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   VG Neustadt, 04.06.2007 - 3 K 433/07   

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VG Neustadt, 04.06.2007 - 3 K 433/07 (https://dejure.org/2007,75271)
VG Neustadt, Entscheidung vom 04.06.2007 - 3 K 433/07 (https://dejure.org/2007,75271)
VG Neustadt, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 3 K 433/07 (https://dejure.org/2007,75271)
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  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG Neustadt, 04.06.2007 - 3 K 433/07
    Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21/04 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 9 B 280.97 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 7 A 10147/04.OVG -).

    AsylVfG entspricht seinem Inhalt nach der "Beendigungs-" oder "Wegfall der Umstände-Klausel" in Art. 1 C Nr. 5 Satz 1 GFK , die sich ebenfalls ausschließlich auf den Schutz vor erneuter Verfolgung bezieht ( BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 -, juris).

    1 C Nr. 5 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 - "Wegfall der Umstände"-Klausel, NVwZ-Beilage Nr. 1 8/2003), ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2004 - 1 C 22.03 - und vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 -, jeweils juris) geklärt (s. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. März 2006 - 10 A 11586/05.OVG -).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt in seinem Urteil vom 1. November 2005 (- 1 C 21.04 -) dazu Folgendes aus:.

    Dass diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. November 2005 (- 1 C 21.04 -) zum Herkunftsland Afghanistan ergangen ist, steht einer Übertragbarkeit auf den Irak in den verallgemeinerungsfähigen Grundaussagen dieser Entscheidung nicht entgegen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. April 2006 - 10 A 10323/06.OVG -).

    Diese Regelung ist offenbar Art. 1 C Nr. 5 Satz 2 und Nr. 6 Satz 2 GFK nachgebildet, die der UNHCR (NVwZ, Beilage Nr. 1 2003, 57 m. w. N.) zufolge in der Staatenpraxis als Ausdruck eines humanitären Grundsatzes des Flüchtlingsrechts über seinen Wortlaut hinaus nicht nur auf sog. statutäre Flüchtlinge nach Art. 1 A Nr. 1 GFK, sondern auch auf Flüchtlinge im Sinne des Art. 1 A Nr. 2 GFK angewendet wird ( BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 -, a. a. O., m. w. N.).

    Gegen allgemeine Gefahren schützt diese Vorschrift jedoch nicht ( BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 -, a. a. O.).

    Die Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes - Qualifikationsrichtlinie -, deren Umsetzungsfrist am 10. Oktober 2006 ablief, führt zu keiner anderen Rechtslage als der bereits dargelegten völkerrechtlichen Regelung der Genfer Flüchtlingskonvention , sondern sie bestätigt noch zusätzlich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 -).

  • OVG Saarland, 29.09.2006 - 3 R 6/06

    Zum Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung für den Irak

    Auszug aus VG Neustadt, 04.06.2007 - 3 K 433/07
    (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. August 2006 - 10 A 10783/05.OVG - OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. September 2006 - 3 R 6/06 -).

    Das OVG des Saarlandes führt dazu in seinem Urteil vom 29. September 2006 (- 3 R 6/06 -) folgendes aus:.

    Die kurdische Volksgruppe von rund 5 Millionen Menschen, zu denen die Kläger gehören, unterliegt aber mangels Verfolgungsdichte keiner Gruppenverfolgung im Irak (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29. September 2006 - 3 R 6/06 - und Beschluss vom 9. März 2007 - 3 Q 113/06 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Juli 2006 - 23 B 06.30250 -, juris).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Neustadt, 04.06.2007 - 3 K 433/07
    Dieses gilt aber auch für jede andere ausländerrechtliche Erlasslage, wenn dem Ausländer hierdurch ein vergleichbarer wirksamer Schutz vor Abschiebung gewährt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 -, juris).

    Im Falle der Änderung der Erlasslage sind die Kläger auch nicht schutzlos gestellt, weil sie im Falle der Nichtverlängerung der ihr Heimatland betreffenden Erlasslage unter Berufung auf eine extreme Gefahrenlage jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens beim Bundesamt verlangen und den geltend gemachten Anspruch gegebenenfalls dann auch gerichtlich weiterverfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 28. August 2003 - 1 B 192.03 -, a.a.O.) und bei unmittelbar drohender Abschiebung gerichtlich gegen Abschiebemaßnahmen der Ausländerbehörde vorgehen könnten.

  • BVerwG, 28.08.2003 - 1 B 192.03

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung; Bestehen eines

    Auszug aus VG Neustadt, 04.06.2007 - 3 K 433/07
    Liegt eine derartige Erlasslage im Sinne des § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG vor, welche dem betroffenen Ausländer einen gleichwertigen Abschiebungsschutz wie § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG vermittelt, scheidet ein Anspruch auf Feststellung von individuellen Abschiebungshindernissen wegen dieser Gefahren aus (vgl. zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG: BVerwG, Beschluss vom 28. August 2003 - 1 B 192.03 -, juris).

