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   VG Neustadt, 11.01.2017 - 3 L 13/17.NW   

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https://dejure.org/2017,1788
VG Neustadt, 11.01.2017 - 3 L 13/17.NW (https://dejure.org/2017,1788)
VG Neustadt, Entscheidung vom 11.01.2017 - 3 L 13/17.NW (https://dejure.org/2017,1788)
VG Neustadt, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - 3 L 13/17.NW (https://dejure.org/2017,1788)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zweiwochenfrist zur Anhörung des Fahrzeughalters nach einem mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoß

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 295
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus VG Neustadt, 11.01.2017 - 3 L 13/17
    Diesem Gebot und dem Erfordernis des angemessenen Ermittlungsaufwandes ist grundsätzlich dann Rechnung getragen, wenn der Fahrzeughalter unverzüglich - regelmäßig innerhalb von zwei Wochen - von der mit seinem Fahrzeug begangenen Zuwiderhandlung in Kenntnis gesetzt wird, damit er die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug geführt hat, noch zuverlässig beantworten kann (so schon BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - VII C 77.74 -, NJW 1979, 1054 f.).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Neustadt, 11.01.2017 - 3 L 13/17
    Denn grundsätzlich reicht bereits ein lediglich mit einem Punkt bewerteter Verkehrsverstoß für die Anordnung der Fahrtenbuchauflage aus, ohne dass es auf die Feststellung der näheren Umstände der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Gefährlichkeit des Verstoßes ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 -, NJW 1995, 2866).
  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 11.01.2017 - 3 L 13/17
    Im Sinne des § 31a StVZO ist die Feststellung des Fahrzeugführers nicht möglich, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter innerhalb der Verjährungsfrist zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 1994 - 11 B 130/93 -, juris und VRS 88, 158).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2007 - 8 B 2746/06
    Auszug aus VG Neustadt, 11.01.2017 - 3 L 13/17
    Die gewählte Dauer bei einem Verkehrsverstoß, der mit zwei Punkten zu bewerten ist, liegt ohne weiteres innerhalb der ermessensfehlerfrei wählbaren zeitlichen Länge und begegnet im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit keinen rechtlichen Bedenken (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. März 2007 - 8 B 2746/06 -, juris).
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