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   VG Minden, 17.11.2008 - 4 K 2123/08   

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VG Minden, 17.11.2008 - 4 K 2123/08 (https://dejure.org/2008,42061)
VG Minden, Entscheidung vom 17.11.2008 - 4 K 2123/08 (https://dejure.org/2008,42061)
VG Minden, Entscheidung vom 17. November 2008 - 4 K 2123/08 (https://dejure.org/2008,42061)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Minden, 28.12.2007 - 4 L 690/07

    Fehlende Inkorporierung des Zuordnungsplan des Ministeriums für Arbeit,

    Auszug aus VG Minden, 17.11.2008 - 4 K 2123/08
    Mit Beschluss vom 28. Dezember 2007 - 4 L 690/07 - stellte die Kammer im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig fest, dass der Kläger nicht mit Wirkung zum 1. Januar 2008 auf den Beklagten zu 2. übergehe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 4 L 690/07 Bezug genommen.

    Das hat die Kammer in dem zwischen den Beteiligten anhängig gewesenen Verfahren betreffend die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ( 4 L 690/07 ) durch Beschluss vom 28. Dezember 2007 bereits festgestellt.

  • VG Düsseldorf, 30.05.2008 - 13 K 5281/07

    Verfassungsmäßigkeit des Eingliederungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (EglG NRW);

    Auszug aus VG Minden, 17.11.2008 - 4 K 2123/08
    So im Ergebnis auch VG Düsseldorf, Urteil vom 30. Mai 2008 - 13 K 5281/07 -, Juris.
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus VG Minden, 17.11.2008 - 4 K 2123/08
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.05.1977 - 2 BvL 11/74 - E 44, 322 (350).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus VG Minden, 17.11.2008 - 4 K 2123/08
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 - E 65, 283 (291).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 68/14

    Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und einen Verpflegungszuschuss auf der

    Im Verfahren der Hauptsache war der Kläger mit seinem Klagebegehren auf Feststellung, dass er weiterhin in einem Beamtenverhältnis zum beklagten Land steht, vor dem Verwaltungsgericht Minden (Urteil vom 17. November 2008 - 4 K 2123/08 -) sowie vor dem hiesigen Gericht (Urteil des 6. Senats vom 7. September 2010 - 6 A 3249/08 -) erfolgreich.
  • VG Minden, 21.11.2013 - 4 K 3025/12

    Fortgewährung von Auslagenersatz nach einem fehlgeschlagenen Dienstherrenwechsel

    Der Kläger, der vom beklagten Land mit - später wieder aufgehobener - Verfügung vom 28. Dezember 2007 an den Beklagten zu 2. abgeordnet worden war, war mit seinem Klagebegehren auf Feststellung, dass er weiterhin in einem Beamtenverhältnis zum Beklagten zu 1. steht, vor dem erkennenden Gericht (Urteil vom 17. November 2008 - 4 K 2123/08 -) und vor dem Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 7. September 2010 - 6 A 3249/08 -) erfolgreich.
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