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   VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15.NW   

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VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15.NW (https://dejure.org/2016,12593)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09.05.2016 - 4 K 1107/15.NW (https://dejure.org/2016,12593)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - 4 K 1107/15.NW (https://dejure.org/2016,12593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 1 BImSchG, § 12 Abs 1 GastG, § 12 Abs 3 GastG, § 5 Abs 1 Nr 3 GastG, § 15 Abs 1 ImSchG RP
    Wein- und Volksfeste; Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes; immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (30)

  • VG Gelsenkirchen, 27.01.2015 - 19 K 4431/14

    Gestattung, Nachbarschutz, Freizeitlärm, Freizeitlärmerlass, Nachbarschutz,

    Auszug aus VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15
    Im Hinblick auf die vorübergehende gaststättenrechtliche Gestattung folgt dies daraus, dass eine solche von Nachbarn erfolgreich angefochten werden kann, wenn die enthaltenen Regelungen nicht verhindern, dass vom Gaststättenbetrieb schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG - ausgehen (vgl. VG München, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - M 16 E 15.2911 -, juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27. Januar 2015 - 19 K 4431/14 -, juris).

    Infolgedessen geht die Kammer nicht näher darauf ein, ob die Beklagte formal überhaupt befugt war, neben der am 4. August 2015 erteilten vorübergehenden gaststättenrechtliche Gestattung eine eigenständige immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu erlassen oder ob die Beklagte die Frage nach der Zulässigkeit des Abspielens von CD-Musik umfassend und abschließend in der gaststättenrechtliche Gestattung hätte regeln müssen, weil das Gaststättengesetz als Bundesgesetz für eine Ausgliederung der mit dem Betrieb verbundenen Musikdarbietungen nach landesrechtlichen Bestimmungen keinen Raum lässt (so VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27. Januar 2015 - 19 K 4431/14 -, juris).

    Da das unter Auflagen genehmigte Abspielen von Musik an der Ausschankstelle des Beigeladenen aber nur bis maximal 24 Uhr begrenzt war und die vorübergehende Gestattung darüber hinaus einen Gaststättenbetrieb bis längstens 2 Uhr erlaubte, musste die Beklagte indessen eine verbindlichen Regelung dazu treffen, welchen Kommunikationslärm sie in Bezug auf die Nachbarn und damit auf die Klägerin nach Beendigung der Musikdarbietungen um spätestens 24 Uhr über diesen Zeitpunkt hinaus für zulässig hält (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27. Januar 2015 - 19 K 4431/14 -, juris).

    Eine effektive Regelung ist in der Regel nur dann gewährleistet, wenn für den Fall des Verstoßes gegen exakt festgesetzte Immissionsrichtwerte wirksam Zwangsmittel angedroht werden und so der ernsthafte Wille, Umweltbelange auch durchzusetzen, bekräftigt wird (s. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27. Januar 2015 - 19 K 4431/14 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04

    Zulässigkeit einer gaststättenrechtlichen Gestattung im Hinblick auf sehr seltene

    Auszug aus VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15
    Nach der Rechtsprechung (s. insbesondere OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04.OVG -, GewArch 2004, 494 - und Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 -, GewArch 2005, 437; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. September - 20 V ZR 41/03 -, NJW 2003, 3699) galt darüber hinaus Folgendes: Konnten bei einer Veranstaltung die für seltene Störereignisse in der 2. Freizeitlärm-Richtlinie festgelegten Immissionsrichtwerte voraussichtlich nicht eingehalten werden, durfte sie immissionsschutz- und gaststättenrechtlich dennoch gestattet werden, wenn sie als " sehr seltenes Ereignis ' wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz trotz der mit ihr verbundenen Belästigungen den Nachbarn zumutbar war.

    Das OVG Rheinland-Pfalz (s. Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04.OVG -, GewArch 2004, 494) hielt Musikdarbietungen in der Regel bis 24 Uhr für zulässig und zwar auch an Tagen, an denen der Folgetag nicht allgemein arbeitsfrei war.

