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   VG Neustadt, 15.07.2013 - 1 L 399/13.NW   

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https://dejure.org/2013,25710
VG Neustadt, 15.07.2013 - 1 L 399/13.NW (https://dejure.org/2013,25710)
VG Neustadt, Entscheidung vom 15.07.2013 - 1 L 399/13.NW (https://dejure.org/2013,25710)
VG Neustadt, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 1 L 399/13.NW (https://dejure.org/2013,25710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 BeamtStG, Art 33 Abs 2 GG
    Laufbahnnachzeichnung für ein vom Dienst freigestelltes Mitglied des Personalrats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Laufbahnnachzeichnung für ein vom Dienst freigestelltes Mitglied des Personalrats i.R. einer Beförderungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Für Personalratstätigkeit freigestellter Polizeibeamter ist in Bezug auf Beförderungsstelle anhand fiktiver Laufbahnnachzeichnung zu beurteilen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Für Personalratstätigkeit freigestellter Polizeibeamter ist in Bezug auf Beförderungsstelle anhand fiktiver Laufbahnnachzeichnung zu beurteilen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2012 - 2 B 10673/12

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren, hier: vom Dienst freigestelltes

    Auszug aus VG Neustadt, 15.07.2013 - 1 L 399/13
    Für diese Zeit unterliegt er nach einhelliger Auffassung nicht der dienstlichen Beurteilung durch seine Dienstvorgesetzten (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 21. September 2006, BVerwGE 126, 333 und OVG RP, Beschluss vom 20. August 2012 - 2 B 10673/12.OVG -, jeweils mit eingehender Begründung und m.w.N.; OVG RP, Beschluss vom 2. Juli 1999 - 2 B 11275/99.OVG).

    Um eine Benachteiligung - ebenso wie eine nicht gerechtfertigte Bevorteilung - des freigestellten Personalrats im Hinblick auf seinen Anspruch auf angemessenes berufliches Fortkommen zu vermeiden, ist auf das Instrument einer fiktiven Laufbahnnachzeichnung zurückzugreifen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 20. August 2012, a.a.O.).

    Aus den Leistungsmerkmalen dieser Vergleichsbeamten ist ein arithmetisches Mittel zu bilden und dieses als fiktives Beurteilungsergebnis des Personalrats anzusetzen (vgl. Erlass des Ministeriums vom 9. Februar 1996 und OVG RP, Beschluss vom 20. August 2012, a.a.O., S. 8).

    Hat der Antragsgegner auf die beschriebene Weise eine Vergleichsgruppe bezogen auf das Jahr 2005 gebildet, so ist diese Vergleichsgruppe bei der in der Beförderungskonkurrenz zum 18. Mai 2013 vorzunehmenden fiktiven Laufbahnnachzeichnung (sowie bei jeder nachfolgenden) beizubehalten (vgl. OVG RP, Beschluss vom 20. August 2012, a.a.O.).

    Auch die zwischenzeitlich beförderten Beamten gehören weiter zur Vergleichsgruppe, auszuscheiden wären allenfalls diejenigen, die zwischenzeitlich die Behörde seit längerem verlassen haben (vgl. OVG RP, Beschluss vom 20. August 2012, a.a.O.), worauf allerdings hier schon bei der Bildung der Vergleichsgruppe Rücksicht genommen werden kann, da es sich vorliegend offenbar um die erste Nachzeichnung für den Antragsteller handelt.

    Welche Bedeutung und welches Gewicht diesen Umständen letztlich im vorliegenden Fall beizumessen ist, hat der Antragsgegner abzuwägen und in einer auch für Dritte nachvollziehbaren Weise in dem von ihm zu verfassenden Besetzungsbericht darzulegen (vgl. erneut OVG RP, Beschluss vom 20. August 2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Auszug aus VG Neustadt, 15.07.2013 - 1 L 399/13
    Für diese Zeit unterliegt er nach einhelliger Auffassung nicht der dienstlichen Beurteilung durch seine Dienstvorgesetzten (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 21. September 2006, BVerwGE 126, 333 und OVG RP, Beschluss vom 20. August 2012 - 2 B 10673/12.OVG -, jeweils mit eingehender Begründung und m.w.N.; OVG RP, Beschluss vom 2. Juli 1999 - 2 B 11275/99.OVG).

    Dieser Aspekt entspricht nach Überzeugung des Gerichts Sinn und Zweck der fiktiven Laufbahnzeichnung, die davon ausgeht, dass ein freigestelltes Personalratsmitglied in etwa eine vergleichbare Leistungsentwicklung genommen hätte wie diejenigen Beamten, die mit ihm zum Zeitpunkt seiner Freistellung vergleichbar waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2006, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1999 - 2 B 11275/99
    Auszug aus VG Neustadt, 15.07.2013 - 1 L 399/13
    Für diese Zeit unterliegt er nach einhelliger Auffassung nicht der dienstlichen Beurteilung durch seine Dienstvorgesetzten (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 21. September 2006, BVerwGE 126, 333 und OVG RP, Beschluss vom 20. August 2012 - 2 B 10673/12.OVG -, jeweils mit eingehender Begründung und m.w.N.; OVG RP, Beschluss vom 2. Juli 1999 - 2 B 11275/99.OVG).

    Dieser Gedanke der Laufbahnnachzeichnung kommt am besten zum Tragen, wenn schon bei der Bildung der Vergleichsgruppe im Freistellungszeitpunkt auf eine vergleichbare Leistungssituation, nicht auf eine nach allgemeinen Maßstäben "repräsentative" Beamtengruppe abgestellt wird (dementsprechend beziehen auch die Hinweise des Bundesministeriums des Innern vom 12. März 2002 - D I 3 212 152/12 -, hier zitiert aus juris, die Beurteilungsnote mit ein; vgl. außerdem OVG RP, Beschluss vom 2. Juli 1999, a.a.O.).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Neustadt, 15.07.2013 - 1 L 399/13
    Die gerichtliche Kontrolle im Eilverfahren hat erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2003 - 2 BvR 311/03 -, juris).
  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

    Auszug aus VG Neustadt, 15.07.2013 - 1 L 399/13
    Die Auswahlentscheidung für den unterlegenen Bewerber muss ausreichend begründet werden und vom Gericht überprüfbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 -, juris).
  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung -

    Auszug aus VG Neustadt, 15.07.2013 - 1 L 399/13
    Das Gericht kann zwar das Verfahren der Laufbahnnachzeichnung nur eingeschränkt überprüfen und darf insbesondere nicht selbst in die Bildung der Vergleichsgruppe eingreifen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 1991 - 1 WB 160/90 -, juris).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Neustadt, 15.07.2013 - 1 L 399/13
    Schon aus diesem Grund muss das vorliegende Eilverfahren Erfolg haben, da hierfür der offene Ausgang der Hauptsache und die Möglichkeit einer Beförderung des Antragstellers bei einer ordnungsgemäßen Wiederholung des Auswahlverfahrens genügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris).
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