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   VG Neustadt, 02.04.2013 - 3 K 659/12.NW   

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https://dejure.org/2013,6082
VG Neustadt, 02.04.2013 - 3 K 659/12.NW (https://dejure.org/2013,6082)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02.04.2013 - 3 K 659/12.NW (https://dejure.org/2013,6082)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02. April 2013 - 3 K 659/12.NW (https://dejure.org/2013,6082)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 108 Abs 3 S 3 AEUV, § 147 BauGB, § 148 BauGB, § 17a Abs 2 GVG, § 40 Abs 1 S 1 VwGO
    Baurecht; Rechtsweg bei Subvention aufgrund öffentlich-rechtlichem Vertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Anfechtung eines öffentlich-rechtlichen Subventionsvertrages

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässige Beihilfe durch städtebaulichen Vertrag: VG zuständig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Öffentlich-rechtlicher Sanierungsvertrag zwischen Gemeinde und Drittem ist vom Wettbewerber vor dem Verwaltungsgericht anfechtbar

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vorerst keine Entscheidung über Klage der Firma Eugeria GmbH gegen finanzielle Förderung des Seniorenwohnheims Dahn durch die Stadt Dahn

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • GemSOGB, 29.10.1987 - GmS-OGB 1/86

    Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Trägern der

    Auszug aus VG Neustadt, 02.04.2013 - 3 K 659/12
    Mit insgesamt vier Beschlüssen vom 29. Oktober 1987 (GmS - OGB 1/86, 2/86, 3/86 und 4/86) habe der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes diese Lehre anerkannt und zum Maßstab für die Zuweisung des im Einzelfall richtigen Rechtswegs gemacht.

    Die Rechtswegfrage beurteilt sich nach dem Streitgegenstand (GmS-OGB, Beschluss vom 29. Oktober 1987 - GmS-OGB 1/86 -, juris).

    Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat hierzu entschieden (vgl. z.B. Beschluss vom 29. Oktober 1987 - GmS-OGB 1/86 -, juris, Rn. 10):.

  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 44.09

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage; Umlage; tierische

    Auszug aus VG Neustadt, 02.04.2013 - 3 K 659/12
    Denn sowohl der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 136/09 -, BGHZ 188, 326 ff.) als auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. Dezember 2010 - 3 C 44.09 -, BVerwGE 138, 322ff.) erkennen das Recht von Wettbewerbern an, sich gegen die rechtswidrige Gewährung von Beihilfen an Konkurrenten gerichtlich zur Wehr setzen zu können.

    Die Zulässigkeit einer solchen beihilfenrechtlichen Konkurrentenklage hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. Dezember 2010 (- 3 C 44/09 -, BVerwGE 138, 322ff.) anerkannt (vgl. auch von Donat, EuZW 2011, 269, 275.; Martin-Ehlers, EuZW 2011, 583, 588f.; Arhold, EWS 2011, 209; Finck/Gurlit, JURA 2011, 87, 92f.).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    Auszug aus VG Neustadt, 02.04.2013 - 3 K 659/12
    Schließlich werde diese seit langem angelegte Rechtsprechungslinie auch für den Bereich des Beihilfenrechts fortgeführt und hier der ordentliche Rechtsweg für einschlägig erklärt, wie die jüngsten Urteile des BGH vom 10. Februar 2011 (I ZR 136/09) und vom 13. September 2012 (III ZB 3/12) belegten.

    Denn sowohl der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 136/09 -, BGHZ 188, 326 ff.) als auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. Dezember 2010 - 3 C 44.09 -, BVerwGE 138, 322ff.) erkennen das Recht von Wettbewerbern an, sich gegen die rechtswidrige Gewährung von Beihilfen an Konkurrenten gerichtlich zur Wehr setzen zu können.

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus VG Neustadt, 02.04.2013 - 3 K 659/12
    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob der konkrete Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung "sonst" durch Verwaltungsakt geregelt werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000 - 4 C 4/99 -, BVerwGE 111, 162 ff.).

    Überträgt nun die Gemeinde auf der Grundlage des § 146 Abs. 3 BauGB die Durchführung der Sanierung einem Dritten, so hat dieser nach § 56 VwVfG , der auch auf Austauschverträge im weiteren Sinn Anwendung findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2000, a.a.O.), grundsätzlich einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf eine angemessene Gegenleistung.

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus VG Neustadt, 02.04.2013 - 3 K 659/12
    "Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlichrechtlich ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (vgl. Gemeinsamer Senat, Beschl. v. 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85, BGHZ 97, 312, 313, 314 m. w. N.).

