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   VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13.NW   

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https://dejure.org/2013,24845
VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13.NW (https://dejure.org/2013,24845)
VG Neustadt, Entscheidung vom 06.09.2013 - 4 K 460/13.NW (https://dejure.org/2013,24845)
VG Neustadt, Entscheidung vom 06. September 2013 - 4 K 460/13.NW (https://dejure.org/2013,24845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 59 Abs 1 BauO RP, § 81 S 1 BauO RP, § 121 VwGO
    Gerichtliche Überprüfung einer Duldungsverfügung trotz Bestandskraft des Beseitigungsverlangens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Duldungsverfügung bei Bestandskraft einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 16.04.2007 - 14 CS 07.275
    Auszug aus VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13
    Eine solche inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung ist nur dann entbehrlich - mit der Folge, dass der Duldungsverpflichtete eine bestandskräftige Beseitigungsanordnung ohne weitere Prüfung gegen sich gelten lassen muss -, wenn der Adressat einer Duldungsanordnung in einem vom Ausgangsverpflichteten über die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung geführten Rechtsstreit beigeladen wurde und somit die Möglichkeit hatte, Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung geltend zu machen (so auch unter Hinweis auf § 121 VwGO: Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2007 - 14 CS 07.275 -, juris; VGH Baden-Württemberg, NuR 2001, 583, 584; OVG Saarland, NVwZ-RR 2003, 337, 338; OVG Thüringen, DÖV 1997, 555 und LKV 1997, 368; vgl. auch Jäde, BayVBl 2013, 541; offen gelassen von OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 2004, 305; a.A. OVG Berlin, UPR 1998, 75 und Bay. VGH, BayVBl 2013, 470 für den Fall, dass die Duldungsanordnung lediglich gegenüber einem obligatorisch Berechtigten ergangen ist).
  • OVG Thüringen, 11.03.1997 - 1 EO 232/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beiladung; Aufhebung;

    Auszug aus VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13
    Eine solche inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung ist nur dann entbehrlich - mit der Folge, dass der Duldungsverpflichtete eine bestandskräftige Beseitigungsanordnung ohne weitere Prüfung gegen sich gelten lassen muss -, wenn der Adressat einer Duldungsanordnung in einem vom Ausgangsverpflichteten über die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung geführten Rechtsstreit beigeladen wurde und somit die Möglichkeit hatte, Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung geltend zu machen (so auch unter Hinweis auf § 121 VwGO: Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2007 - 14 CS 07.275 -, juris; VGH Baden-Württemberg, NuR 2001, 583, 584; OVG Saarland, NVwZ-RR 2003, 337, 338; OVG Thüringen, DÖV 1997, 555 und LKV 1997, 368; vgl. auch Jäde, BayVBl 2013, 541; offen gelassen von OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 2004, 305; a.A. OVG Berlin, UPR 1998, 75 und Bay. VGH, BayVBl 2013, 470 für den Fall, dass die Duldungsanordnung lediglich gegenüber einem obligatorisch Berechtigten ergangen ist).
  • VG Neustadt, 04.09.2008 - 4 K 454/08

    Baurecht: Frage des Kostenschuldners bei Ersatzvornahme

    Auszug aus VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13
    Rechtsgrundlage für den Erlass einer Duldungsverfügung ist die bauordnungsrechtliche Generalklausel des § 59 Abs. 1 Satz 1 Landesbauordnung - LBauO - (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. April 1995 - 8 A 12675/94.OVG - ; VG Neustadt, Urteil vom 4. September 2008 - 4 K 454/08.NW -).
  • OVG Thüringen, 27.02.1997 - 1 EO 235/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Beiladung; Aufhebung;

    Auszug aus VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13
    Eine solche inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung ist nur dann entbehrlich - mit der Folge, dass der Duldungsverpflichtete eine bestandskräftige Beseitigungsanordnung ohne weitere Prüfung gegen sich gelten lassen muss -, wenn der Adressat einer Duldungsanordnung in einem vom Ausgangsverpflichteten über die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung geführten Rechtsstreit beigeladen wurde und somit die Möglichkeit hatte, Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung geltend zu machen (so auch unter Hinweis auf § 121 VwGO: Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2007 - 14 CS 07.275 -, juris; VGH Baden-Württemberg, NuR 2001, 583, 584; OVG Saarland, NVwZ-RR 2003, 337, 338; OVG Thüringen, DÖV 1997, 555 und LKV 1997, 368; vgl. auch Jäde, BayVBl 2013, 541; offen gelassen von OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 2004, 305; a.A. OVG Berlin, UPR 1998, 75 und Bay. VGH, BayVBl 2013, 470 für den Fall, dass die Duldungsanordnung lediglich gegenüber einem obligatorisch Berechtigten ergangen ist).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2011 - 8 A 10888/11

    Verantwortung von Bauherr und Grundstücksnachbar; Abriss und Neuerrichtung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13
    Materielle Voraussetzung der vorliegenden Duldungsverfügungen ist zunächst, dass die an die Tochter der Kläger als Grundstückseigentümerin gerichtete Beseitigungsanordnung vom 17. Juni 2010 nach § 81 Satz 1 LBauO wirksam ist und wegen fehlenden Einverständnisses der Kläger - den Adressaten der Duldungsanordnungen - nicht durchgesetzt werden kann (zur Entbehrlichkeit der Duldungsverfügung bei Einverständnis s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. November 2011 - 8 A 10888/11.OVG -).
  • OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01

