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   VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06.NW, 4 K 1230/06.NW   

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VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06.NW, 4 K 1230/06.NW (https://dejure.org/2007,18720)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13.12.2007 - 4 K 1219/06.NW, 4 K 1230/06.NW (https://dejure.org/2007,18720)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 4 K 1219/06.NW, 4 K 1230/06.NW (https://dejure.org/2007,18720)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses über eine Hochwasserrückhaltung; Anforderungen an die Klagebefugnis bei Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses; Begrenzung des gerichtlichen Kontrollumfangs durch die Reichweite der subjektiven ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den Gemarkungen Altrip/Waldsee/Neuhofen abgewiesen

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (120)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2004 - 1 A 11787/03

    Präsident zieht positive Bilanz für 2003 - Ausblick auf 2004

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06
    Die Kläger zu 3) und 6) sind sowohl als Eigentümer wie auch als Pächter von Grundstücken, die durch das planfestgestellte Vorhaben in Anspruch genommen werden, klagebefugt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1997 -4 A 36.96 -, NVwZ 1998, 504; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. August 2004 -1 A 11787/03 .OVG -, ZfW 2006, 241).

    Es kommt nicht darauf an, ob der rechtliche Mangel gerade auf der Verletzung von Vorschriften beruht, die die Belange der Kläger zu 2), 3) und 6) als Eigentümer oder Pächter schützen sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1997 -4 A 36.96 -, NVwZ 1998, 504; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. August 2004 -1 A 11787/03 .OVG -, ZfW 2006, 241).

    Denn der fragliche Bereich hat wegen des Vorkommens der in dem landespflegerischen Planungsbeitrag sowie in der Umweltverträglichkeitsstudie aufgezählten Tierarten und Pflanzen auch schon während des Einwendungsverfahrens ein sog. faktisches Vogelschutzgebiet gebildet, was die Kläger zu 2), 3) und 6) seinerzeit zumindest sinngemäß hätten vorbringen können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. August 2004 -1 A 11787/03 .OVG -, ZfW 2006, 241).

    Es beruht auf der Erkenntnis, dass eine planerische Ermessensentscheidung ihre Rechtfertigung nicht schon in sich selbst trägt, sondern im Hinblick auf die von ihr ausgehenden bis zur Zulässigkeit der Enteignung reichenden Einwirkungen auf Rechte Dritter rechtfertigungsbedürftig ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. August 2004 -1 A 11787/031.OVG -m.w.N., ZfW 2006, 241).

    Das bedeutet u.a., dass das Gericht eine im Planfeststellungsbeschluss angegebene Begründung für die Planrechtfertigung anders als die Planfeststellungsbehörde beurteilen kann; maßgebend ist insoweit nicht, wie die Planfeststellungsbehörde die Frage der Planrechtfertigung selbst bewertet hat, sondern ob sich nach der objektiven Rechtslage für das geplante Vorhaben vernünftige Gründe ergeben (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. August 2004 -1 A 11787/031.OVG -, ZfW 2006, 241).

    Das OVG Rheinland-Pfalz hat hierzu in seinem Urteil vom 5. August 2004 - 1 A 11787/031.OVG - (ZfW 2006, 241), das die Planfeststellung des Polders Wörth/Jockgrim zum Gegenstand hatte, Folgendes ausgeführt:.

    Das ist dann der Fall, wenn sich anhand der Planungsunterlagen oder sonst erkennbarer oder nahe liegender Umstände ergibt, dass sich ohne den Mangel - im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses - ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte ( OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. August 2004 -1 A 11787/03 .OVG -, ZfW 2006, 241 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06
    Aus dem Fehlen des Grundrechtsschutzes folgt jedoch nicht, dass das kommunale Grundeigentum nicht Gegenstand einer Enteignung sein kann ( BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 -4 A 1001.04 -, Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 145).

    Sie hat einen Anspruch auf Überprüfung der wasserrechtlichen Planrechtfertigung des Vorhabens (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 -4 A 1001.04 -, Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 145 und Beschluss vom 26. März 2007 -7 B 73.06 -, NVwZ 2007, 833) sowie auf eine gerechte Abwägung ihrer schützenswerten Interessen als Grundstückseigentümerin und Kommune im Hinblick auf ihr verfassungsrechtlich in Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 3 Satz 1 LV geschütztes Selbstverwaltungsrecht.