    Dabei kommt es - wie der Gemeinsame Senat in seinem angeführten Beschluß vom 10. April 1986 (aaO) dargelegt hat - regelmäßig darauf an, ob die an der Streitigkeit Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen und ob sich der Träger hoheitlicher Gewalt der besonderen, ihm zugeordneten Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient oder ob er sich den für jedermann geltenden zivilrechtlichen Regelungen unterstellt (Gemeinsamer Senat, Beschl. v. 10. April 1986, aaO; BVerwGE 7, 180, 182; BGHZ 41, 264, 267; BSG, Urt.v. 14. Februar 1973 - 1 RA 167/72, SozR § 51 SGG Nr. 61; Kissel, GVG, § 13 Rdnr. 14; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht I 9. Aufl., S. 99 f).".

  • BGH, 18.03.1964 - V ZR 44/62

    Rechtsweg für Immissionsabwehrklage

    Auszug aus VG Neustadt, 02.04.2013 - 3 K 659/12
    Dabei kommt es - wie der Gemeinsame Senat in seinem angeführten Beschluß vom 10. April 1986 (aaO) dargelegt hat - regelmäßig darauf an, ob die an der Streitigkeit Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen und ob sich der Träger hoheitlicher Gewalt der besonderen, ihm zugeordneten Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient oder ob er sich den für jedermann geltenden zivilrechtlichen Regelungen unterstellt (Gemeinsamer Senat, Beschl. v. 10. April 1986, aaO; BVerwGE 7, 180, 182; BGHZ 41, 264, 267; BSG, Urt.v. 14. Februar 1973 - 1 RA 167/72, SozR § 51 SGG Nr. 61; Kissel, GVG, § 13 Rdnr. 14; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht I 9. Aufl., S. 99 f).".
  • BGH, 13.09.2012 - III ZB 3/12

    Aussetzung eines Rechtsstreits über die Rückforderung einer Beihilfe bis zur

    Auszug aus VG Neustadt, 02.04.2013 - 3 K 659/12
    Schließlich werde diese seit langem angelegte Rechtsprechungslinie auch für den Bereich des Beihilfenrechts fortgeführt und hier der ordentliche Rechtsweg für einschlägig erklärt, wie die jüngsten Urteile des BGH vom 10. Februar 2011 (I ZR 136/09) und vom 13. September 2012 (III ZB 3/12) belegten.
  • BSG, 14.02.1973 - 1 RA 167/72

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Öffentlich-rechtliche Natur -

    Auszug aus VG Neustadt, 02.04.2013 - 3 K 659/12
    Dabei kommt es - wie der Gemeinsame Senat in seinem angeführten Beschluß vom 10. April 1986 (aaO) dargelegt hat - regelmäßig darauf an, ob die an der Streitigkeit Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung stehen und ob sich der Träger hoheitlicher Gewalt der besonderen, ihm zugeordneten Rechtssätze des öffentlichen Rechts bedient oder ob er sich den für jedermann geltenden zivilrechtlichen Regelungen unterstellt (Gemeinsamer Senat, Beschl. v. 10. April 1986, aaO; BVerwGE 7, 180, 182; BGHZ 41, 264, 267; BSG, Urt.v. 14. Februar 1973 - 1 RA 167/72, SozR § 51 SGG Nr. 61; Kissel, GVG, § 13 Rdnr. 14; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht I 9. Aufl., S. 99 f).".
  • BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 179.71
    Auszug aus VG Neustadt, 02.04.2013 - 3 K 659/12
    Entscheidend ist die wirkliche Natur des Rechtsverhältnisses, dessen Bestehen oder Nichtbestehen unmittelbarer Gegenstand einer Feststellungsklage ist (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - VIII C 179.71 -, BVerwGE 41, 127 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1982 - 4 A 989/81
    Auszug aus VG Neustadt, 02.04.2013 - 3 K 659/12
    Es kann, wie das OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 22. September 1982 - 4 A 989/81 -, juris, Rn. 19 ff.) entschieden hat, keinen rechtlichen Unterschied machen, ob in die Rechte eines Wettbewerbers durch einen einem Dritten finanzielle Mittel bewilligenden Verwaltungsakt oder einen diese Mittel gewährenden öffentlich-rechtlichen Vertrag eingegriffen wird.
  • BVerwG, 23.07.1958 - V C 328.56

    Zugehörigkeit einer Entscheidung über Gewährung oder Ablehnung eines für die

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