    Anfechtung einer Duldungsverfügung; Anordnung an einen Miteigentümer zur Duldung

    Auszug aus VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13
    Eine solche inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung ist nur dann entbehrlich - mit der Folge, dass der Duldungsverpflichtete eine bestandskräftige Beseitigungsanordnung ohne weitere Prüfung gegen sich gelten lassen muss -, wenn der Adressat einer Duldungsanordnung in einem vom Ausgangsverpflichteten über die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung geführten Rechtsstreit beigeladen wurde und somit die Möglichkeit hatte, Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung geltend zu machen (so auch unter Hinweis auf § 121 VwGO: Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2007 - 14 CS 07.275 -, juris; VGH Baden-Württemberg, NuR 2001, 583, 584; OVG Saarland, NVwZ-RR 2003, 337, 338; OVG Thüringen, DÖV 1997, 555 und LKV 1997, 368; vgl. auch Jäde, BayVBl 2013, 541; offen gelassen von OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 2004, 305; a.A. OVG Berlin, UPR 1998, 75 und Bay. VGH, BayVBl 2013, 470 für den Fall, dass die Duldungsanordnung lediglich gegenüber einem obligatorisch Berechtigten ergangen ist).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00

    Abbruchsanordnung - Duldungsverfügung

    Auszug aus VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13
    Eine solche inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung ist nur dann entbehrlich - mit der Folge, dass der Duldungsverpflichtete eine bestandskräftige Beseitigungsanordnung ohne weitere Prüfung gegen sich gelten lassen muss -, wenn der Adressat einer Duldungsanordnung in einem vom Ausgangsverpflichteten über die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung geführten Rechtsstreit beigeladen wurde und somit die Möglichkeit hatte, Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung geltend zu machen (so auch unter Hinweis auf § 121 VwGO: Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2007 - 14 CS 07.275 -, juris; VGH Baden-Württemberg, NuR 2001, 583, 584; OVG Saarland, NVwZ-RR 2003, 337, 338; OVG Thüringen, DÖV 1997, 555 und LKV 1997, 368; vgl. auch Jäde, BayVBl 2013, 541; offen gelassen von OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 2004, 305; a.A. OVG Berlin, UPR 1998, 75 und Bay. VGH, BayVBl 2013, 470 für den Fall, dass die Duldungsanordnung lediglich gegenüber einem obligatorisch Berechtigten ergangen ist).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 8 B 11827/03

    Beseitigungsverfügung; Beseitigungsanordnung; Duldungsverfügung;

    Auszug aus VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13
    Eine solche inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung ist nur dann entbehrlich - mit der Folge, dass der Duldungsverpflichtete eine bestandskräftige Beseitigungsanordnung ohne weitere Prüfung gegen sich gelten lassen muss -, wenn der Adressat einer Duldungsanordnung in einem vom Ausgangsverpflichteten über die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung geführten Rechtsstreit beigeladen wurde und somit die Möglichkeit hatte, Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung geltend zu machen (so auch unter Hinweis auf § 121 VwGO: Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2007 - 14 CS 07.275 -, juris; VGH Baden-Württemberg, NuR 2001, 583, 584; OVG Saarland, NVwZ-RR 2003, 337, 338; OVG Thüringen, DÖV 1997, 555 und LKV 1997, 368; vgl. auch Jäde, BayVBl 2013, 541; offen gelassen von OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 2004, 305; a.A. OVG Berlin, UPR 1998, 75 und Bay. VGH, BayVBl 2013, 470 für den Fall, dass die Duldungsanordnung lediglich gegenüber einem obligatorisch Berechtigten ergangen ist).
  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69

    Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer

    Auszug aus VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13
    Das gilt auch dann, wenn die Ausgangsverfügung bereits bestandskräftig ist (s. BVerwGE 40, 101).
  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 2 BV 11.1631

    Dem Denkmaleigentümer kann im Hinblick auf seine gesetzlichen Pflichten, das

    Auszug aus VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13
    Eine solche inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung ist nur dann entbehrlich - mit der Folge, dass der Duldungsverpflichtete eine bestandskräftige Beseitigungsanordnung ohne weitere Prüfung gegen sich gelten lassen muss -, wenn der Adressat einer Duldungsanordnung in einem vom Ausgangsverpflichteten über die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung geführten Rechtsstreit beigeladen wurde und somit die Möglichkeit hatte, Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung geltend zu machen (so auch unter Hinweis auf § 121 VwGO: Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2007 - 14 CS 07.275 -, juris; VGH Baden-Württemberg, NuR 2001, 583, 584; OVG Saarland, NVwZ-RR 2003, 337, 338; OVG Thüringen, DÖV 1997, 555 und LKV 1997, 368; vgl. auch Jäde, BayVBl 2013, 541; offen gelassen von OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 2004, 305; a.A. OVG Berlin, UPR 1998, 75 und Bay. VGH, BayVBl 2013, 470 für den Fall, dass die Duldungsanordnung lediglich gegenüber einem obligatorisch Berechtigten ergangen ist).
  • VGH Bayern, 13.12.2012 - 15 N 08.1561

    Der Hinweis auf einen Umweltbericht und "wesentliche, bereits vorliegende

  • VG Neustadt, 26.01.2017 - 4 K 471/16

    Zugemauertes Gebäude bleibt ein Gebäude

    Dagegen erhoben die Eltern der Klägerin Klage, die von der erkennenden Kammer mit Urteil vom 6. September 2013 - 4 K 460/13.NW - abgewiesen wurde.
  • VG Neustadt, 17.03.2016 - 4 L 102/16

    Duldungsverfügung gegen Grundstückseigentümer bei Nutzungsuntersagung gegenüber

    Rechtsgrundlage für den Erlass einer bauordnungsrechtlichen Duldungsverfügung ist die Vorschrift des § 59 Abs. 1 Landesbauordnung - LBauO - (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. April 1995 - 8 A 12675/94.OVG - VG Neustadt, Urteil vom 6. September 2013 - 4 K 460/13.NW -, juris).
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