    Im Übrigen ist nicht ersichtlich, warum angesichts des Schreibens der oberen Landesplanungsbehörde des Beklagten vom 14. März 2002, in dem diese mitgeteilt hat, es seien derzeit keine Vorhaben und Planungen bekannt, die die Fortdauer des raumplanerischen Entscheids vom 30. Juni 1995 in Frage stellten, es eine Notwendigkeit für die Durchführung eines erneuten Raumordnungsverfahrens gegeben haben sollte (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 -4 A 1001.04 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 145).

    Zum anderen habe das BVerwG in seinem Urteil zum Flughafen Berlin-Schönefeld (gemeint ist das Urteil vom 16. März 2006 in dem Verfahren 4 A 1001.04) die Frage erstmals offen gelassen, ob Kommunen als in ihrem Selbstverwaltungsrecht betroffene Gebietskörperschaften oder zumindest als enteignungsbetroffene Eigentümer eine objektiv-rechtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses beanspruchen könnten und befugt seien, naturschutzrechtliche Vorschriften zu rügen.

    Die Planfeststellungsbehörde muss im Rahmen der Abwägung der planerischen Rechtfertigung auch die Standortfrage prüfen und ernsthaft in Betracht kommende Standortalternativen ermitteln, bewerten und untereinander abwägen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 -4 A 1001.04 -, Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 145).

    Die Bewertung der privaten, kommunalen und allgemeinen öffentlichen Belange sowie ihre Gewichtung im Verhältnis untereinander macht das Wesen der Planung als einer im Kern politischen Entscheidung aus, die gerichtlich nur auf die Einhaltung rechtlicher Schranken hin überprüfbar ist ( BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 -4 A 1001.04 -, Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 145).

    Abgesehen davon könnte sein Inhalt, soweit er für das vorliegende Verfahren von Bedeutung ist, grundsätzlich inzidenter gerichtlich überprüft werden (s. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 -4 A 1001.04 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 145).

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06
    Da die Kläger zu 2), 3) und 6) durch das planfestgestellte Vorhaben mit enteignender Vorwirkung betroffen sind, haben sie ein Abwehrrecht gegen die Planfeststellung auch insoweit, als sich die Rechtswidrigkeit des Vorhabens aus der Verletzung objektiv-rechtlicher Vorschriften ergibt und die Inanspruchnahme ihres Grundeigentums in einem Ursachenzusammenhang mit einem rechtlichen Mangel steht ( BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 -4 A 2001.06 -, NVwZ 2007, 445).

    Da der Klägerin zu 1) jedoch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens als gesonderte Verfahrensstufe zusteht ( BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 -4 A 2001.06 -m.w.N., NVwZ 2007, 445), kommt es hier nicht darauf an, ob die Einleitung eines neuen Raumordnungsverfahrens erforderlich gewesen wäre.

    Denn (mittelbare) Beeinträchtigungen, durch die das Eigentum nicht vollständig oder teilweise entzogen wird, bestimmen unabhängig von ihrer Intensität Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und stellen keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG dar (vgl. BVerwG vom 9. November 2006 -4 A 2001.06 -, NVwZ 2007, 445).

    Nicht verlangen kann er aber weitere Aspekte der Planrechtfertigung wie die Vereinbarkeit des konkreten Zugriffs auf das Eigentum mit Art. 14 Abs. 3 GG (BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 -4 A 2001.06 -, NVwZ 2007, 445; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Februar 2007 -5 S 2257/05 -, NJOZ 2007, 2588).

    Selbst wenn man aber hier von einem Verfahrensfehler infolge der Nichtauslegung des Prüfgutachtens der ETH Zürich ausgehen würde, könnten die Kläger die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wegen des Verfahrensfehlers nur beanspruchen, wenn sie dadurch an der rechtzeitigen Geltendmachung ihrer Belange gehindert worden wären ( BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 -4 A 2001.06 -, NVwZ 2007, 445).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06
    Aufgrund der in den mündlichen Verhandlungen vom 14. November 2007, 16. November 2007 und 10. Dezember 2007 vom Beklagten abgegebenen Prozesserklärungen ist der veränderte Planfeststellungsbeschluss Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens geworden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7./ 8. November 2007 -8 C 11523/06.OVG - BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 -9 A 28.05 -, NVwZ 2007, 1407).

    Der Kläger zu 4) ist als von dem Planvorhaben mittelbar Betroffener ebenfalls gemäß § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt, da eine Beeinträchtigung der in seinem Eigentum stehenden Grundstücke durch eine vorhabenbedingte Vernässung nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 -9 A 28.05 -, NVwZ 2006, 1161).

