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   VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16.NW   

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VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16.NW (https://dejure.org/2016,45784)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08.12.2016 - 3 K 104/16.NW (https://dejure.org/2016,45784)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 3 K 104/16.NW (https://dejure.org/2016,45784)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1004 Abs 1 BGB, § 906 Abs 1 BGB, § 22 Abs 1 S 1 BImSchG, § 5 ImSchG RP, § 8 Abs 1 S 1 ImSchG RP
    Von öffentlichen Einrichtung ausgehende Lärmimmission; Ermittlungspflicht; überdurchschnittliche Lärmempfindlichkeit eines Nachbarn; Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten

  • esovgrp.de

    BGB § 906,BGB § 906 Abs 1,BGB § 1004,BGB § 1004 Abs 1,BImSchG § 22,LImSchG § 5,LImSchG § 8,VwGO § 86,VwGO § 86 Abs 1,VwGO § 162,VwGO § 162 Abs 2,VwGO § 162 Abs 2 S 2
    Abwehranspruch, Abwägung, Adäquanz, Betrieb, Betriebszeit, Gutachten, Güterabwägung, Immission, Immissionsschutzrecht, Laub, Leistungsklage, Lärm, Lärmbelästigung, Motorengeräusch, Nutzfahrzeug, öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch, Rechtsanwaltskosten, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Immissionen der städtischen Gärtnerei in Pirmasens sind dem Nachbarn zumutbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geruchs- und Lärm-Immissionen der städtischen Gärtnerei sind zumutbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Immissionen der städtischen Gärtnerei in Pirmasens sind dem Nachbarn zumutbar

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Immissionen der städtischen Gärtnerei in Pirmasens sind dem Nachbarn zumutbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Geruchs- und Lärm-Immissionen der städtischen Gärtnerei für Nachbarn zumutbar - Anwohner muss Scheppern von Bordwänden und Ladeklappen sowie Lärm durch Kettensägen und Häckseln von Ästen und Grünschnitt hinnehmen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2014 - 10 S 249/14

    Klage wegen Lärm auf einem öffentlichen Bolzplatz

    Auszug aus VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16
    § 22 Abs. 1 BImSchG begründet jedoch auch in Bezug auf Anlagen, die - wie hier das Betriebsgelände des Gartenamtes der Beklagten - als öffentliche Einrichtung (vgl. § 14 Abs. 2 Gemeindeordnung - GemO -) hoheitlich betrieben werden, kein Rechtsverhältnis zwischen Betreiber und Nachbarn und verleiht dem letzteren daher auch keinen unmittelbaren Anspruch gegen jenen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - 7 C 33.87 -, NJW 1988, 2396; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Mai 2014 - 10 S 249/14 -, VBlBW 2015, 81).

    Als Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers kommt aber der allgemeine öffentlich-rechtliche Abwehranspruch, der sich aus einer analogen Anwendung der §§ 1004, 906 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - oder aufgrund eines grundrechtlichen Anspruchs aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz - GG - und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ergibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Mai 2014 - 10 S 249/14 -, VBlBW 2015, 81; BayVGH, Beschluss vom 3. August 2015 - 22 CE 15.1140 -, BauR 2015, 1978), in Betracht.

    Die Schädlichkeit lässt sich nicht nach einem festen und einheitlichen Maßstab für jegliche Art von Geräuschen bestimmen und ist weitgehend der tatrichterlichen Wertung im Einzelfall vorbehalten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Mai 2014 - 10 S 249/14 -, juris).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16
    § 22 Abs. 1 BImSchG begründet jedoch auch in Bezug auf Anlagen, die - wie hier das Betriebsgelände des Gartenamtes der Beklagten - als öffentliche Einrichtung (vgl. § 14 Abs. 2 Gemeindeordnung - GemO -) hoheitlich betrieben werden, kein Rechtsverhältnis zwischen Betreiber und Nachbarn und verleiht dem letzteren daher auch keinen unmittelbaren Anspruch gegen jenen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - 7 C 33.87 -, NJW 1988, 2396; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Mai 2014 - 10 S 249/14 -, VBlBW 2015, 81).

