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   VG Neustadt, 08.10.2014 - 3 K 647/14.NW   

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https://dejure.org/2014,32619
VG Neustadt, 08.10.2014 - 3 K 647/14.NW (https://dejure.org/2014,32619)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08.10.2014 - 3 K 647/14.NW (https://dejure.org/2014,32619)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 3 K 647/14.NW (https://dejure.org/2014,32619)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 18 Abs 1 S 1 KomWG RP, § 48 KomWG RP, § 52 KomWG RP
    Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe; Verstoß gegen den Grundsatz der geheimen Wahl wegen zu enger Bestuhlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen des Wahlvorschlages einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 10 B 10454/14

    Keine vorläufige Zulassung eines Wahlvorschlags zur Kommunalwahl 2014

    Auszug aus VG Neustadt, 08.10.2014 - 3 K 647/14
    Da im vorliegenden Fall eine Einladung zur "wahlberechtigten Versammlung" erfolgt sei, würden die Entscheidungsgrundsätze, wie sie das OVG Rheinland-Pfalz in der Entscheidung vom 12. Mai 2014 (10 B 10454/14.0VG) aufgestellt habe, hier auch gelten.

    Der Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 12. Mai 2014 (Az.: 10 B 10454/14) könne die Argumente der Gegenseite nicht stützen.

    Hierdurch soll verhindert werden, dass der demokratische Charakter einer Wahl nicht in der Grundlage bereits dadurch verfälscht wird, dass einige Personen unter sich bestimmen, wer in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden soll (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, DÖV 2014, 760 und juris).

    Damit soll verhindert werden, dass der demokratische Charakter einer Wahl nicht in der Grundlage bereits dadurch verfälscht wird, dass einige Personen unter sich, quasi "im Hinterzimmer", bestimmen, wer in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden soll (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 10 B 10454/14.OVG -, juris, Rn. 7).

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus VG Neustadt, 08.10.2014 - 3 K 647/14
    Auf die Wahl zum Gemeinderat lassen sich die für Wahlen zu den Parlamenten geltenden Grundsätze nicht übertragen (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. Juli 2008 - 2 BvC1/07, 2 BvC 7/07 -, BVerfGE 121, 266 = NVwZ 2008, 997).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1995 - 7 B 10556/95

    Wahlorgane ; Wahlprüfungsbehörde; Regelungen mit Verwaltungscharakter;

    Auszug aus VG Neustadt, 08.10.2014 - 3 K 647/14
    D ie staatliche Aufsicht über die Durchführung der Wahl dient nämlich nicht dem Schutz subjektiver Rechte einzelner Bürger, sondern dem allgemeinen öffentlichen Interesse an dem ordnungsgemäßen Vollzug des Wahlvorgangs (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 8. März 1995 - 7 B 10556/95.OVG -, AS 25, 119, 122f. und bestätigend Beschluss vom 31. März 1995 - 7 B 10925/95.OVG -).
  • VG Koblenz, 22.05.2019 - 1 L 566/19

    Eilantrag gegen die Stadtratswahl in St. Goarshausen bleibt ohne Erfolg

    aufgrund der räumlichen Verhältnisse bzw. einer engen Bestuhlung des Versammlungsraums Einblick auf Stimmzettel der jeweiligen Sitznachbarn genommen werden konnte (vgl. dazu VG Neustadt/Weinstraße, Urt. v. 08.10.2014 - 3 K 647/14.NW -, juris, Rn. 45), ist hiernach weder als unstreitig noch offensichtlich anzusehen.
  • VG Koblenz, 02.03.2020 - 3 K 567/19

    Klage gegen die Stadtratswahl in St. Goarshausen erfolglos

    Da die Klage nach alledem bereits unzulässig ist, braucht die Kammer nicht mehr dazu Stellung zu nehmen, ob die vom Kläger geltend gemachten Wahlfehler tatsächlich vorliegen und insbesondere der Grundsatz der geheimen Wahl bei der Aufstellung von Wahlvorschlagslisten und das dazu ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße vom 8. Oktober 2014 - 3 K 647/14.NW - im vorliegenden Fall hinreichend beachtet worden ist.
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