    Im Zusammenhang mit der Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung muss die zuständige Behörde die subjektiven Rechte der von dem vorübergehenden Gaststättenbetrieb betroffenen Nachbarn berücksichtigen und darf insbesondere nur zumutbare Lärmimmissionen erlauben (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04.OVG -, GewArch 2004, 494).

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Auszug aus VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15
    Die von Sachverständigen ausgearbeitete 3. Freizeitlärm-Richtlinie hat zwar keinen Normcharakter, kann aber auch von Behörden und Gerichten als Entscheidungshilfe mit Indiz-Charakter zugrunde gelegt werden (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2001 - 7 C 16/00 -, NVwZ 2001, 1167 und BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03 -, NJW 2003, 3699 ).

    Nach der Rechtsprechung (s. insbesondere OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04.OVG -, GewArch 2004, 494 - und Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 -, GewArch 2005, 437; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. September - 20 V ZR 41/03 -, NJW 2003, 3699) galt darüber hinaus Folgendes: Konnten bei einer Veranstaltung die für seltene Störereignisse in der 2. Freizeitlärm-Richtlinie festgelegten Immissionsrichtwerte voraussichtlich nicht eingehalten werden, durfte sie immissionsschutz- und gaststättenrechtlich dennoch gestattet werden, wenn sie als " sehr seltenes Ereignis ' wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz trotz der mit ihr verbundenen Belästigungen den Nachbarn zumutbar war.

    Des Weiteren hält der Senat mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03 -, NJW 2003, 3699) eine Begrenzung der Immissionsrichtwerte auf 70 dB(A) für solche sehr seltenen Ereignisse für erforderlich .'.

  • VG Neustadt, 22.07.2013 - 5 K 894/12

    Live-Musik bei der Landjugend auf der Hambacher Jakobuskerwe 2012 war zulässig

    Auszug aus VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15
    In der hier gegeben Situation der Drittanfechtung von den Beigeladenen begünstigenden Verwaltungsakten kommt es ausschließlich darauf an, ob die beiden Bescheide vom 4. und 20. August 2015 subjektiv-öffentliche Rechte der drittbetroffenen Klägerin verletzt haben (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 22. Juli 2013 - 5 K 894/12.NW - , LKRZ 2013, 442).

    Es steht außer Frage, dass die Haardter Woi- und Quetschekuchekerwe als "Weinkerwe' ebenso wie das Haardter Weinfest auf der Straße ein traditionelles örtliches Fest mit Brauchtumscharakter ist (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 22. Juli 2013 - 5 K 894/12.NW -, juris zur Jakobuskerwe in Neustadt-Hambach).

    Die genannten Messungen, gegen die die Klägerin keine substantiierten Einwendungen erhoben hat, erfassten nicht nur den von der Beschallungsanlage des Beigeladenen ausgehenden Lärm, sondern auch den von den Gästen des Beigeladenen verursachten und diesem zurechenbaren Geräusche sowie das dem Beigeladenen nicht zurechenbare sog. "Kerwegrundgeräusch' (s. dazu VG Neustadt, Urteil vom 22. Juli 2013 - 5 K 894/12.NW -, juris) und führten nicht zu einer Überschreitung des für die Musik genehmigten Beurteilungspegels von 70 dB(A).

  • VGH Bayern, 20.04.1995 - 22 B 93.1948

    Immissionsschutzrecht: Beschränkung der Betriebszeit eines Biergartens

    Auszug aus VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15
    Insofern erfüllen diese eine "soziale Funktion' (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 20. April 1995 - 22 B 93.1948 -, juris zu Biergärten in Bayern).