    Im Falle der Änderung der Erlasslage sind die Kläger auch nicht schutzlos gestellt, weil sie im Falle der Nichtverlängerung der ihr Heimatland betreffenden Erlasslage unter Berufung auf eine extreme Gefahrenlage jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens beim Bundesamt verlangen und den geltend gemachten Anspruch gegebenenfalls dann auch gerichtlich weiterverfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 -, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 28. August 2003 - 1 B 192.03 -, a.a.O.) und bei unmittelbar drohender Abschiebung gerichtlich gegen Abschiebemaßnahmen der Ausländerbehörde vorgehen könnten.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.08.2006 - 10 A 10783/05

    Schiiten im Irak nicht mehr politisch verfolgt

    Auszug aus VG Neustadt, 04.06.2007 - 3 K 433/07
    (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. August 2006 - 10 A 10783/05.OVG - OVG des Saarlandes, Urteil vom 29. September 2006 - 3 R 6/06 -).

    Das Gericht geht vielmehr in Übereinstimmung mit dem OVG Rheinland-Pfalz (s. Urteil vom 11. August 2006 - 10 A 10783/05.OVG -) davon aus, dass sich im Irak die maßgeblichen Verhältnisse nach dem Sturz Diktators Saddam Hussein nachträglich erheblich verändert haben, so dass die Voraussetzungen für den Widerruf vorliegen.

  • BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus VG Neustadt, 04.06.2007 - 3 K 433/07
    1 C Nr. 5 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 - "Wegfall der Umstände"-Klausel, NVwZ-Beilage Nr. 1 8/2003), ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. August 2004 - 1 C 22.03 - und vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 -, jeweils juris) geklärt (s. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. März 2006 - 10 A 11586/05.OVG -).

    Im Falle des Irak stellt der Sturz des Regimes Saddam Husseins eine nachträgliche Änderung der maßgeblichen Verhältnisse dar, der zum Widerruf berechtigt und auch verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 2004 - 1 C 22.03 -, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2006 - 10 A 10795/05

    Rechtmäßiger Widerruf der Anerkennung als Asylberechtigter für Kurden aus dem

    Auszug aus VG Neustadt, 04.06.2007 - 3 K 433/07
    Bei einer Rückkehr dorthin sind die Kläger vor einer Verfolgung hinreichend sicher (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Mai 2006 - 10 A 10795/05.OVG -).
  • OVG Saarland, 09.03.2007 - 3 Q 113/06

    Zur Extremgefahr im Irak

    Auszug aus VG Neustadt, 04.06.2007 - 3 K 433/07
    Die kurdische Volksgruppe von rund 5 Millionen Menschen, zu denen die Kläger gehören, unterliegt aber mangels Verfolgungsdichte keiner Gruppenverfolgung im Irak (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29. September 2006 - 3 R 6/06 - und Beschluss vom 9. März 2007 - 3 Q 113/06 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Juli 2006 - 23 B 06.30250 -, juris).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus VG Neustadt, 04.06.2007 - 3 K 433/07
    Soweit sich die Kläger darauf berufen, dass im Irak täglich Bombenanschläge mit erheblichen Opferzahlen erfolgen, stellen diese Gefahren, die von den bürgerkriegsähnlichen Zuständen im Irak ausgehen, grundsätzlich allgemeine Gefahren i.S.d. § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG dar und gewinnen allenfalls dann den Charakter einer politischen Verfolgung, wenn sie speziell im Hinblick auf den jeweils in Rede stehenden Ausländer von einer Bürgerkriegspartei ausgehen, die staatsähnliche Herrschaftsmacht erlangt hat (s. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Oktober 2004 - 8 A 11730/04.OVG - BVerwG, Urteil vom 19. September 2000 - 9 C 12.00 -, DVBl. 2001, 216 ff.).
  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 23 B 06.30250
    Auszug aus VG Neustadt, 04.06.2007 - 3 K 433/07
    Die kurdische Volksgruppe von rund 5 Millionen Menschen, zu denen die Kläger gehören, unterliegt aber mangels Verfolgungsdichte keiner Gruppenverfolgung im Irak (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29. September 2006 - 3 R 6/06 - und Beschluss vom 9. März 2007 - 3 Q 113/06 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Juli 2006 - 23 B 06.30250 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.03.2000 - 7 A 10030/00

    Irak, Kurden, Abschiebungsschutz, Widerruf, Rücknahme, Umdeutung, Ermessen,

  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

  • BVerwG, 27.06.1997 - 9 B 280.97

    Anerkennung als Asylberechtigter - Nachträglicher Wegfall der Voraussetzungen -

  • VGH Bayern, 06.08.2004 - 15 ZB 04.30565

    D (A), Asylanerkennung, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Genfer

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