    Zwar hat, sofern der Gesetzgeber innerhalb der durch die Grundrechte gesetzten Grenzen die Zumutbarkeit der Immissionen öffentlicher Einrichtungen im Hinblick auf deren besondere Zweckbestimmung und den Vorrang öffentlicher Interessen nicht anders bestimmt hat, der Nachbar einer von der öffentlichen Hand schlicht-hoheitlich betriebenen Anlage einen am Maßstab des § 22 BImSchG i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG ausgerichteten öffentlich-rechtlichen Anspruch darauf, dass erhebliche Lärmbelästigungen aus dem Betrieb der Anlage unterbleiben oder auf ein Mindestmaß beschränkt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1988 - 7 C 33/87 -, NJW 1988, 2396).

  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 3.14

    Maßgeblicher Innenbereich für Beurteilung der baurechtlichen Privilegierung; zu

    Auszug aus VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16
    Daher sind die für das im Außenbereich gelegene Grundstück des Klägers maßgeblichen Immissionsrichtwerte in Anlehnung an die Werte für Dorf- und Mischgebiete nach Nr. 6.1 Satz 1 Buchstabe c TA Lärm mit 60/45 dB(A) tags/nachts zu bestimmen (zur Bindungswirkung der TA-Lärm s. näher BVerwG, Beschluss vom 26. März 2014 - 4 B 3/14 -, BauR 2014, 1129).

    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept der TA Lärm nur insoweit Raum, als diese insbesondere durch Kann-Vorschriften und Bewertungsspannen Spielräume eröffnet (BVerwG, Beschluss vom 26. März 2014 - 4 B 3/14 -, BauR 2014, 1129).

  • VG Trier, 27.07.2006 - 5 L 605/06

    Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen Geruchsemissionen beim Betrieb eines

    Auszug aus VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16
    Ebenso wie im Innenbereich in Dorfgebieten Lärm- und Geruchsimmissionen aus einem landwirtschaftlichen Betrieb von den Nachbarn grundsätzlich hingenommen werden müssen, weil der in Dorfgebieten übliche Arbeitslärm von Maschinen und Fahrzeugen und die üblichen Gerüche aus Ställen, Dungstätten, Güllegruben und Silage als typische Begleiterscheinungen landwirtschaftlicher Betriebe regelmäßig nicht als unzulässige Störung anzusehen sind (vgl. VG Trier, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 5 L 605/06.TR -, juris), muss ein im Außenbereich ansässiger nicht privilegierter Nachbar wie der Kläger die von einem benachbarten Gärtnereibetrieb ausgehenden Geruchsimmissionen grundsätzlich hinnehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1993 - 2 S 893/93

    Zum Begriff des Vorverfahrens iSd VwGO § 162 Abs 2 S 2

    Auszug aus VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16
    Das vor Erhebung einer Leistungsklage bei der Behörde mit Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs eingeleitete Verwaltungsverfahren ist mithin kein Vorverfahren i.S. des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO, für welches die Zuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig erklärt werden könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Mai 1993 - 2 S 893/93 -, juris und VG Neustadt, Urteil vom 24. Juli 2014 - 4 K 1055/13.NW -, LKRZ 2014, 430 zur Stellung eines Antrags auf Erstattung einer geleisteten Geldzahlung vor Erhebung einer Leistungsklage).
  • BGH, 06.05.1976 - 4 StR 344/75

    Zur Entwicklung des § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Zwecke des

    Auszug aus VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16
    54 Das unnötige Laufenlassen eines Fahrzeugmotors oder das unnötige Erzeugen von Lärm beim Be- und Entladen von Fahrzeugen im Sinne des § 5 LImSchG muss unter Umständen geschehen, unter denen es zur erheblichen Belästigung anderer geeignet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 1976 - 4 StR 344/75 -, BGHSt 26, 340).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - 2 A 3010/11

    Klage eines Nachbarn gegen eine einem Dritten erteilte Baugenehmigung zur

    Auszug aus VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16
    Der erhöhten Störwirkung von Geräuschen während der genannten Tageszeiten wird im Fall von Nr. 6.5 TA Lärm dadurch Rechnung getragen, dass der Zuschlag von 6 dB(A) dem Mittelungspegel für die empfindlichen Tageszeiten hinzugerechnet wird, was dazu führt, dass sich an Werktagen der Beurteilungspegel bei gleichmäßigem Betrieb energetisch addiert umgerechnet auf den ganzen Tag um 1, 9 dB(A) erhöht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Mai 2013 - OVG 2 A 3010/11 -, NVwZ-RR 2013, 951; VG Berlin, Urteil vom 9. Juni 2016 - 19 K 284.12 -, juris; Hansmann, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., Nr. 6 TA Lärm Rn. 32).
  • VG Bayreuth, 24.09.2013 - B 1 K 12.697