    Trotz dieser sozialen Funktion ist der Betrieb einer Ausschankstelle auf einer Weinkerwe in der Pfalz nicht von der Rücksichtnahme auf die benachbarte Wohnbebauung freigestellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - 7 C 77/87 -, NJW 1989, 1291 zur Problematik des Sportlärms und der sozialen Funktion des Sports; Bay. VGH, Urteil vom 20. April 1995 - 22 B 93.1948 -, juris zur sozialen Funktion von Biergärten).

    Vielmehr sind sie nebeneinander anwendbar, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 20. April 1995 - 22 B 93.1948 -, NVwZ 1995, 1021 zum Verhältnis von § 5 und § 18 GastG; VG Neustadt, Urteil vom 6. April 2006 - 4 K 1919/05.NW - ebenso Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, 14. Auflage 2003, § 5 Rn. 4).

  • VG Mainz, 24.02.2016 - 3 K 433/15

    Musikfestival "Jazz & Joy" in Worms verletzt keine Nachbarrechte

    Auszug aus VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15
    Insoweit schützen die §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 1 LImSchG nicht nur die Allgemeinheit, sondern dienen auch dem Nachbarschutz, auf den sich die Klägerin hier berufen kann (vgl. VG Mainz, Urteil vom 26. Februar 2016 - 3 K 433/15.MZ -).

    Hierbei steht der Behörde ein Ermessensspielraum zu (VG Mainz, Urteil vom 24. Februar 2016 - 3 K 433/15.MZ -).

    Eventuelle Verstöße gegen die in einer Genehmigung enthaltenen Nebenbestimmungen lassen regelmäßig die Rechtmäßigkeit der Genehmigung unberührt und betreffen zunächst allein die Frage der Vollzugskontrolle (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 12. April 2012 - 1 ZB 09.247 -, juris; VG Mainz, Urteil vom 26. Februar 2016 - 3 K 433/15.MZ -).

  • BVerwG, 07.10.1987 - 1 B 124.87

    Ausnahmeerteilung für ein Schützenfest - Notwendigkeit der Prüfung der zu

    Auszug aus VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15
    Allerdings ist nichts dafür ersichtlich, dass die durch den angefochtenen Bescheid vom 20. August 2015 im Zusammenspiel mit der Ausnahmegenehmigung für das Haardter Weinfest im Mai 2015 zugelassenen Immissionen von 70 dB(A) bis maximal 24 Uhr von solcher Intensität hätten sein können, dass mit Gesundheitsschäden (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz - GG -) bei den in der Nachbarschaft wohnenden Personen zu rechnen gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1987 - 1 B 124/87 -, NVwZ 1989, 755).

    Ohne näher darauf einzugehen, ob die Betriebszeit von seltenen Veranstaltungen, die - wie hier - mehr als zehnmal pro Kalenderjahr stattfinden, überhaupt über 24 Uhr hinaus für die Nachbarn zumutbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1987 - 1 B 124/87 -, NVwZ 1989, 755 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 -, NVwZ 1988, 178 zu einem auf drei Tage beschränkten Schützenfest, bei dem die Veranstaltungszeit über 24 Uhr hinaus festgesetzt wurde; vgl. auch VG Gera, Urteil vom 12. Februar 2015 - 5 K 1399/12 Ge -, juris, wonach eine Verschiebung der Nachtzeit auf 1 Uhr in sehr seltenen Fällen wie z.B. beim Maibaumsetzen in Betracht kommt), führt die Ziffer 4.4.2 b) der 3. Freizeitlärm-Richtlinie hierzu aus, Überschreitungen eines Beurteilungspegels nachts von 55 dB(A) nach 24 Uhr sollten vermieden werden.

  • VG Ansbach, 15.09.2015 - AN 4 S 15.01487

    Flohmarkt mit Bewirtung; Immissionsrichtwert für Zeit ab 22.00 Uhr; (sehr)

    Auszug aus VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die reine Zahl der Veranstaltungen bzw. Veranstaltungstage in der Gesamtbetrachtung nur einen Aspekt neben insbesondere der Intensität der Veranstaltungen und dem Schutzniveau des Gebiets abbildet (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 15. September 2015 - AN 4 S 15.01487 u.a. -, juris).

    Die genannte Auflage genügt nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz nach § 1 LVwVfG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG in seiner nachbarlichen Ausgestaltung, um eine Begrenzung der Belastung der Klägerin nach 24 Uhr zu gewährleisten (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 15. September 2015 - AN 4 S 15.01487 u.a. -, juris; VG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 10 L 39/09 -, juris).

  • VGH Hessen, 28.08.2015 - 9 B 1586/15
    Auszug aus VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15
    Die Kammer hat sich mit den Bewertungsgrundsätzen der 3. Freizeitlärm-Richtlinie, welche nach den früheren Fassungen von 1987 bzw. von 1997 (letztere im Folgenden 2. Freizeitlärm-Richtlinie) erneut in der Fassung vom 6. März 2015 überarbeitet worden sind, befasst und hält diese grundsätzlich für gut geeignet, über Konflikte zwischen einerseits dem Ruhebedürfnis der Wohnbevölkerung und den Bedürfnissen der Allgemeinheit an Freizeitveranstaltungen insbesondere im Freien während des Sommerhalbjahres zu entscheiden (so auch Hess. VGH, Beschluss vom 28. August 2015 - 9 B 1586/15 -, juris zum Frankfurter Museumsuferfest und VG Wiesbaden, Urteil vom 17. Februar 2016 - 4 K 1275/15.WI -, juris zum Kulturfestival "Folklore' in Wiesbaden).

    Daraus, dass es erst im Falle einer Überschreitung der in Ziffer 4.4.2 a) genannten Beurteilungspegel von 70 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts einer expliziten Begründung der Zumutbarkeit bedarf, ist zu folgern, dass diese Werte grundsätzlich als zumutbar zu erachten sind (s. auch Hess. VGH, Beschluss vom 28. August 2015 - 9 B 1586/15 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1987 - 21 A 1136/87
    Auszug aus VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15
    Dabei ist die Lärmsituation unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der angestrebten Betätigung und des Schutzbedürfnisses der von Störungen betroffenen Nachbarn eingehend und sorgfältig zu würdigen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 -, NVwZ 1988, 178).

    Ohne näher darauf einzugehen, ob die Betriebszeit von seltenen Veranstaltungen, die - wie hier - mehr als zehnmal pro Kalenderjahr stattfinden, überhaupt über 24 Uhr hinaus für die Nachbarn zumutbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 1987 - 1 B 124/87 -, NVwZ 1989, 755 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Juni 1987 - 21 A 1136/87 -, NVwZ 1988, 178 zu einem auf drei Tage beschränkten Schützenfest, bei dem die Veranstaltungszeit über 24 Uhr hinaus festgesetzt wurde; vgl. auch VG Gera, Urteil vom 12. Februar 2015 - 5 K 1399/12 Ge -, juris, wonach eine Verschiebung der Nachtzeit auf 1 Uhr in sehr seltenen Fällen wie z.B. beim Maibaumsetzen in Betracht kommt), führt die Ziffer 4.4.2 b) der 3. Freizeitlärm-Richtlinie hierzu aus, Überschreitungen eines Beurteilungspegels nachts von 55 dB(A) nach 24 Uhr sollten vermieden werden.

