Rechtsprechung
VG Minden, 28.12.2007 - 4 L 690/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlende Inkorporierung des Zuordnungsplan des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in das Gesetz zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Eingliederungsgesetz)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74
Allgemeinverbindlicherklärung I
Auszug aus VG Minden, 28.12.2007 - 4 L 690/07
vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.05.1977 - 2 BvL 11/74 - E 44, 322 (350). - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG
Auszug aus VG Minden, 28.12.2007 - 4 L 690/07
vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 - E 65, 283 (291).
- VG Minden, 17.11.2008 - 4 K 2123/08
Kein Übergang eines Beamtenverhältnisses in der Versorgungsverwaltung beim Land …
Mit Beschluss vom 28. Dezember 2007 - 4 L 690/07 - stellte die Kammer im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig fest, dass der Kläger nicht mit Wirkung zum 1. Januar 2008 auf den Beklagten zu 2. übergehe.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 4 L 690/07 Bezug genommen.
Das hat die Kammer in dem zwischen den Beteiligten anhängig gewesenen Verfahren betreffend die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ( 4 L 690/07 ) durch Beschluss vom 28. Dezember 2007 bereits festgestellt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2010 - 6 A 3249/08
Klagen von Beamten der früheren Versorgungsämter und der Umweltverwaltung gegen …
Durch Beschluss vom 28. Dezember 2007 - 4 L 690/07 - stellte das Verwaltungsgericht Minden im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig fest, dass der Kläger nicht mit Wirkung zum 1. Januar 2008 auf den Beklagten zu 2. übergehe. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 68/14
Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und einen Verpflegungszuschuss auf der …
Der Kläger hat sich sowohl mit einem auf die Gewährung von Eilrechtsschutz gerichteten Verfahren (Verwaltungsgericht Minden - 4 L 690/07 - sowie nachfolgend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen - 6 B 32/08 -) als auch mit dem Klageverfahren, das rechtskräftig zu seinen Gunsten mit dem bereits genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2011 - 2 C 50.10 - abgeschlossen wurde, gegen die Annahme des Beklagten gewandt, er sei infolge gesetzlicher Überleitung mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aus seinem Dienst ausgeschieden.