    Denn die Zulassung des Planvorhabens trotz Erfüllung von Verbotstatbeständen des § 42 Abs. 1 BNatSchG ließ sich nach der im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Januar 2006 -Rs. C-98/03 -(NVwZ 2006, 319) ergangenen neuen Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 21. Juni 2006 -9 A 28.05 -, NVwZ 2006, 1407) nicht (mehr) auf die mit Wirkung vom 18. Dezember 2007 aufgehobene -Legalausnahme des § 43 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG stützen, weil sie gegen sekundäres Gemeinschaftsrecht verstieß.

    Abgesehen davon, dass es für die Frage der Rechtsverletzung insoweit nicht auf den formalen Befreiungsakt, sondern allein darauf ankommt, ob die Befreiungsvoraussetzungen zum maßgeblichen Zeitpunkt der Planfeststellung objektiv gegeben waren ( BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 -9 A 28.05 -, NVwZ 2006, 1407), können die Kläger nicht einwenden, ihnen habe vor Ablauf der Einwendungsfrist die besondere Bedeutung des Artenschutzes noch nicht bekannt sein können.

    Zum einen war der Beklagte befugt, im gerichtlichen Verfahren bindende Prozesserklärungen abzugeben, die den Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses ändern bzw. ergänzen ( BVerwG, Beschluss vom 5. März 2003 -4 B 70.02 -, NuR 2004, 520; s. auch BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 -9 A 28.05 -, NVwZ 2006, 1407).

  • BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06
    Das Vorbringen muss so konkret sein, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Weise sie bestimmte Belange einer näheren Betrachtung unterziehen soll (s. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2007 -9 VR 13.06 -, NuR 2007, 754).

    Auch wenn von Privatklägern nicht ohne weiteres verlangt werden kann, Naturschutz in unterschiedliche Kategorien einzuteilen, rechtlich zu bewerten und danach ihren Vortrag einzurichten ( BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2007 -9 VR 13.06 -m.w.N., NuR 2007, 754), ist es erforderlich und zumutbar, dass sie zumindest allgemein den Schutz der heimischen Fauna und Flora geltend machen (weitergehend Bay. VGH, Beschluss vom 29. August 2007 -8 ZB 06.2354 -, [...], der zur Vermeidung einer Präklusion verlangt, dass die Gesichtspunkte Europarecht oder Vogelschutz in irgendeiner Weise angesprochen werden müssen).

    Der Umstand, dass nicht alle Belange der Kläger im Planfeststellungsbeschluss ausdrücklich erwähnt werden, ist unschädlich, weil die Planfeststellungsbehörde alle für die Abwägung erforderlichen Umstände in ihre Überlegungen eingestellt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2007 -9 VR 13.06 -, NuR 2007, 754).

    Die Standortwahl ist erst dann rechtswidrig, wenn sich die verworfene Alternative unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen oder wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juni 2007 -9 VR 13.06 -, NuR 2007, 754 und 16. Juli 2007 4 B 71.06 -, BeckRS 2007 25107).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.1985 - 5 S 2553/84

    Planfeststellung für ein Hochwasserrückhaltebecken

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06
    Da die Planfeststellungsbehörde in den Nrn. 5 und 6 der Nebenbestimmungen zum Planfeststellungsbeschluss ferner die Führung des statischen bzw. erdstatischen Nachweises bezüglich der Standsicherheit und des Auftriebs der Deiche gefordert hat und im Übrigen Einzelheiten der baulichen Ausführung und der technischen Sicherheit regelmäßig erst anlässlich der Verwirklichung des Plans behandelt werden müssen ( VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 1985 -5 S 2553/84 -, DVBl 1986, 364), sind Abwägungsfehler nicht ersichtlich.

    Dieses Gebot der Problem- oder Konfliktbewältigung soll zu einer abschließenden und ausgewogenen Planungsentscheidung führen ( VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 1985 -5 S 2553/84 -, DVBl 1986, 364).

    Schließlich ist ein Vorbehalt nur zulässig, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung die für die Problemlösung notwendigen Kenntnisse nicht mit vertretbarem Aufwand beschaffen lassen ( BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1985 -4 B 214.85 -, NVwZ 1986, 640; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juli 1985 -5 S 2553/84 -, DVBl 1986, 364; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 10 Rdnr. 2).

  • BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95

    Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06
    Eine Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine Vereinbarkeit mit materiell-rechtlichen natur- und artenschutzrechtlichen Vorschriften kann die Klägerin zu 1) daher nicht beanspruchen (s. z.B. BVerwG, Urteil vom 13. März 1995 -11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905; Urteil vom 11. Januar 2001 -4 A 12.99 -, NVwZ 2001, 1160 und Urteil vom 9. Februar 2005 9 A 62.03 -, NVwZ 2005, 813; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Oktober 2004 -1 C 10517/04 -, ZfW 2007, 116).