  • VGH Bayern, 17.09.2014 - 22 CS 14.2013

    Gestattung nach § 12 GastG aus Anlass eines Flohmarktes

  • VG München, 16.12.2015 - M 16 E 15.2911

    Vorübergehende Gestattung eines Gaststättenbetriebs aus besonderem Anlass

  • VGH Hessen, 25.02.2005 - 2 UE 2890/04

    Zumutbarkeit von Freizeitlärm; Volksfest

  • VG Neustadt, 06.04.2006 - 4 K 1919/05

    Verstoß gegen Betriebszeiten: Gartenwirtschaft muss früher schließen

  • VG Gera, 12.02.2015 - 5 K 1399/12

    Unzumutbarkeit von Veranstaltungslärm aus einem Dorfgemeinschaftshaus in einem

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

  • VG Neustadt, 14.01.2016 - 4 K 396/15

    Nachbarklage gegen "Aufenthaltsraum für Vereinsmitglieder" des Angelsportvereins

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 3 S 829/92

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Ausbau und Umbau eines Fußballstadions für

  • VGH Bayern, 12.04.2012 - 1 ZB 09.247

    Baugenehmigung für Parkservice; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der

  • VG Münster, 09.02.2009 - 10 L 39/09

    Anforderungen an die Gestaltung einer Ausnahmegenehmigung für Veranstaltungen zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - 2 A 2423/15

    Erteilung einer Baugenehmigung hinsichtlich Bestimmtheit und Nachbarschutzes

  • VG Wiesbaden, 17.02.2016 - 4 K 1275/15

    Zulässige Lärmimmissionen in benachbartem reinen Wohngebiet bei Open Air Konzert

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2006 - 3 S 547/06

    Vorhaben der Gemeinde gem § 48 Abs 2 S 1 BauO BW; Erteilung einer Baugenehmigung

  • BGH, 16.01.2015 - V ZR 110/14

    Rauchen auf dem Balkon

  • VG Neustadt, 18.04.2016 - 3 K 818/14

    Nachbarklage gegen Biogasanlage in Krottelbach abgewiesen

  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen -

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

  • VG München, 15.01.2019 - M 16 K 17.2157

    Immissionsschutz im Falle einer "seltenen Veranstaltung"

    Die Freizeitlärm-Richtlinie enthält adäquate Maßstäbe, um die Bedürfnisse der Allgemeinheit an solchen Kultur- und Freizeitveranstaltungen, die im Wesentlichen auch im Freien und während des Sommerhalbjahres stattfinden, und das Ruhebedürfnis der Bevölkerung in Ausgleich zu bringen (vgl. dazu auch VG Neustadt (Weinstraße) - U.v. 9.5.2016 - 4 K 1107/15.NW - juris Rn. 48; VGH BW, U.v. 4.8.2016 - 8 S 136/14 - juris Rn. 73; OVG RP, U.v. 22.12.2017 - 1 A 11826/16 - juris Rn. 33; BVerwG, B.v. 6.8.2018 - 7 B 4/18 - juris Rn. 5).

    Eventuelle Verstöße gegen in einer Genehmigung enthaltene Nebenbestimmungen lassen danach regelmäßig die Rechtmäßigkeit der Genehmigung unberührt und betreffen zunächst allein die Frage der Vollzugskontrolle (VG Neustadt, U.v. 9.5.2016 - 4 K 1107/15.NW - juris Rn. 67 unter Bezugnahme auf BayVGH, B.v. 12.4.2012 - 1 ZB 09.247 - juris Rn. 19).

    Damit einhergehende Geräusche werden daher von verständigen Durchschnittmenschen in höherem Maße akzeptiert als andere Immissionen (vgl. BayVGH, U.v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 16.4.2018 - 10 ZB 18.310 - juris Rn. 7; OVG NRW, B.v. 25.5.2016 - 4 B 581/16 - juris Rn. 11 ff.; VG Neustadt, U.v. 9.5.2016 - 4 K 1107/15.NW - juris Rn. 58 ff.).

