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   VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17.NW   

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https://dejure.org/2018,25939
VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17.NW (https://dejure.org/2018,25939)
VG Neustadt, Entscheidung vom 11.07.2018 - 5 K 781/17.NW (https://dejure.org/2018,25939)
VG Neustadt, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 5 K 781/17.NW (https://dejure.org/2018,25939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 45 AEUV, Art 49 AEUV, Art 59 GG, § 31 Abs 2 HSchulG RP, § 31 Abs 5 HSchulG RP
    Einordnung eines Bescheides als Zweitbescheid oder als wiederholende Verfügung; Eintragung eines in Ungarn erworbenen Doktorgrades in einen Reisepass und Personalausweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 54.86

    Doktorgrad - Beifügung der Fakultät - Verleihungs-Hochschule - Personalausweis -

    Auszug aus VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17
    Nach Ziffer 4.1.3 der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes - PassVwV - vom 17. Dezember 2009 (GMBl. 2009, 1686 ff.), die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch für das Personalausweisrecht anzuwenden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, …

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist dementsprechend geklärt, dass ein Anspruch auf Eintragung eines Doktorgrades, der nur mit einem Zusatz geführt werden darf, nicht besteht (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, …

    Die angegriffene Regelung, derzufolge der Doktorgrad der Klägerin in den Reisepass und Personalausweis nicht eingetragen werden kann, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, namentlich nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz oder das Grundrecht der Berufsfreiheit (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, …

    Personen, deren Doktorgrad aus den oben dargelegten Gründen nicht im Reisepass oder Personalausweis eingetragen ist, befinden sich insoweit in keiner anderen Lage als die Inhaber anderer nicht eintragungsfähiger akademischer Grade (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1988 - 1 C 54/86 -, …

  • VG Mainz, 16.11.2016 - 3 K 1538/15

    Kein Doktortitel nach Abschluss Medizinstudium in Belgien

    Auszug aus VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17
    Es handelt sich also bereits nicht um wesentlich gleiche Sachverhalte (vgl. VG Mainz, Urteil vom 16. November 2016 - 3 K 1538/15.MZ -, juris).

    Von den Grundfreiheiten ist im Ausgangspunkt nur die Befugnis erfasst, den verliehenen Grad und die verliehene Abkürzung zu führen - nicht aber das Recht, eine nicht verliehene Abkürzung zu führen (VG Mainz, Urteil vom 16. November 2016 - 3 K 1538/15.MZ -, juris unter Verweis auf VG Arnsberg, Urteil vom 27. Juli 2011 - 9 K 259/09 -, juris).

    Schließlich verleiht auch europäisches Sekundärrecht grundsätzlich keinen Anspruch darauf, eine im Herkunftsland nicht erworbene Abkürzung führen zu dürfen (VG Mainz, Urteil vom 16. November 2016 - 3 K 1538/15.MZ -, juris).

  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15

    Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Dienstliche Verwendung; Rechtsweg; Schutzzeit;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17
    Der Zweitbescheid ist gegebenenfalls abzugrenzen von der sog. "wiederholenden Verfügung", bei der die Behörde nur auf die frühere Entscheidung Bezug nimmt und sich auf die Bestandskraft des ursprünglichen Bescheids beruft, ohne eine erneute Entscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33/15 -, Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 94).

    Das ist durch Auslegung des Bescheids zu ermitteln (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33/15 -, Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 94).

  • VGH Hessen, 13.05.2015 - 8 A 644/14

    Slowakischer Hochschulgrad doktor práv

    Auszug aus VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17
    1 St 123/88|OLG Düsseldorf; 12.01.1989; 5 Ss 337/88">NJW 1989, 1686; Bay. VGH, Beschluss vom 06. August 2007 - 5 ZB 06.3411 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 A 644/14 -, LKRZ 2015, 331; VG Lüneburg, Urteil vom 31. März 2016 - 6 A 15/16 -, juris).

    Dagegen gibt es weder einen europarechtlichen Grundsatz, wonach alle im Bereich der Gemeinschaft erworbenen Doktorgrade unabhängig von ihrem jeweiligen Anforderungs- und Qualifikationsniveau überall mit der Abkürzung "Dr." geführt werden dürfen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 A 644/14 -, LKRZ 2015, 331), noch einen europarechtlichen Grundsatz, dass ein Mitgliedstaat alles, was in einem anderen Mitgliedstaat im Hinblick auf eine von der tatsächlich verliehenen Form abweichende Titelführung möglicherweise toleriert wird, ohne dass dies durch eine gesetzliche Regelung des Herkunftsstaates ausdrücklich zugelassen wäre, ebenfalls zulassen müsste, obwohl wichtige Interessen der Allgemeinheit, wie insbesondere das Ansehen der akademischen Grade und der Schutz vor Irreführung und Täuschung, geltend gemacht werden können (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 A 644/14 -, LKRZ 2015, 331; Bay. VGH, Beschluss vom 17. September 2009 - 5 ZB 08.838 -, juris).

  • BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01

    Divergenzrüge; Gebührenbescheid; Bestandskraft; Wiederaufgreifen des Verfahrens;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17
    Die wiederholende Verfügung, mit der ein Wiederaufgreifen des Verfahrens abgelehnt wird, ist mit diesem verfahrensrechtlichen Regelungsgehalt ebenfalls ein Verwaltungsakt und insoweit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich (BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86/01 -, NVwZ 2002, 482).
  • VGH Bayern, 06.08.2007 - 5 ZB 06.3411

    Personalausweis; Reisepass; Eintragung eines ausländischen Doktorgrades;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17
    1 St 123/88|OLG Düsseldorf; 12.01.1989; 5 Ss 337/88">NJW 1989, 1686; Bay. VGH, Beschluss vom 06. August 2007 - 5 ZB 06.3411 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 A 644/14 -, LKRZ 2015, 331; VG Lüneburg, Urteil vom 31. März 2016 - 6 A 15/16 -, juris).
  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 5 ZB 08.838

    Personalausweis; Eintragung eines ausländischen Doktorgrades; slowakischer

    Auszug aus VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17
    Dagegen gibt es weder einen europarechtlichen Grundsatz, wonach alle im Bereich der Gemeinschaft erworbenen Doktorgrade unabhängig von ihrem jeweiligen Anforderungs- und Qualifikationsniveau überall mit der Abkürzung "Dr." geführt werden dürfen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 A 644/14 -, LKRZ 2015, 331), noch einen europarechtlichen Grundsatz, dass ein Mitgliedstaat alles, was in einem anderen Mitgliedstaat im Hinblick auf eine von der tatsächlich verliehenen Form abweichende Titelführung möglicherweise toleriert wird, ohne dass dies durch eine gesetzliche Regelung des Herkunftsstaates ausdrücklich zugelassen wäre, ebenfalls zulassen müsste, obwohl wichtige Interessen der Allgemeinheit, wie insbesondere das Ansehen der akademischen Grade und der Schutz vor Irreführung und Täuschung, geltend gemacht werden können (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 A 644/14 -, LKRZ 2015, 331; Bay. VGH, Beschluss vom 17. September 2009 - 5 ZB 08.838 -, juris).
  • BVerwG, 10.08.1995 - 7 B 296.95

    Unterscheidung hinsichtlich der verwaltungsverfahrensgestaltenden Wirkung von

    Auszug aus VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17
    Der verfahrensrechtliche Unterschied besteht nur darin, dass die wiederholende Verfügung als negative Entscheidung über das Wiederaufgreifen die gerichtliche Prüfung darauf beschränkt, ob die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens gegeben sind, während der Zweitbescheid neben der positiven (Inzident-)Entscheidung über das Wiederaufgreifen zugleich eine erneute Sachentscheidung enthält und bei Bestätigung oder nicht antragsgemäßer Änderung des Erstbescheids die gerichtliche Prüfung über das Begehren in der Sache eröffnet (BVerwG, Beschluss vom 10. August 1995 - 7 B 296/95 -, Buchholz 428.2 § 2 Nr. 3).
  • VG Arnsberg, 27.07.2011 - 9 K 259/09

    Slowakischer Hochschulgrad doktor práv (JUDr.) darf nicht mit der Abkürzung Dr.

    Auszug aus VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17
    Von den Grundfreiheiten ist im Ausgangspunkt nur die Befugnis erfasst, den verliehenen Grad und die verliehene Abkürzung zu führen - nicht aber das Recht, eine nicht verliehene Abkürzung zu führen (VG Mainz, Urteil vom 16. November 2016 - 3 K 1538/15.MZ -, juris unter Verweis auf VG Arnsberg, Urteil vom 27. Juli 2011 - 9 K 259/09 -, juris).
  • VG Lüneburg, 31.03.2016 - 6 A 15/16

    Ausländisch; China; Doktor; Doktortitel; Dr.; Eintragung; Passregister;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17
    1 St 123/88|OLG Düsseldorf; 12.01.1989; 5 Ss 337/88">NJW 1989, 1686; Bay. VGH, Beschluss vom 06. August 2007 - 5 ZB 06.3411 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 13. Mai 2015 - 8 A 644/14 -, LKRZ 2015, 331; VG Lüneburg, Urteil vom 31. März 2016 - 6 A 15/16 -, juris).
  • VG München, 27.07.2022 - M 7 S 21.5967

    Eintragungsfähigkeit eines ausländischen Doktortitels

    Aufgrund des Fehlens einer als eigenständigen wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgewiesenen Dissertation dürfte mithin die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Doktorgrad - oder auch einem österreichischen Doktorgrad i.e.S. nicht gegeben sein (vgl. § 83 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 - UG), BGBl. I Nr. 120/2002 (Österreich), der die Anfertigung einer Dissertation zwingend vorsieht, ebenso § 62 Abs. 1 Satz 1 Bundesgesetz über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz - UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 (Österreich); entsprechend sah auch bereits § 36 Abs. 2 Bundesgesetz vom 15. Juli 1966 über die Studien an den wissenschaftlichen Hochschulen (Allgemeines Hochschul-Studiengesetzt), BGBl. Nr. 177/1966 (Österreich) vor, dass Doktorgrade auf Grund der besonderen Studiengesetze Bewerbern verliehen werden, welche die ordentlichen Studien zurückgelegt und ihre Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit durch die Verfassung einer Dissertation und die Ablegung der vorgeschriebenen Prüfung bewiesen haben.; vgl. hierzu auch die Rspr. zu den sog. "kleinen Doktorgraden" z.B. BayVGH, B.v. 6.8.2007 - 5 ZB 06.3411 - juris Rn. 7; HessVGH, U.v. 13.5.2015 - 8 A 644/14 - juris Rn. 65; VG Neustadt (W.straße), U.v. 11.7.2018 - 5 K 781/17.NW - juris Rn. 31).
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