesen, GesR 2008, 344 (346, zu III.).

    Unter der Voraussetzung, dass in den Fällen, in denen ein Versorgungsangebot größer als der Bedarf ist, ein Krankenhaus also nur neben anderen geeignet ist, den Bedarf zu befriedigen, ausschließlich (erst) die nachgeordnete Behörde (auf der zweiten Verfahrensstufe) gemäß § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen hat, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausplanung am besten gerecht wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.2008 - 3 C 35.07 -, UA Rdnr. 18; Rennert, a.a.O., S. 347, zu IV. 1., ist auf die dann allein maßgebenden Gründe abzustellen, die die Beklagte zum Inhalt ihres Widerspruchsbescheides vom 18.5.2007 gemacht hat.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.2008 - 3 C 35.07 -, UA Rdnr. 21, m.w.N.

  • VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 2220/08

    Aufnahme des Standorts eines Krankenhauses in den Krankenhausplan des Lands

    Auszug aus VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1135/07
    Gegen den zu Gunsten der Beigeladenen zu 1. ergangenen Bescheid vom 14.3.2008 hat die Klägerin Drittwiderspruch erhoben, nach dessen Zurückweisung sie Klage im Verfahren 6 K 2220/08 erhoben hat.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der zeitgleich mit diesem Verfahren verhandelten Klageverfahren 6 K 1238/08 und 6 K 2220/08 und der früheren Verfahren 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 sowie der zum vorliegenden Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge (sieben Hefte) verwiesen.

    Dass inzwischen auch die Beklagte diese Auffassung vertritt, hat sie auf ausdrückliche Nachfrage des Gerichts in der mündlichen Verhandlung bestätigt und ergab sich zuvor - seit dem Erlass des Widerspruchsbescheides - bereits mittelbar aus ihren beiden an die Beigeladenen gerichteten Bescheiden vom 14.3.2008 sowie verschiedenen Äußerungen und Stellungnahmen der Beklagten im vorliegenden Klageverfahren und in den Verwaltungs- und Gerichtsverfahren der Sachen 6 K 1238/08 und 6 K 2220/08.

    Denn den zum vorliegenden Verfahren und zu den Parallelverfahren 6 K 1238/08 und 6 K 2220/08 überreichten Unterlagen ist zu entnehmen, dass das Ministerium seine die erste Verfahrensstufe abschließende Versorgungsentscheidung überhaupt erst nach dem Erlass des hier streitigen Widerspruchsbescheides vom 18.5.2007 getroffen hat; Mitte Mai 2007 fehlte es noch an einer endgültigen ministeriellen Entscheidung.

  • VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7333/03

    Aufnahme der Ausweisung des Schwerpunktes Periphere Blutstammzelltransplantation;

    Auszug aus VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1135/07
    Durch rechtskräftige Urteile vom 15.6.2005 - 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 -, juris = www.nrwe.de, verpflichtete das erkennende Gericht die Beklagte, die Anträge der Beigeladenen auf Ausweisung ihrer Kliniken im Krankenhausplan NRW mit dem Schwerpunkt PBST unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der zeitgleich mit diesem Verfahren verhandelten Klageverfahren 6 K 1238/08 und 6 K 2220/08 und der früheren Verfahren 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 sowie der zum vorliegenden Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge (sieben Hefte) verwiesen.

    Da die Kammer die vorgenannte übereinstimmende Auffassung der Beteiligten teilt, sieht sie von einer näheren Begründung dazu ab und verzichtet auch auf Ausführungen zu der Frage, inwieweit die rechtskräftigen Bescheidungsurteile des erkennenden Gerichts vom 15.6.2005 - 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 - mit ihren entscheidungstragenden Gründe für das vorliegende Verfahren ohnehin bindend sind (§ 121 VwGO).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1135/07
    vgl. BVerwG, Urteile vom 26.3.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 = DVBl. 1981, 975 = NJW 1982, 710, vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38 = DVBl. 1986, 55 = NJW 1986, 796, und vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, NJW 1987, 2318 = MedR 1988, 263 = Buchholz 451.74 § 8 Nr. 11; Pant/Prütting, KHG NRW, Komm., 2. Aufl. 2000, § 18 Rdnr. 1.

    vgl. BVerwG, z.B. Urteile vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 -, a.a.O., und vom 25.9.2008 - 3 C 35.07 -, Urteilsabdruck (UA) Rdnr. 17.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209 = DVBl. 1990, 989 = NJW 1990, 2306; BVerwG, Urteile vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 - und vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, jew. a.a.O.

  • VG Minden, 15.06.2005 - 3 K 7219/03
    Auszug aus VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1135/07
    Durch rechtskräftige Urteile vom 15.6.2005 - 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 -, juris = www.nrwe.de, verpflichtete das erkennende Gericht die Beklagte, die Anträge der Beigeladenen auf Ausweisung ihrer Kliniken im Krankenhausplan NRW mit dem Schwerpunkt PBST unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der zeitgleich mit diesem Verfahren verhandelten Klageverfahren 6 K 1238/08 und 6 K 2220/08 und der früheren Verfahren 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 sowie der zum vorliegenden Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge (sieben Hefte) verwiesen.

    Da die Kammer die vorgenannte übereinstimmende Auffassung der Beteiligten teilt, sieht sie von einer näheren Begründung dazu ab und verzichtet auch auf Ausführungen zu der Frage, inwieweit die rechtskräftigen Bescheidungsurteile des erkennenden Gerichts vom 15.6.2005 - 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 - mit ihren entscheidungstragenden Gründe für das vorliegende Verfahren ohnehin bindend sind (§ 121 VwGO).

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1135/07
    vgl. BVerwG, Urteile vom 26.3.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 = DVBl. 1981, 975 = NJW 1982, 710, vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38 = DVBl. 1986, 55 = NJW 1986, 796, und vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, NJW 1987, 2318 = MedR 1988, 263 = Buchholz 451.74 § 8 Nr. 11; Pant/Prütting, KHG NRW, Komm., 2. Aufl. 2000, § 18 Rdnr. 1.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209 = DVBl. 1990, 989 = NJW 1990, 2306; BVerwG, Urteile vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 - und vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, jew. a.a.O.

  • VG Minden, 05.09.2008 - 6 K 667/08
    Auszug aus VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1135/07
    So schon VG N. , Urteil vom 5.9.2008 - 6 K 667/08 -, www.nrwe.de = juris.

    So schon VG Minden, Urteil vom 5.9.2008 - 6 K 667/08 -, a.a.O.

  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1135/07
    vgl. BVerwG, Urteil vom 5.9.2006 - 1 C 20.05 -, DÖV 2007, 255 = NVwZ 2007, 470, m.w.N.; Kopp/Schenke, a.a.O., § 114 Rdnr. 50, m.w.N.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1135/07
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209 = DVBl. 1990, 989 = NJW 1990, 2306; BVerwG, Urteile vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 - und vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, jew. a.a.O.
  • VG Minden, 31.01.2001 - 3 K 4579/98

    Planungskonzept zur Fortschreibung des Krankenhausplans ; Aufnahme von

    Auszug aus VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1135/07
    Mittlerweile hatte die Beklagte (auf Grund eines Bescheidungsurteils des erkennenden Gerichts vom 31.1.2001 - 3 K 4579/98 -, www.nrwe.de, und eines gerichtlichen Vergleichs in den nachfolgend von der Klägerin anhängig gemachten Klageverfahren 3 K 4989/03 und 3 K 4990/03) das Hospital der Klägerin zum 1.1.2004 mit 20 Planbetten für Hämatologie in den Krankenhausplan NRW aufgenommen.
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan ; Auswahl zwischen

  • VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 2220/08

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

    Daraufhin erhob die Klägerin Ende Mai 2007 Klage im Verfahren 6 K 1135/07.

    Schließlich - so hat die Beigeladene in der mündlichen Verhandlung ergänzt - könne die vorliegende Klage die Rechtsposition der Klägerin über die Position hinaus, die sie als Klägerin im Verfahren 6 K 1135/07 bereits innehabe, gar nicht verbessern, weil eine Drittanfechtungsklage nach der aktuellen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen keine aufschiebende Wirkung mehr habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der zeitgleich mit diesem Verfahren verhandelten Klageverfahren 6 K 1135/07 und 6 K 1238/08 und der früheren Verfahren 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 sowie der zum Verfahren 6 K 1135/07 beigezogenen Verwaltungsvorgänge (sieben Hefte) verwiesen.

    Obwohl die von ihr zum Aktenzeichen 6 K 1135/07 "in eigener Sache" erhobene Klage ihr vollständigen Rechtsschutz bietet und der vorliegenden - flankierenden - Anfechtungsklage gegen den Drittbescheid, durch den die Beigeladene nach einer Auswahlentscheidung durch Feststellung ihrer Aufnahme mit PBST-Leistungen in den Krankenhausplan NRW begünstigt wird, deshalb lediglich eine Hilfsfunktion zukommt, steht der Klägerin für diese doppelte Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes ein Rechtsschutzbedürfnis zur Seite.

    Die Kammer hat die Beklagte durch das zum Parallelverfahren 6 K 1135/07 ergangene Urteil zur Neubescheidung des Planaufnahmeantrags der Klägerin verpflichtet.

  • VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1238/08

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan des Landes mit dem

    Daraufhin erhob die Beigeladene zu 2. Ende Mai 2007 Klage im Verfahren 6 K 1135/07 mit der Begründung, sie sehe die Eignung ihres Krankenhauses zur Deckung des durch die Urteile des erkennenden Gerichts vom 15.6.2005 rechtskräftig festgestellten Bedarfs außer Zweifel und halte eine Auswahlentscheidung zwischen den antragstellenden Krankenhäusern für geboten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der zeitgleich mit diesem Verfahren verhandelten Klageverfahren 6 K 1135/07 und 6 K 2220/08 und der früheren Verfahren 3 K 7219/03 und 3 K 7333/03 sowie der zum Verfahren 6 K 1135/07 beigezogenen Verwaltungsvorgänge (sieben Hefte) verwiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - 13 A 1197/12

    Rechtmäßigkeit des Erfordernisses einer Ausweisung der PBST (periphere

    Der Krankenhausplan ist insoweit nicht geändert worden und es ist zu mehreren Planungsverfahren mit anschließenden Gerichtsverfahren gekommen (vgl. nur VG Minden 6 K 1135/07; VG Gelsenkirchen 7 K 2635/09, nachfolgend OVG NRW 13 A 878/11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - 13 A 1196/12

    Klärung des Gehörens der Durchführung der peripheren

    Der Krankenhausplan ist insoweit nicht geändert worden und es ist zu mehreren Planungsverfahren mit anschließenden Gerichtsverfahren gekommen (vgl. nur VG Minden 6 K 1135/07; VG Gelsenkirchen 7 K 2635/09, nachfolgend OVG NRW 13 A 878/11).
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