    Werden mit einer Einwendung betroffene Rechtsgüter nur pauschal benannt, so kann allerdings im Allgemeinen auch von der zuständigen Behörde und im Streitfalle durch das Gericht nur eine pauschale Prüfung erwartet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 -11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905, 906; OVG Niedersachsen, Urteil vom 7. Januar 1999 -3 K 4464/94 -, VkBl 1999, 684).

    Im Übrigen waren die Einwendungen der Klägerin zu 1) und des Klägers zu 4) in ihren Schreiben vom 16. Oktober 2002, es fehlten "Untersuchungen von Alternativstandorten (Ufer-Taschenpolder)" so pauschal, dass auch nur eine entsprechend pauschale Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde vorgenommen werden musste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 -11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905, 906; OVG Niedersachsen, Urteil vom 7. Januar 1999 -3 K 4464/94 -, VkBl 1999, 684).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2006 - 11 D 94/03

    Verlust der Sachbefugnis bei Veräußerung eines Grundstücks während eines

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06
    Als Rechtsnachfolgerin der vormaligen Pächterin des C-hofes kann sie sich auf deren rechtzeitig erhobenen Einwendungen vom 13. Oktober 2002 berufen (s. BVerwG, NVwZ-RR 1998, 284; Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 73 Rdnr. 82), muss sich aber zugleich einen bereits eingetretenen Einwendungsausschluss als Rechtsnachfolgerin entgegenhalten lassen, weil sie nur eine bereits präklusionsbelastete Rechtsposition erworben hat ( OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Februar 2006 -11 D 94/03 .AK -, [...]).

    Die Einwendung einer unzureichenden Umweltverträglichkeitsprüfung ist als Verfahrensrüge präklusionsfähig ( OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Februar 2006 -11 D 94/03 - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 1995 -7 B 194.94 -, Buchholz 451.172 § 7 AtVfV Nr. 3; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. September 2005 -4 LB 30/03 -); dies gilt ebenso für die Forderung nach einem neuen Raumordnungsverfahren.

    Dies ist dann der Fall, wenn sich aufgrund erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass durch den Verfahrensfehler die behördliche Abwägung der widerstreitenden öffentlichen und privaten Belange zum Nachteil solcher Positionen des Klägers in Richtung auf eine bestimmte Entscheidung beeinflusst worden ist ( OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Februar 2006 -11 D 94/03 .AK -, [...]).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06
    Bei der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle eines Planfeststellungsbeschlusses ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. z.B. Urteil vom 14. Februar 1975 -IV C 21.74 -, NJW 1975, 1373) von einer umfassenden planerischen Gestaltungsfreiheit der Planfeststellungsbehörde auszugehen.

    In materieller Hinsicht folgen Planungsschranken aus dem Erfordernis einer Planrechtfertigung des konkreten Planvorhabens, aus den in gesetzlichen Vorschriften zum Ausdruck kommenden Planungsleitsätzen sowie aus den Anforderungen des sich auf den Abwägungsvorgang und das Abwägungsergebnis erstreckenden Abwägungsgebots (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - IV C 21.74 -, NJW 1975, 1373).

    Diese beschränkt sich daher auf die Frage, ob die Planfeststellungsbehörde die abwägungserheblichen Gesichtspunkte rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt und ob sie -auf der Grundlage des zutreffend ermittelten Abwägungsmaterials -die Grenzen der ihr obliegenden Gewichtung eingehalten hat (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - IV C 21.74 -, NJW 1975, 1373).

  • OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 3 K 4464/94

    Vertiefung der Ems; Abwägung; Ausbauvorhaben; Bundeswasserstraße; Ems

    Auszug aus VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06
    Werden mit einer Einwendung betroffene Rechtsgüter nur pauschal benannt, so kann allerdings im Allgemeinen auch von der zuständigen Behörde und im Streitfalle durch das Gericht nur eine pauschale Prüfung erwartet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 -11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905, 906; OVG Niedersachsen, Urteil vom 7. Januar 1999 -3 K 4464/94 -, VkBl 1999, 684).

    Im Übrigen waren die Einwendungen der Klägerin zu 1) und des Klägers zu 4) in ihren Schreiben vom 16. Oktober 2002, es fehlten "Untersuchungen von Alternativstandorten (Ufer-Taschenpolder)" so pauschal, dass auch nur eine entsprechend pauschale Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde vorgenommen werden musste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 -11 VR 2.95 -, NVwZ 1995, 905, 906; OVG Niedersachsen, Urteil vom 7. Januar 1999 -3 K 4464/94 -, VkBl 1999, 684).

