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   VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 L 1465/18.NW   

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VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 L 1465/18.NW (https://dejure.org/2018,42998)
VG Neustadt, Entscheidung vom 04.12.2018 - 5 L 1465/18.NW (https://dejure.org/2018,42998)
VG Neustadt, Entscheidung vom 04. Dezember 2018 - 5 L 1465/18.NW (https://dejure.org/2018,42998)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 3 BauNVO, § 68 Abs 2 BauO RP
    Gebietsverträglichkeit eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten in einem faktischen reinen Wohngebiet; Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot bei vorhabenbedingter Überlastung einer Abwasserbeseitigungsanlage; Folge eines Verstoßes gegen die Nachbarbeteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen Nachbarbeteiligung: Baugenehmigung ist wirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebietsverträglichkeit eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gebietsverträglichkeit eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2017 - 8 S 2101/17

    Vorhabenbedingte Überlastung einer Erschließungsanlage; Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 L 1465/18
    An einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme in diesem Kontext ist nur dann zu denken, wenn sich die wegemäßige Erschließungssituation eines Grundstücks durch eine vorhabenbedingte Überlastung einer das Grundstück des Betroffenen erschließenden Straße oder durch unkontrollierten Parksuchverkehr erheblich verschlechtert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2017 - 8 S 2101/17 -, NVwZ-RR 2018, 298; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. September 2016 - 2 B 660/16 -, juris und Urteil vom 15. Mai 2013 - 2 A 3009/11 -, BauR 2013, 1640).

    27 Da, wie ausgeführt, das Rücksichtnahmegebot die Nachbarschaft lediglich vor unzumutbaren Einwirkungen bzw. Verschlechterungen schützt, liegt ein Verstoß bei einer vorhabenbedingten Überlastung einer Abwasserbeseitigungsanlage erst dann vor, wenn die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung für die Nachbargrundstücke für einen erheblichen Zeitraum nicht mehr gesichert ist und sie dadurch nicht mehr zweckentsprechend genutzt werden können (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2017 - 8 S 2101/17 -, NVwZ-RR 2018, 298).

  • VG München, 07.12.2016 - M 9 K 16.3410

    Erfolglose Nachbarklage gegen Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 L 1465/18
    Wegen der generellen Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen selbst in reinen Wohngebieten, § 12 Abs. 2 BauNVO, müssen die Nachbarn die Emissionen, die von der im Zusammenhang mit einer wie hier zulässigen Wohnbebauung stehenden Nutzung von Stellplätzen und Garagen ausgehen, im Regelfall hinnehmen (vgl. VG München, Urteil vom 7. Dezember 2016 - M 9 K 16.3410 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2016 - 2 B 660/16

    Eilantrag gegen das Einrichtungshaus Ikea erfolglos

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 L 1465/18
    An einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme in diesem Kontext ist nur dann zu denken, wenn sich die wegemäßige Erschließungssituation eines Grundstücks durch eine vorhabenbedingte Überlastung einer das Grundstück des Betroffenen erschließenden Straße oder durch unkontrollierten Parksuchverkehr erheblich verschlechtert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2017 - 8 S 2101/17 -, NVwZ-RR 2018, 298; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. September 2016 - 2 B 660/16 -, juris und Urteil vom 15. Mai 2013 - 2 A 3009/11 -, BauR 2013, 1640).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - 2 A 3009/11

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Baugenehmigung

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 L 1465/18
    An einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme in diesem Kontext ist nur dann zu denken, wenn sich die wegemäßige Erschließungssituation eines Grundstücks durch eine vorhabenbedingte Überlastung einer das Grundstück des Betroffenen erschließenden Straße oder durch unkontrollierten Parksuchverkehr erheblich verschlechtert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. November 2017 - 8 S 2101/17 -, NVwZ-RR 2018, 298; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. September 2016 - 2 B 660/16 -, juris und Urteil vom 15. Mai 2013 - 2 A 3009/11 -, BauR 2013, 1640).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2005 - 7 B 1823/05

    Baugenehmigung für Paragon-Arena in Paderborn außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 L 1465/18
    Auch kann eine unzureichende Stellplatzzahl eines Bauvorhabens gegenüber den Eigentümern der vom parkenden Verkehr und Parksuchverkehr betroffenen Grundstücke im Einzelfall - ausnahmsweise - im bauplanungsrechtlichen Sinne rücksichtslos sein (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. November 2005 - 7 B 1823/05 -, DÖV 2006, 305).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 L 1465/18
    Andererseits kann das Rücksichtnahmegebot, das selbständig neben den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften steht, im Hinblick auf diese Belange auch dann verletzt sein, wenn die Abstandsflächenvorschriften eingehalten sind (BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128/98 -, NVwZ 1999, 879).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 8 A 10680/16

    Zulässigkeit einer studentischen Wohngemeinschaft in reinem Wohngebiet

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 L 1465/18
    Den Widerspruch der hinzukommenden baulichen Anlage oder deren Nutzung muss sich daher bei objektiver Betrachtungsweise offensichtlich aufdrängen; dass das Neubauvorhaben oder die neue Nutzung nicht in jeder Hinsicht mit der vorhandenen Bebauung "im Einklang steht", genügt dafür nicht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 8 A 10680/16.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2015 - 8 B 10304/15

    Einkaufsmarkt in Mainz-Mombach darf gebaut werden

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 L 1465/18
    Eine "erdrückende Wirkung", die dem Nachbarn nicht zumutbar ist, kann nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (s. z. B. Beschlüsse vom 27. April 2015 - 8 B 10304/15.OVG - und vom 12. Januar 2017 - 8 B 11672/16.OVG -: Von einem "Einmauerungseffekt" auf ein Grundstück kann nur gesprochen werden, wenn ein betroffenes Grundstück an wenigstens zwei Seiten von einem dominanten Bauwerk umfasst wird), der die Kammer folgt, in der Regel nur dann angenommen werden, wenn die baulichen Dimensionen des "erdrückenden" Gebäudes derart übermächtig sind, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch überwiegend wie eine von einem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird oder das Bauvorhaben das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, das heißt dort ein Gefühl des Eingemauertseins oder einer Gefängnishofsituation hervorruft.
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 L 1465/18
    Drittschutz wird gewährt, wenn in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5/12 -, NVwZ 2014, 370).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2012 - 3 L 156/08

    Nachbarklage - bauaufsichtliches Einschreiten gegen die benachbarte Wohnbebauung

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 L 1465/18
    Dem steht nicht entgegen, dass sich darin mehrere Eigentumswohnungen befinden (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. April 2012 - 3 L 156/08 -, juris).
  • VGH Bayern, 09.10.2012 - 2 ZB 11.2653

    Vorbescheid; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme

  • VG Mainz, 15.05.2013 - 3 L 191/13

    Pressemitteilung 3/2013 - Mainz-Finthen - Nachbarantrag gegen Mehrfamilienhaus

  • VGH Bayern, 10.12.2008 - 1 CS 08.2770

    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach planungsrechtlichen Vorschriften an die

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 B 167.96

    Anschlußberufung in baurechtlicher Nachbarstreitigkeit - Baugenehmigung -

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2002 - 7 B 558/02
  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

  • VG Neustadt, 12.03.2019 - 5 K 1035/18

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für Bauvorhaben innerhalb einer Denkmalzone

    Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn dicht neben einem vorhandenen Wohnhaus ein um mehrere Geschosse höheres Gebäude errichtet würde (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. April 1994 - 1 B 10626/94.OVG - VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 04. Dezember 2018 - 5 L 1465/18.NW -, juris).
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