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   VG Neustadt, 03.10.1988 - 8 K 102/88.NW   

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VG Neustadt, 03.10.1988 - 8 K 102/88.NW (https://dejure.org/1988,7077)
VG Neustadt, Entscheidung vom 03.10.1988 - 8 K 102/88.NW (https://dejure.org/1988,7077)
VG Neustadt, Entscheidung vom 03. Oktober 1988 - 8 K 102/88.NW (https://dejure.org/1988,7077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Innerörtliche Straßenbeleuchtung, Störungswirkung auf das Eigentumsrecht, Sozialbindung, Gemeindliches Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.1985 - 1 A 89/84

    Grundstückseigentümer; Eigentümer; Grundstück; Straßenlaterne; Straßenlampe;

    Auszug aus VG Neustadt, 03.10.1988 - 8 K 102/88
    Er ist auf die Beseitigung der tatsächlichen Folgen eines rechtswidrigen Verwaltungshandelns, also auf eine Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes gerichtet, der bestünde, wenn die rechtswidrigen Folgen nicht herbeigeführt worden wären, und der darüber hinaus die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit sowie die Zumutbarkeit der Beseitigung voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 19.7.1984 - 3 C 81.82 - BVerwGE 69, 366, 371; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.9.1985 - 1 A 89/84 -, Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz 1986, 68).

    Demgemäß gehören die von Straßenlampen ausgehenden Lichteinwirkungen grundsätzlich zu der vom Anlieger innerhalb einer geschlossenen Ortschaft als ortsüblich hinzunehmenden Sozialbindung seines Eigentums (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.9.1985, a.a.O.).

    Ein Abwehranspruch ist gegen sie nach der gefestigten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 14.4.1978 - 4 C 96.76 und 4 C 97.76 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 39 = NJW 1979, 995 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.9.1985, a.a.O.) nur gegeben, wenn als Folge einer nachhaltigen Veränderung der vorgegebenen Grundstückssituation das Eigentum an anderen Grundstücken "schwer und unerträglich" getroffen wird.

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76

    Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens;

    Auszug aus VG Neustadt, 03.10.1988 - 8 K 102/88
    Ein Abwehranspruch ist gegen sie nach der gefestigten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 14.4.1978 - 4 C 96.76 und 4 C 97.76 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 39 = NJW 1979, 995 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.9.1985, a.a.O.) nur gegeben, wenn als Folge einer nachhaltigen Veränderung der vorgegebenen Grundstückssituation das Eigentum an anderen Grundstücken "schwer und unerträglich" getroffen wird.

    Dies wäre nur anzunehmen, wenn die mittelbare Beeinträchtigung in ihrer Auswirkung jedes zumutbare Maß überschreiten und im Ergebnis die Aufrechterhaltung der bisherigen Mutzung des betroffenen Grundstücks geradezu unmöglich machen würde (BVerwG Urteil vom 14.4.1978, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 97.76

    Berücksichtigung von während eines Verwaltungsstreitverfahrens eintretenden

    Auszug aus VG Neustadt, 03.10.1988 - 8 K 102/88
    Ein Abwehranspruch ist gegen sie nach der gefestigten verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 14.4.1978 - 4 C 96.76 und 4 C 97.76 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 39 = NJW 1979, 995 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.9.1985, a.a.O.) nur gegeben, wenn als Folge einer nachhaltigen Veränderung der vorgegebenen Grundstückssituation das Eigentum an anderen Grundstücken "schwer und unerträglich" getroffen wird.
  • OLG Frankfurt, 14.07.1987 - 14 U 124/86

    Anspruch gegen Nachbarn auf Beseitigung der auf dessen Grundstück stehender

    Auszug aus VG Neustadt, 03.10.1988 - 8 K 102/88
    Ob eine Beeinträchtigung unwesentlich oder wesentlich ist, hängt bei Wohngrundstücken davon ab, ob das Wohnen an Annehmlichkeit verliert und der Grundstückswert dadurch gemindert wird (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.7.198? - 14 U 124/86 - NJW 1988, 2619).
  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

    Auszug aus VG Neustadt, 03.10.1988 - 8 K 102/88
    Bei der Frage der Ortsüblichkeit können die von der zivilrechtlichen Rechtsprechung dazu entwickelten Grundsätze (vgl. BGH, Urteil vom 15.4.1959 - V ZR 358 - NJW 1959, 1867; Urteil vom 17.12.1982 - V ZR 55/82 - NJW 1983, 251), die auf die zivilrechtlichen Beziehungen privater Nachbarn zugeschnitten sind, nicht ohne weiteres auf die Verhältnisse der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage übertragen werden.
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus VG Neustadt, 03.10.1988 - 8 K 102/88
    Er ist auf die Beseitigung der tatsächlichen Folgen eines rechtswidrigen Verwaltungshandelns, also auf eine Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes gerichtet, der bestünde, wenn die rechtswidrigen Folgen nicht herbeigeführt worden wären, und der darüber hinaus die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit sowie die Zumutbarkeit der Beseitigung voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 19.7.1984 - 3 C 81.82 - BVerwGE 69, 366, 371; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.9.1985 - 1 A 89/84 -, Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz 1986, 68).
  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82

    Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus VG Neustadt, 03.10.1988 - 8 K 102/88
    Bei der Frage der Ortsüblichkeit können die von der zivilrechtlichen Rechtsprechung dazu entwickelten Grundsätze (vgl. BGH, Urteil vom 15.4.1959 - V ZR 358 - NJW 1959, 1867; Urteil vom 17.12.1982 - V ZR 55/82 - NJW 1983, 251), die auf die zivilrechtlichen Beziehungen privater Nachbarn zugeschnitten sind, nicht ohne weiteres auf die Verhältnisse der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage übertragen werden.
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