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 8 C 11523/06

    Hochmoselübergang

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Anforderungen an das

  • BVerwG, 30.09.1993 - 7 A 14.93

    Planfeststellungsverfahren - Ausbau einer Bundesbahnstrecke -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2007 - 1 C 10138/07

    Klage einer Gemeinde gegen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde unzulässig

  • BVerwG, 29.06.2004 - 4 B 34.04

    Verhinderung der Durchsetzung europarechtlicher Ziele und Verkürzung

  • BVerwG, 05.03.2003 - 4 B 70.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an Tatbestand und

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • VG Neustadt, 12.02.2007 - 3 K 2274/05

    Klagen gegen die Erweiterung des Militärflughafens Ramstein bleiben ohne Erfolg

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

  • BVerwG, 17.12.1985 - 4 B 214.85

    Vorbehalt einer späteren Entscheidung bei Einzelfragen im wasserrechtlichen

  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

  • VG Schleswig, 28.10.2003 - 14 A 68/02
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der

  • EuGH, 07.09.2004 - C-1/03

    Van de Walle u.a. - Umwelt - Abfälle - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG -

  • BVerwG, 31.07.2006 - 9 VR 11.06

    Einstweilige Anordnung; Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses;

  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

  • BVerwG, 30.09.1996 - 4 B 175.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung von DIN-Vorschriften als

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07

    Baubeginn für Waldschlößchenbrücke ist möglich

  • VGH Hessen, 24.03.2000 - 11 TG 3096/99

    Widerruf eines Prozessvergleichs - Fristen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 11 B 916/06

    Festsetellung als konkludente Befreiung?

  • BVerwG, 16.07.2007 - 4 B 71.06

    Erfordernis und Voraussetzungen einer fachplanungsrechtlichen Planrechtfertigung;

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von

  • BVerwG, 30.11.1973 - IV C 24.71

    Ausgleich von Schäden auf Grund der Benachteiligung in einem durchgeführten

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2004 - 1 C 10517/04

    Auswirkungen eines wasserstraßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses auf das

  • BVerwG, 09.04.2003 - 9 A 37.02

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; Abwägung bei

  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 6.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.03.1991 - 1 A 10245/89
  • BVerwG, 14.06.1996 - 4 A 3.96

    Fernstraßenrecht: Eintritt der Präklusionswirkung im Planfeststellungsverfahren,

  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

  • VGH Bayern, 16.01.2007 - 8 BV 05.1391

    Änderungsplanfeststellung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen (Gemeinde)

  • OVG Niedersachsen, 28.08.1995 - 3 L 14/90

    Verwaltungsverfahren; Anhörung; Substantielle Anhörung; Gutachten;

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2007 - 1 C 10303/07

    Klagen gegen Industrieheizkraftwerk Andernach abgewiesen

  • VG Düsseldorf, 01.06.2006 - 6 K 1722/03
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 12.99

    Planfeststellung; Gemeinde; Eigentum der Gemeinde; Klagebefugnis der Gemeinde;

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

  • BVerwG, 11.01.2000 - 11 VR 4.99

    Fristversäumnis bei Aussetzungsantrag; Planfeststellung; Auslegung eines

  • VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 20/05

    Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)

  • VGH Bayern, 18.01.2005 - 8 CS 04.1724

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage wegen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05

    "Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig

  • BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde im

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 73.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung;

  • VG Karlsruhe, 15.01.2007 - 8 K 1935/06

    Keine Antrags- oder Klagebefugnis eines Dritten bei unterlassener

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2004 - 3 M 196/04

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen einen wasserrechtlichen

  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879

    Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 1 C 11411/04

    Westumfahrung Trier: Klage der Gemeinde Igel abgewiesen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 1 A 10650/07

    Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens der Nassauskiesung durch

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98

    Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen;

  • OVG Saarland, 23.09.1997 - 8 M 10/93
  • BVerwG, 10.10.1995 - 11 B 100.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefungnis gegen schienenverkehrsrechtlichen

  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 A 22.01

    Planfeststellung; Bundesstraße; Straßenbestandteile; Entnahmestelle;

  • OVG Hamburg, 22.03.2000 - 5 Bf 22/96

    Klagebefugnis für eine Klage zur Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

  • VGH Bayern, 29.08.2007 - 8 ZB 06.2354
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