    Zudem liegt es nahe, dass diese Ausnahme jedenfalls im Wesentlichen auf herausragende Ereignisse beschränkt ist, die in der Rechtsprechung unter die Rechtsfigur des "sehr seltenen Ereignisses" gefasst wurden (vgl. dazu BayVGH, B.v. 17.9.2013 - 22 CS 14.2013 - juris Rn. 12; Schenk, in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand September 2015, Art. 19 Rn. 116; vgl. zur Diskussion um die Bedeutung des "sehr seltenen Ereignisses" nach der Neuregelung der Freizeitlärm-Richtlinie auch VG Neustadt, U.v. 9.5.2016 - 4 K 1107/15.NW - juris Rn. 58 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2016 - 8 S 136/14

    Zur Sonderfallbeurteilung bei seltenen Veranstaltungen nach der

    Überschreitungen des Beurteilungspegels von 70 dB(A) bis 22 Uhr und von 55 dB(A) sollen danach jedenfalls in der Zeit von 22 bis 24 Uhr zumutbar sein, sofern deren Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit explizit begründet wird (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28.8.2015 - 9 B 1586/15 - juris; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 9.5.2016 - 4 K 1107/15.NW - juris Rn. 60).
  • VG München, 02.06.2017 - M 16 S 17.2177

    Nachbarklage gegen Lärmbelästigung durch Oldtimerveranstaltung

    Etwas anderes soll dann gelten, wenn auch Kontrollen der zuständigen Überwachungsbehörden sich als ungeeignet zur Einhaltung des zulässigen Beurteilungspegels darstellen (vgl. VG Neustadt, U.v. 9.5.2016 - 4 K 1107/15.NW - juris Rn. 67).
  • VG Koblenz, 24.11.2020 - 5 K 361/20

    Stadt Koblenz muss gaststättenrechtliche Maßnahmen gegen "The Big Bamboo" und

    Maßstab hierfür ist das Empfinden eines sogenannten verständigen Durchschnittsmenschen, also eines Menschen, der weder übermäßig empfindlich noch ungewöhnlich unempfindlich ist und bei dem keine besonderen gesundheitlichen oder sonstigen außergewöhnlichen Umstände vorliegen (VG Neustadt a. d. W., Urteil vom 9. Mai 2016 - 4 K 1107/15.NW -, juris, Rn. 44; VG Koblenz, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 5 L 516/17.KO -, unveröffentlicht, Entscheidungsabdruck S. 8).
  • VG Koblenz, 24.11.2020 - 5 K 359/20

    Anspruch auf Einschreiten im Falle des unerlaubten Betriebes einer Bar

    Maßstab hierfür ist das Empfinden eines sogenannten verständigen Durchschnittsmenschen, also eines Menschen, der weder übermäßig empfindlich noch ungewöhnlich unempfindlich ist und bei dem keine besonderen gesundheitlichen oder sonstigen außergewöhnlichen Umstände vorliegen (VG Neustadt a. d. W., Urteil vom 9. Mai 2016 - 4 K 1107/15.NW -, juris, Rn. 44; VG Koblenz, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 5 L 516/17.KO -, unveröffentlicht, Entscheidungsabdruck S. 8).
  • VG Trier, 18.05.2022 - 9 K 3595/21

    Klage gegen Gaststättenbetrieb in Longuich erfolglos

    VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 9. Mai 2016 - 4 K 1107/15.NW -, juris Rn. 67).
  • VG Hamburg, 11.08.2016 - 9 E 3661/16

    Zumutbarkeit von Freizeitlärm für Krankenhaus

    Daraus ist zu folgern, dass diese Werte grundsätzlich als zumutbar zu erachten sind (VGH Kassel, Beschl. v. 28.8.2015, 9 B 1586/15, BeckRS 2016, 45758; VG Neustadt a. d. Weinstraße, Urt. v. 9.5.2016, 4 K 1107/15.NW, BeckRS 2016, 46692).
  • VG Koblenz, 03.11.2017 - 5 K 316/17

    Anwohnerklage gegen Durchführung einer Festveranstaltung der

    zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen nach nochmaliger Überprüfung im Hauptsacheverfahren verwiesen werden (vgl. dazu auch VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 09.05.2016 - 4 K 1107/15.NW -, juris sowie Urteil vom 22. Juli 2013 - 5 K 894/12.NW -, juris).
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