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   VG Neustadt, 04.08.2011 - 1 K 199/11.NW   

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https://dejure.org/2011,19774
VG Neustadt, 04.08.2011 - 1 K 199/11.NW (https://dejure.org/2011,19774)
VG Neustadt, Entscheidung vom 04.08.2011 - 1 K 199/11.NW (https://dejure.org/2011,19774)
VG Neustadt, Entscheidung vom 04. August 2011 - 1 K 199/11.NW (https://dejure.org/2011,19774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Verhinderung einer Steueränderung durch die Festsetzungsverjährung des Steueranspruchs durch eine Gemeinde im Anwendungsbereich des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO; Auslösung einer eigenständigen Verjährungsfrist durch § 171 Abs. 10 AO; Verknüpfung des Ablaufs der ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit rückwirkender Grundsteuererhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.1989 - 6 A 66/88
    Auszug aus VG Neustadt, 04.08.2011 - 1 K 199/11
    Dies wird auch in Literatur und Rechtsprechung nicht angezweifelt (vgl. Troll, Kommentar zum Grundsteuergesetz, § 17 Rn. 5, wonach die Fortschreibung des Einheitswertes auch auf einen zurückliegenden Zeitpunkt erfolgen kann sowie BFH, Urteil vom 17. Februar 1993, a.a.O. und Urteil vom 12. August 1987 - 2 R 202/84 - = BStBl. 1988, 318; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Februar 1989 - 6 A 66/88, KStZ 1989, 233, wo gegen rückwirkende steuerliche Veränderungen sowohl hinsichtlich der dort erwähnten Messbescheide als auch hinsichtlich der steuerlichen Folgebescheide keine Bedenken formuliert werden).

    Diese Auffassung steht aber mit der überzeugenden Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 17. Februar 1993, a.a.O.) und des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 28. Februar 1989, a.a.O.) nicht in Einklang.

    Rechtsprechung und Literatur (BFH, Urteil vom 17. Februar 1993, a.a.O., Urteil vom 12. August 1987, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Februar 1989, a.a.O. und Klein, a.a.O., § 171 Rn. 97) leiten aber aus § 171 Abs. 10 AO ab, dass der Ablauf der Festsetzungsfrist für die Steuer verknüpft ist mit der Feststellungsfrist für den Grundlagenbescheid.

  • BFH, 10.11.2004 - II R 1/03

    Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977

    Auszug aus VG Neustadt, 04.08.2011 - 1 K 199/11
    Diese Verschiebung des Beginns der Feststellungsfrist gemäß § 181 Abs. 3 Satz 2 AO gilt sowohl bei einer gesetzlichen Pflicht zur Steuererklärung (wie sie sich aus § 181 Abs. 1 Satz 2 AO ableitet) als auch aufgrund einer Aufforderung durch das zuständige Finanzamt zur Abgabe einer Erklärung, Steueranmeldung oder -anzeige (vgl. §§ 149 Abs. 1 Satz 2, 181 Abs. 1 Satz 1, 170 Abs. 2 Nr. 1 AO; ebenso: BFH, Urteil vom 10. November 2004 - II R 1/03 - = BStBl. 2005, 244).
  • BFH, 12.02.1998 - III B 82/97

    Anpassung des Folgebescheids: Festsetzungsverjährung

    Auszug aus VG Neustadt, 04.08.2011 - 1 K 199/11
    Werden - wie im vorliegenden Fall - Besteuerungsgrundlagen in Gestalt des Messbescheids gesondert festgestellt, tritt die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 10 Satz 1 AO sogar unabhängig davon ein, ob ein Grundlagenbescheid ergangen ist oder nicht, d.h. die Hemmung der Festsetzungsfrist für die Folgebescheide knüpft an die bloße Möglichkeit an, dass ein Grundlagenbescheid ergeht, aufgehoben oder geändert wird; sie setzt kein reales Ereignis voraus (BFH, Beschluss vom 12. Februar 1998 - III B 82/97 -, NV 1998, 937 und Urteil vom 17. Februar 1993, a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2010 - 6 A 10884/10

    Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer; Gewerbesteuerveranlagung; im

    Auszug aus VG Neustadt, 04.08.2011 - 1 K 199/11
    Dies hat zur Folge, dass die im Messbescheidsverfahren getroffenen Regelungen im vorliegenden Festsetzungsverfahren nicht mehr angegriffen werden können (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. November 2010 - 6 A 10884/10.OVG, esovg , dort zum Verhältnis Gewerbesteuermessbescheid - Gewerbesteuerbescheid sowie Klein, Kommentar zur Abgabenordnung, § 182 Rn. 1 m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 03.03.2016 - 5 K 3855/14

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Grundsteuerbescheides auf der Grundlage eines

    vgl. hierzu auch: VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 20. Juli 2011 - 1 K 199/11.NR, juris Rn. 42.
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