  • BVerwG, 02.08.1996 - 4 B 129.96

    Nutzung eines Gewässers - Benachrichtigung nicht ortsansässiger Betroffener -

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95

    Einwendungen des Eigentümers eines während des Planfeststellungsverfahrens

  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

  • BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00

    Plangenehmigung für den Bau einer Funktsystem-Basisstation; Beeinträchtigung der

  • BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03

    Anspruch auf Planaufhebung für den Neubau einer Ortsumgehung in Stollberg -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2005 - 11 A 1751/04

    Berufung der Stadt Voerde gegen die Steinkohlegewinnung im Bergwerk Walsum

  • VGH Bayern, 25.07.2007 - 8 ZB 06.2667
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2006 - 7 KS 63/03

    Planfeststellung für den Neubau einer Ortsumgehung; Umfang der gerichtlichen

  • VG Frankfurt/Oder, 19.09.2007 - 7 L 270/07

    Klagebefugnis; Drittschutz; Art 10a UVP-Richtline - EWGRL 337/85

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 7 KS 220/02

    Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses zur Verlegung einer Bundesstraße

  • VK Saarland, 11.05.2006 - 1 VK 06/05

    Festsetzung eines Gebührensatzes durch die VK

  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

  • BVerwG, 16.01.2007 - 9 B 14.06

    Bundesstraße; Ortsdurchfahrt; weiträumiger Verkehr; Planrechtfertigung;

  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 16.01.1995 - 7 B 194.94

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Rechtsgrundsätzlichkeit bei Rechtsnachfolge in

  • BVerfG, 25.03.1998 - 1 BvR 1084/92

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie des GG Art 14 Abs 1 S 1 durch die

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung;

  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 CN 1.04

    Überschwemmungsgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren; Beteiligung der

  • OVG Niedersachsen, 26.09.2006 - 7 ME 93/06

    Subtantiierte Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung der Planungshoheit einer

  • BVerwG, 21.06.2006 - 4 B 32.06

    Möglichkeit der Herstellung der zunächst fehlenden Bestimmtheit eines

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • VGH Bayern, 29.01.2007 - 8 B 06.2314
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2646/01

    Beweissicherungmaßnahmen nach dem Wasserstraßengesetz; Schutzauflage im

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung;

  • BVerwG, 18.04.2007 - 9 A 34.06

    Rechtmäßigkeit des Ausbaus einer Straße durch landwirtschaftliche Nutzflächen -

  • OVG Bremen, 13.01.2005 - 1 D 224/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 134/00

    Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 1 A 10211/07

    Bergrecht - grenzüberschreitender Abbau von grundeigenen Bodenschätzen

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2003 - 1 A 10036/03

    Abwasser, kommunales Abwasser, häusliches Abwasser; Abwasserentsorgung,

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 A 17.06

    Klagebefugnis, Planfeststellung, Plangenehmigung, naturschutzrechtliche

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 16.03

    Klagen gegen Ortsumgehung Michendorf im Wesentlichen abgewiesen

  • VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06

    Weitere Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung

    In den zwei anderen Verfahren 4 K 1219/06.NW und 4 K 1230/06.NW hat das erkennende Gericht vom 12. bis 16. November 2007 und am 10. Dezember 2007 mündliche Verhandlungen durchgeführt.

    Das erkennende Gericht hat daraufhin mit Urteil vom 13. Dezember 2007 die Klagen in den Verfahren 4 K 1219/06.NW und 4 K 1230/06.NW abgewiesen.

    In dem Verfahren 4 K 1219/06.NW ist inzwischen das Berufungszulassungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz anhängig (1 A 10219/08.OVG).

    Die Kammer hat angeregt, das hier anhängige Verfahren bis zum Abschluss des Verfahrens 4 K 1219/06.NW gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 251 ZPO zum Ruhen zu bringen.

    Mit Schriftsatz vom 14. Januar 2008 hat der Beklagte die in den Verfahren 4 K 1219/06.NW und 4 K 1230/06.NW abgegebenen Prozesserklärungen auch in dem hier anhängigen Verfahren abgegeben.

    Zwecks Vermeidung von Wiederholungen verweist die Kammer zunächst auf das den Beteiligten bekannte Urteil vom 13. Dezember 2007 in dem Verfahren 4 K 1219/06.NW.

    Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 K 1219/06.NW -, auf das zur Vermeidung von Widerholungen vollumfänglich verweisen wird, ausgeführt hat, ist die erforderliche Planrechtfertigung für die planfestgestellte Hochwasserrückhaltung gegeben.

