Rechtsprechung
   VG Neustadt, 13.11.2003 - 3 L 2707/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18915
VG Neustadt, 13.11.2003 - 3 L 2707/03 (https://dejure.org/2003,18915)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13.11.2003 - 3 L 2707/03 (https://dejure.org/2003,18915)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13. November 2003 - 3 L 2707/03 (https://dejure.org/2003,18915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,18915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2001 - 1 A 10382/01

    Abwehranspruch gegen Mobilfunkanlagen

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2003 - 3 L 2707/03
    Die 26. BImSchV ist auch mit höherrangigem Recht vereinbar, da derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber vorliegen, dass die mit der 26. BImSchV an den Betrieb von Funkanlagen gestellten Anforderungen den sich aus Art. 2 Abs. 2 GG ergebenden Verpflichtungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nicht genügen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. August 2001 ­ 1 A 10382/01 ­, bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2002 ­ 1 BvR 1676/01 ­, Fundstelle: Juris).
  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2003 - 3 L 2707/03
    Die 26. BImSchV ist auch mit höherrangigem Recht vereinbar, da derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber vorliegen, dass die mit der 26. BImSchV an den Betrieb von Funkanlagen gestellten Anforderungen den sich aus Art. 2 Abs. 2 GG ergebenden Verpflichtungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen nicht genügen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. August 2001 ­ 1 A 10382/01 ­, bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2002 ­ 1 BvR 1676/01 ­, Fundstelle: Juris).
  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2003 - 3 L 2707/03
    Es liegen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Abwehranspruch der Antragsteller aus dem so genannten Gebietsgewährleistungsanspruch (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 ­ 4 C 28.91 ­, BRS 55 Nr. 110 und Beschluss vom 11. April 1996 ­ 4 B 51.96 ­, BRS 58 Nr. 82) wegen Unvereinbarkeit der Mobilfunkanlage ihrer Art der Nutzung nach mit dem Baugebietscharakter besteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2003 - 10 B 2417/02

    Nachbarschutz bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2003 - 3 L 2707/03
    Zuletzt greift auch der Einwand der Antragsteller nicht durch, die angefochtene Baugenehmigung sei rechtswidrig, da der Antragsgegner die von der Regulierungsbehörde erteilte Standortbescheinigung seiner Entscheidung ohne eigene Überprüfung zu Grunde gelegt habe, obwohl diese Bescheinigung für das baurechtliche Genehmigungsverfahren nicht verbindlich sei (so OVG Münster, Beschluss vom 25. Februar 2003 ­ 10 B 2417/02 ­).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 10196/03

    Mobilfunk, Mobilfunksendeanlage, Bebauungsplan, Befreiung, Wohl der

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2003 - 3 L 2707/03
    Bei der Errichtung und dem Betrieb einer etwa 25 m hohen, freistehenden und damit baurechtlich selbständig zu betrachtenden Mobilfunkanlage handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung, die ­ vor allem mangels Erzeugung von Geräuschen ­ in dem Gewerbegebiet als nicht störend anzusehen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 2003 ­ 1 A 10196/03.OVG ­, S. 12/13 des Urteilsumdrucks).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2003 - 8 B 11269/03

    Baurecht, Prozessrecht, Baugenehmigung, Abweichung, Abstand, Grenzabstand,

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2003 - 3 L 2707/03
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 8. September 2003 (8 B 11269/03.OVG) unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung nämlich entschieden, dass die Verweisungsnorm des § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO, wonach für so genannte Verwaltungsakte mit Doppelwirkung, wie er hier vorliegt, unter anderem § 80 Abs. 6 VwGO entsprechend gilt, den Rechtsgrund -3-.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2003 - 3 L 2707/03
    Es liegen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Abwehranspruch der Antragsteller aus dem so genannten Gebietsgewährleistungsanspruch (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 ­ 4 C 28.91 ­, BRS 55 Nr. 110 und Beschluss vom 11. April 1996 ­ 4 B 51.96 ­, BRS 58 Nr. 82) wegen Unvereinbarkeit der Mobilfunkanlage ihrer Art der Nutzung nach mit dem Baugebietscharakter besteht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht