Rechtsprechung
VG Minden, 21.11.2013 - 4 K 3025/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fortgewährung von Auslagenersatz nach einem fehlgeschlagenen Dienstherrenwechsel nach dem öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 21.11.2013 - 4 K 3025/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 68/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 29.09.2011 - 2 C 32.10
Feuerwehr, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Freizeitausgleich, Ausgleichsanspruch, Treu …
Auszug aus VG Minden, 21.11.2013 - 4 K 3025/12
Im Übrigen sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 29. September 2011 - 2 C 32.10 -) bei einer rechtswidrigen Inanspruchnahme eines Beamten für den Fall, dass das maßgebliche Bundes- oder Landesbeamtenrecht keine Regelung dazu enthält, ob und in welchem Umfang eine solche Inanspruchnahme auszugleichen ist, die im Einzelfall einschlägige Vorschrift nach Treu und Glauben in der Weise zu ergänzen, die die Interessen des Beamten und des Dienstherrn auch bei einer rechtswidrigen Inanspruchnahme des Beamten zu einem billigen Ausgleich bringt und dem Sinn und Zweck der jeweiligen Regelung gerecht wird.Schließlich lässt sich auch auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu einem Ausgleichsanspruch nach Treu und Glauben vgl. BVerwG, Urteile vom 29. September 2011 - 2 C 32.10 u.a., - juris, kein Anspruch des Klägers auf Ersatz des immateriellen Schadens konstruieren.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 3249/08
Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen …
Auszug aus VG Minden, 21.11.2013 - 4 K 3025/12
Der Kläger, der vom beklagten Land mit - später wieder aufgehobener - Verfügung vom 28. Dezember 2007 an den Beklagten zu 2. abgeordnet worden war, war mit seinem Klagebegehren auf Feststellung, dass er weiterhin in einem Beamtenverhältnis zum Beklagten zu 1. steht, vor dem erkennenden Gericht (Urteil vom 17. November 2008 - 4 K 2123/08 -) und vor dem Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 7. September 2010 - 6 A 3249/08 -) erfolgreich. - VG Minden, 17.11.2008 - 4 K 2123/08
Kein Übergang eines Beamtenverhältnisses in der Versorgungsverwaltung beim Land …
Auszug aus VG Minden, 21.11.2013 - 4 K 3025/12
Der Kläger, der vom beklagten Land mit - später wieder aufgehobener - Verfügung vom 28. Dezember 2007 an den Beklagten zu 2. abgeordnet worden war, war mit seinem Klagebegehren auf Feststellung, dass er weiterhin in einem Beamtenverhältnis zum Beklagten zu 1. steht, vor dem erkennenden Gericht (Urteil vom 17. November 2008 - 4 K 2123/08 -) und vor dem Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 7. September 2010 - 6 A 3249/08 -) erfolgreich.
- BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 50.10
Überleitung; Übergang; kraft Gesetzes; Kommunalisierung; Versorgungsverwaltung; …
Auszug aus VG Minden, 21.11.2013 - 4 K 3025/12
Das Bundesverwaltungsgericht wies mit Urteil vom 24. November 2011 - 2 C 50.10 - die Revision des beklagten Landes zurück. - BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99
Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …
Auszug aus VG Minden, 21.11.2013 - 4 K 3025/12
Das gilt für den Ersatz von Vermögensnachteilen, die durch rechtswidrige Maßnahmen des Dienstherrn veranlasst worden sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 -, juris, und damit erst recht auch für Schadensersatz für die Verletzung immaterieller Rechtsgüter. - BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82
Folgenbeseitigungsanspruch
Auszug aus VG Minden, 21.11.2013 - 4 K 3025/12
vgl. dazu Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl. 2013, S. 367; Baldus/Grzeszik/Wienhues, Staatshaftungsrecht, 2. Aufl. 2007, Rdn. 20; Detterbeck/Windthorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 12 Rdn. 5, 52 ff.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 -, juris, Rdn. 33.
- VG Gelsenkirchen, 18.08.2023 - 3 K 3552/18
Auslagenersatz, Trennungsentschädigung, Überleitung, Eingliederungsgesetz, …
Diesen beiden Entscheidungen lagen ausweislich der Tatbestände der jeweils vorausgehenden Urteile des VG Minden vom 21. November 2013 (Az.: 4 K 3008/12 und 4 K 3025/12) Fälle zugrunde, in denen die ersten Übernahmeverfügungen aus dem Jahr 2011 aufgrund von Rechtsbehelfen der betroffenen Beamten durch gesonderte Verfügungen des Beklagten aufgehoben worden waren.