    Klarstellend sei nur nochmals darauf hingewiesen, dass es in diesem Zusammenhang keine Rolle spielt, ob die Flutung der gesteuerten Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen, wie von Herrn Dr. Meuser vom rheinland-pfälzischen Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in der mündlichen Verhandlung des Verfahrens 4 K 1219/06.NW vom 12. November 2007 behauptet, in Altrip eine Reduzierung des Wasserstands um 8 cm bewirkt und zu einer Scheitelreduktion an der Neckarmündung von 80 m³/s führt.

    Die sich auf die Grund- und Druckwasserproblematik beziehenden Einwände des Klägers gegen den geplanten Polder sind im Rahmen der Abwägung zu behandeln (s. Urteil der Kammer vom 13. Dezember 2007 - 4 K 1219/06.NW - m. w. N.).

    Zwecks Vermeidung von Wiederholungen kann auch hier zur Begründung zunächst auf das Urteil des erkennenden Gerichts vom 13. Dezember 2007 - 4 K 1219/06.NW - Bezug genommen werden.

    Dies hat auch Prof. Dr. Hötzl, der als Gutachter für die Kläger des Verfahrens 4 K 1219/06.NW aufgetreten ist, bestätigt, der in seinem Hydrogeologischen Gutachten vom November 2006 ausgeführt hat, im Falle einer ordnungsgemäßen Entwässerung entlang des Grabens E 7 würden für die Ortslage von Neuhofen keine Gefährdungen durch die Anlage des gesteuerten Polders gesehen (Seite 42).

    Wie die Kammer bereits ausführlich in dem Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 K 1219/06.NW dargelegt hat, begegnet es keinen durchgreifenden Bedenken, dass die Planfeststellungsbehörde angesichts des ihr zur Verfügung stehenden Datenmaterials in der Planungsphase keine weitergehende Ermittlung der hydrogeologischen Verhältnisse des Bodens im Einzugsgebiet der Hochwasserrückhaltung in Form einer flächendeckenden Erfassung der lokalen Gegebenheiten vorgenommen und dass der Planfeststellungsbeschluss die möglicherweise erforderlichen Anpassungen der Ausgleichsmaßnahmen von den Erkenntnissen einer Probeflutung nach Fertigstellung des Polders abhängig gemacht hat.

    Denn nach den schlüssigen Erläuterungen Prof. Dr. K....s von der ETH Zürich im Verfahren 4 K 1219/06.NW wäre eine flächendeckende Erfassung des Untergrunds mit technisch und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht machbar.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Ferner sei aufgrund der Anstrengungen zur Verbesserung der Gewässergüte des Rheins und seiner Binnengewässer eine weitere Verringerung der Schadstoffgehalte in den Gewässersedimenten zu erwarten (zur deutlichen Verbesserung der Wasserqualität des Rheins vgl. auch VG Neustadt, Urt. v. 13.12.2007 - 4 K 1219/06.NW - NuR 2008, 118 und die dort in Bezug genommenen Untersuchungen).
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Diese Unterlagen lagen der Kammer vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlungen, in denen das Verfahren der Kläger zur gemeinsamen Verhandlung mit dem Verfahren 4 K 1219/06.NW verbunden wurde.

    In dem Verfahren 4 K 1219/06.NW, in dem sich die Gemeinde Altrip, Firmen und mehrere Privatpersonen gegen den streitgegenständlichen Planfeststellungsbeschluss wenden, haben die Kläger verschiedene Gutachten vorgelegt: Zum Komplex "Grund- und Druckwasser" Sachverständigengutachten des von Prof. Dr. H...... und dem Dipl. Geologen K.

    Die 487, 3 m tiefe Bohrung im Altriper Rheinbogen -die Bohrstelle liegt im geplanten gesteuerten Polder -ergab, dass im Oberen Grundwasserleiter hauptsächlich Mittel- und Grobsande sowie kiesige Nebengemengeteile vorkommen, während in dem darunter liegenden Oberen Zwischenhorizont vorwiegend Ton, Lehm und Schluff sowie Mittel- und Grobsand zu finden sind (zu den Einzelheiten s. die von den Klägern des Verfahrens 4 K 1219/06.NW überreichte Aufstellung des Geologischen Landesamtes Rheinland-Pfalz vom 12. September 1979, Anlage K 32).

    Die Kläger haben sich zur Untermauerung ihres Vortrags die im Verfahren 4 K 1219/06.NW vorgelegten Hydrogeologischen Gutachten des Geologischen Büros Hydrosond vom Mai 2006 und November 2006 zu Eigen gemacht, das im Zeitraum 26. September 2006 bis 4. Oktober 2006 an verschiedenen Stellen im Untersuchungsgebiet insgesamt 24 Probebohrungen bis maximal 3 m Tiefe vorgenommen hat.

