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   VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03.NW   

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https://dejure.org/2003,29634
VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03.NW (https://dejure.org/2003,29634)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02.12.2003 - 4 L 3161/03.NW (https://dejure.org/2003,29634)
VG Neustadt, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - 4 L 3161/03.NW (https://dejure.org/2003,29634)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01

    Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung; Tierkörperbeseitigung;

    Auszug aus VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03
    Ob diese Darlegungen der Antragsgegnerin zutreffend sind und die Anordnung der sofortigen Vollziehung inhaltlich zu rechtfertigen vermögen, ist im Rahmen der Formvorschrift des § 80 Abs. 3 VwGO ohne Bedeutung (OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231 [OVG Thüringen 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01] ).

    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (hM, z.B. BVerfG, NVwZ 1996, 58 [BVerfG 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95] ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 13. Auflage 2003, § 80 RdNr. 159).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1999 - 24 B 1378/98

    D (A), Sozialhilfe, Gemeinnützige Arbeit, Widerspruch, Zulässigkeit,

    Auszug aus VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03
    Hat der Heranziehungsbescheid bezüglich der darin angeordneten Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme somit belastende Wirkung für den Adressaten, so hat der Widerspruch gegen einen auf § 19 Abs. 2 BSHG gestützten Heranziehungsbescheid aufschiebende Wirkung (ebenso Bay. VGH, FEVS 53, 181; Hess.VGH, FEVS 37, 18; Krahmer in LPK-BSHG, 6. Auflage 2003, § 18 Rdnr. 11; aA OVG Hamburg, FEVS 31, 468; ähnlich OVG Nordrhein-Westfalen, FEVS 51, 86), sofern nicht - wie hier - die Behörde die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet hat.
  • BVerwG, 17.02.1989 - 5 ER 612.89

    Prozeßkostenhilfe - Rechtsanwalt - Mangelnde Beiordnung - Klageerhebung -

    Auszug aus VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03
    Von ihnen wird eine mittellose Partei auch durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht befreit (BVerwG, NVwZ-RR 1989, 665).
  • VGH Bayern, 30.01.2001 - 4 C 00.3536

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Vertretung durch Bedienstete

    Auszug aus VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (hM, z.B. BVerfG, NVwZ 1996, 58 [BVerfG 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95] ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 13. Auflage 2003, § 80 RdNr. 159).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

    Auszug aus VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03
    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2002, 822; OVG Sachsen, NVwZ-RR 1994, 551, 552; Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG Kommentar, 6. Auflage 2001, § 45 Rdnr. 86).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (hM, z.B. BVerfG, NVwZ 1996, 58 [BVerfG 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95] ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 13. Auflage 2003, § 80 RdNr. 159).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2003 - 12 B 10469/03

    Sozialhilfe, Grundsicherung, einstweilige Anordnung, unzumutbare Nachteile,

    Auszug aus VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03
    Dieses liegt nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 14. Februar 1991 - 12 B 10154/91.OVG - s. auch Beschluss vom 07. November 2002 - 12 B 11635/02.OVG - vgl. daneben Beschluss vom 4. April 2003 - 12 B 10469/03.OVG - ) im Regelfall um 20 % und bei Vorliegen besonderer Umstände um 25 - 30 % unter "dem notwendigen Lebensunterhalt" i.S.d. § 11 Abs. 1 BSHG.
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 20.93

    Sozialhilfe - Leistungsversagung - Selbsthilfe durch Arbeit - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03
    Auch wenn § 25 Abs. 1 BSHG seinem Sinn und Zweck nach ebenso wie die §§ 18 ff. BSHG Hilfecharakter hat (vgl. BVerwGE 98, 203, 204 f. [BVerwG 17.05.1995 - 5 C 20/93] ), ändert das nichts daran, dass der Verlust des Rechtsanspruchs auf Hilfe zum Lebensunterhalt wegen der Weigerung, die angebotene gemeinnützige und zusätzliche Arbeit zu leisten, für den vormaligen Anspruchsberechtigten einen Nachteil rechtlicher Art darstellt.
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt -

    Auszug aus VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03
    Die Heranziehung des Antragstellers ist hinsichtlich der Art der zu leistenden Arbeit, ihres zeitlichen Umfangs und ihrer zeitlichen Verteilung sowie hinsichtlich des "Entgelts" hinreichend bestimmt (ausführlich dazu BVerwGE 68, 97 [BVerwG 13.10.1983 - BVerwG 5 C 66.82] ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1987 - 12 B 112/87

    Anordnung; Sofortige Vollziehung; Verwaltungsakt; Anhörung

    Auszug aus VG Neustadt, 02.12.2003 - 4 L 3161/03
    Ein Bedürfnis für die Vorverlegung eines Rechtsschutzes besteht hier daher nicht in derselben Weise wie bei Verwaltungsakten (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1988, 748 [OVG Rheinland-Pfalz 25.11.1987 - 12 B 112/87] ).
  • OVG Sachsen, 11.10.1993 - 1 S 202/93

    Gesetzlicher Parteiwechsel; Zuständigkeit; Nachholung; Anhörung; Klageänderung;

  • BVerwG, 20.11.1997 - 5 C 1.96

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;; Erstattungsanspruch, öffentlich-

  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 67.82

    Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit - Hilfeempfänger - Hilfe zum Lebensunterhalt

  • VG Meiningen, 28.12.2005 - 1 E 766/05

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrechts (Zulassung zum Studium)

    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Verfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, die Verfügung aufrechtzuerhalten (vgl. OVG Lüneburg, a.a.O.; VG Neustadt, B. v. 02.12.2003 - 4 L 3161/03.NW - m.w.N., zitiert nach Juris).
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