    Bindung an Verweisung durch Amtsgericht

    Auszug aus VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16
    Schaltet ein Kläger bereits vor Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht einen Rechtsanwalt ein, hat er diese Kosten grundsätzlich selbst zu tragen (s. VG Bayreuth, Urteil vom 24. September 2013 - B 1 K 12.697 -, juris m.w.N.).
  • VG Neustadt, 24.07.2014 - 4 K 1055/13

    Bei Säuberung von Wirtschaftswegen Fräsgut auf angrenzenden Äckern hinterlassen -

    Auszug aus VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16
    Das vor Erhebung einer Leistungsklage bei der Behörde mit Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs eingeleitete Verwaltungsverfahren ist mithin kein Vorverfahren i.S. des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO, für welches die Zuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig erklärt werden könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Mai 1993 - 2 S 893/93 -, juris und VG Neustadt, Urteil vom 24. Juli 2014 - 4 K 1055/13.NW -, LKRZ 2014, 430 zur Stellung eines Antrags auf Erstattung einer geleisteten Geldzahlung vor Erhebung einer Leistungsklage).
  • VG Neustadt, 23.02.2015 - 3 K 34/14

    Rinderstallerweiterung für Nachbarn nicht unzumutbar

    Auszug aus VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16
    Die Erheblichkeit von Gerüchen ist keine absolut festliegende Größe, sondern kann nur im Einzelfall durch Abwägung der jeweils bedeutsamen Umstände festgestellt werden (VG Neustadt, Urteil vom 23. Februar 2015 - 3 K 34/14.NW -, juris).
  • VG Berlin, 09.06.2016 - 19 K 284.12

    Nachbarschutzklage: Baugenehmigung zur Errichtung eines Einkaufszentrums mit

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 8 A 3505/05

    Verstoß einer erteilten Baugenehmigung gegen nachbarschützende Vorschriften;

  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 125/11

    Verantwortlichkeit für Auswirkungen der missbräuchlichen Nutzung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2012 - 8 A 10301/12

    Geräusche einer Spielplatz-Seilbahn sind hinzunehmen

  • VGH Bayern, 03.06.2013 - 2 CS 13.619

    Gebot der Rücksichtnahme; heranrückende Wohnbebauung; Abwehranspruch eines

  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 CE 15.1140

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Unterbindung einer

  • VG Neustadt, 29.08.2017 - 5 K 365/17

    (Keine) Ermächtigung des Beliehenen zum Erlass von Verwaltungsakten; Pflicht zur

    Schaltet ein Kläger bereits vor Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht einen Rechtsanwalt in einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit ein, hat er diese Kosten grundsätzlich selbst zu tragen (vgl. VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 8. Dezember 2016 - 3 K 104/16.NW -, juris m.w.N.).
  • VG Neustadt, 03.02.2020 - 5 K 935/19

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung zum Aufstellen von Zelten mit Bestuhlung auf

    Eine derartige Feststellung durch einen Sachverständigen kann jedoch ermessensfehlerfrei unterbleiben, wenn zum einen die normativen Kriterien der Herkömmlichkeit, sozialen Adäquanz und allgemeinen Akzeptanz zu Gunsten des Anlagenbetreibers sprechen und zum anderen nach Art, Umfang und Häufigkeit der zu erwartenden Lärmereignisse hinreichend sicher prognostiziert werden kann, dass nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen die Intensitätsschwelle einer erheblichen Lärmbeeinträchtigung offensichtlich nicht überschritten werden wird (OVG Koblenz, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 8 A 10799/10.OVG - VG Neustadt, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 3 K 104/16.NW -, juris).
  • VG Neustadt, 26.02.2021 - 5 K 797/20

    Durchsetzung des Vergütungsanspruchs eine Öffentlich bestellten

    34 Zwar kommt eine Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Verwaltungsprozess grundsätzlich nur nach Maßgabe von § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO in Betracht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Mai 1993 - 2 S 893/93 -, juris und VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 08. Dezember 2016 - 3 K 104/16.NW -, juris).
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