    Die Kläger haben sich auch diesbezüglich die Angaben der Kläger des Verfahrens 4 K 1219/06.NW zu Eigen gemacht, die als "Worst-Case-Szenario" von einem Extremniederschlag von 200 mm in 2 Stunden im gesamten oberflächlichen Einzugsgebiet des Neuhofener Altrhein ausgehen, das sie mit 8, 9 qkm angeben.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 - 8 C 10494/14

    Klage gegen vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Godramstein und A 65

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist eine Vorausschau auf nachfolgende Abschnitte nach Art eines "vorläufigen positiven Gesamturteils': Eine Prognose für die nachfolgenden Abschnitte muss ergeben, dass der Verwirklichung des (Gesamt-)Vorhabens keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 23. November 2007 - 9 B 38.07 -, NuR 2008, 276 und juris, Rn. 20, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2008 - 2 M 146/08

    Außervollzugsetzung einer Baugenehmigung wegen unterbliebener

    Diese Regelungen räumen u. a. Individualklägern - abweichend von der bisherigen Rechtslage (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83) - ein subjektives Recht auf Durchführung einer erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. auf Vorprüfung oder Nachholung der Prüfung ein mit der Folge, dass ein Verfahrensfehler per definitionem als beachtlich einzustufen ist (vgl. VG Neustadt, Urt. v. 13.12.2007 - 4 K 1219/06.NW -, Juris, m. w. Nachw.).
  • VG Neustadt, 16.05.2013 - 4 K 177/12

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Bellheim abgewiesen

    Demgegenüber entziehen sich Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte als Ausdruck des umfassenden, wenn auch nicht schrankenlosen planerischen Gestaltungsspielraums der Behörde - insoweit ähnlich der Überprüfung von Verwaltungsakten, die im freien Ermessen der Behörde stehen - grundsätzlich der gerichtlichen Überprüfung (s. Urteil der Kammer vom 13. Dezember 2007 - 4 K 1219/06.NW -, NuR 2008, 276 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1926/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

    So gehört sowohl in der Behördenpraxis als auch in der Rechtsprechung gerade das vorhandene Wegenetz zu den anderen Anlagen im Sinne des § 75 Abs. 1 VwVfG NRW, sofern das Vorhaben hiermit in Einklang gebracht werden muss, BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1999 - 4 A 27.98 (Neubau A 38) -, in: NVwZ 2000, 316 (318); VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 K 1219/06.NW (Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen) -, in: juris (Rn. 213): dort zur Verlegung der Kreisstraße 13 - einschließlich Höhenlage - als Folgemaßnahme zur planfestgestellten Hochwasserrückhaltung; Planfeststellungsbeschluss des Kreises L vom 4. Dezember 2000 - 6.1 - 66 61 16 - 06/96 - (Abgrabung Vorselaer), dort: Ausbau der Landstraße L 460.
  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1851/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

    BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1999 - 4 A 27.98 (Neubau A 38) -, in: NVwZ 2000, 316 (318); VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 K 1219/06.NW (Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen) -, in: juris (Rn. 213): dort zur Verlegung der Kreisstraße 13 - einschließlich Höhenlage - als Folgemaßnahme zur planfestgestellten Hochwasserrückhaltung; Planfeststellungsbeschluss des Kreises Kleve vom 4. Dezember 2000 - 6.1 - 66 61 16 - 06/96 - (Abgrabung Vorselaer), dort: Ausbau der Landstraße L 460.
  • VG Düsseldorf, 30.11.2010 - 17 K 1892/09

    Vorläufiges Aus für das Abgrabungsvorhaben "Reeser Welle"

    So gehört sowohl in der Behördenpraxis als auch in der Rechtsprechung gerade das vorhandene Wegenetz zu den anderen Anlagen im Sinne des § 75 Abs. 1 VwVfG NRW, sofern das Vorhaben hiermit in Einklang gebracht werden muss, BVerwG, Urteil vom 1. Juli 1999 - 4 A 27.98 (Neubau A 38) -, in: NVwZ 2000, 316 (318); VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 K 1219/06.NW (Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen) -, in: juris (Rn. 213): dort zur Verlegung der Kreisstraße 13 - einschließlich Höhenlage - als Folgemaßnahme zur planfestgestellten Hochwasserrückhaltung; Planfeststellungsbeschluss des Kreises L vom 4. Dezember 2000 - 6.1 - 66 61 16 - 06/96 - (Abgrabung Vorselaer), dort: Ausbau der Landstraße L 460.
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