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   VG Minden, 26.05.2008 - 3 L 231/08   

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https://dejure.org/2008,16378
VG Minden, 26.05.2008 - 3 L 231/08 (https://dejure.org/2008,16378)
VG Minden, Entscheidung vom 26.05.2008 - 3 L 231/08 (https://dejure.org/2008,16378)
VG Minden, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - 3 L 231/08 (https://dejure.org/2008,16378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kommunalaufsichtsbehördliche Aufhebung eines Ratsbeschlusses; Verzicht auf die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen gegenüber Ratsmitgliedern als Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot; Grobe Fahrlässigkeit bei der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1991 - 12 A 1255/88

    Haftungsumfang; Beamter; Dienstherr; Gesamtschuldner; Schadensersatz;

    Auszug aus VG Minden, 26.05.2008 - 3 L 231/08
    Es widerspräche seiner Fürsorgepflicht, unabhängig von solchen Überlegungen einen Bediensteten auf den ganzen Schaden in Anspruch zu nehmen und ihn im übrigen auf die gesamtschuldnerischen Ausgleichsansprüche zu verweisen (vgl. § 426 BGB) - vgl. zu § 84 LBG NRW: OVG NRW, Urteil vom 14. November 1991 - 12 A 1255/88 -, NWVBl 1992, 174 -.

    Das Gericht kann lediglich eine solche Ermessensentscheidung überprüfen, nicht aber vorwegnehmen und/oder ersetzen - vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. November 1991 - 12 A 1255/88 -, NWVBl 1992, 174 -.

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

    Auszug aus VG Minden, 26.05.2008 - 3 L 231/08
    Gleichwohl sind diese bei der Beschlussfassung hinsichtlich der Versagung des Einvernehmens als Beamte im haftungsrechtlichen Sinn tätig geworden - vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1989 - III ZR 194/87 -, BGHZ 106, 323 -.
  • VG Stuttgart, 01.04.2009 - 3 K 1366/08

    Bemessung der Besoldung eines begrenzt dienstfähigen Beamten entsprechend der

    Auszug aus VG Minden, 26.05.2008 - 3 L 231/08
    Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 3 K 1366/08 anhängigen Klage wird hinsichtlich Ziffer 2 des Bescheides vom 14. April 2008 wiederhergestellt.
  • BGH, 14.06.1984 - III ZR 68/83

    Amtspflichten einer Gemeinde im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens

    Auszug aus VG Minden, 26.05.2008 - 3 L 231/08
    Grundsätzlich haben sich Mitglieder eines Gemeinderates beziehungsweise Ausschusses bei ihrer Entschließung zu § 36 BauGB sorgfältig vorzubereiten und, soweit ihnen die eigene Sachkunde fehlt, den Rat ihrer Verwaltung oder die Empfehlungen von sonstigen Fachbehörden einzuholen bzw. notfalls sogar außerhalb der Verwaltung stehende Sachverständige hinzuziehen - vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 1984 - III ZR 68/83 -, BayVBl 1984, 636-637 -.
  • VG Minden, 19.06.2008 - 3 L 314/08

    Hüllhorster Ausschussmitglieder müssen zahlen

    Wie das Gericht bereits in seinem Beschluss vom 26. Mai 2008 - 3 L 231/08 - ausgeführt hat, lässt sich aus § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eine Verpflichtung der Gemeinde herleiten, sämtliche ihr zur Verfügung stehende Finanzmittel auszunutzen.
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