Rechtsprechung
VG Minden, 26.05.2008 - 3 L 231/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kommunalaufsichtsbehördliche Aufhebung eines Ratsbeschlusses; Verzicht auf die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen gegenüber Ratsmitgliedern als Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot; Grobe Fahrlässigkeit bei der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zu ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Schadensersatzforderung gegenüber Ratsmitgliedern
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1991 - 12 A 1255/88
Haftungsumfang; Beamter; Dienstherr; Gesamtschuldner; Schadensersatz; …
Auszug aus VG Minden, 26.05.2008 - 3 L 231/08
Es widerspräche seiner Fürsorgepflicht, unabhängig von solchen Überlegungen einen Bediensteten auf den ganzen Schaden in Anspruch zu nehmen und ihn im übrigen auf die gesamtschuldnerischen Ausgleichsansprüche zu verweisen (vgl. § 426 BGB) - vgl. zu § 84 LBG NRW: OVG NRW, Urteil vom 14. November 1991 - 12 A 1255/88 -, NWVBl 1992, 174 -.Das Gericht kann lediglich eine solche Ermessensentscheidung überprüfen, nicht aber vorwegnehmen und/oder ersetzen - vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. November 1991 - 12 A 1255/88 -, NWVBl 1992, 174 -.
- BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87
Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung
Auszug aus VG Minden, 26.05.2008 - 3 L 231/08
Gleichwohl sind diese bei der Beschlussfassung hinsichtlich der Versagung des Einvernehmens als Beamte im haftungsrechtlichen Sinn tätig geworden - vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 1989 - III ZR 194/87 -, BGHZ 106, 323 -. - VG Stuttgart, 01.04.2009 - 3 K 1366/08
Bemessung der Besoldung eines begrenzt dienstfähigen Beamten entsprechend der …
Auszug aus VG Minden, 26.05.2008 - 3 L 231/08
Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 3 K 1366/08 anhängigen Klage wird hinsichtlich Ziffer 2 des Bescheides vom 14. April 2008 wiederhergestellt. - BGH, 14.06.1984 - III ZR 68/83
Amtspflichten einer Gemeinde im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens
Auszug aus VG Minden, 26.05.2008 - 3 L 231/08
Grundsätzlich haben sich Mitglieder eines Gemeinderates beziehungsweise Ausschusses bei ihrer Entschließung zu § 36 BauGB sorgfältig vorzubereiten und, soweit ihnen die eigene Sachkunde fehlt, den Rat ihrer Verwaltung oder die Empfehlungen von sonstigen Fachbehörden einzuholen bzw. notfalls sogar außerhalb der Verwaltung stehende Sachverständige hinzuziehen - vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 1984 - III ZR 68/83 -, BayVBl 1984, 636-637 -.
- VG Minden, 19.06.2008 - 3 L 314/08
Hüllhorster Ausschussmitglieder müssen zahlen
Wie das Gericht bereits in seinem Beschluss vom 26. Mai 2008 - 3 L 231/08 - ausgeführt hat, lässt sich aus § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eine Verpflichtung der Gemeinde herleiten, sämtliche ihr zur Verfügung stehende Finanzmittel auszunutzen.