Rechtsprechung
   VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,30329
VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03 (https://dejure.org/2003,30329)
VG Neustadt, Entscheidung vom 15.12.2003 - 3 L 1811/03 (https://dejure.org/2003,30329)
VG Neustadt, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - 3 L 1811/03 (https://dejure.org/2003,30329)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,30329) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03
    Unabhängig davon spielten Kostengesichtspunkte bzw. spiele die Kostenwirksamkeit von Planergänzungen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Juli 1978, 4 C 79/76 u.a.) erkennbar keine Rolle im Zusammenhang mit der Frage, ob die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage gestellt sei.

    Die wichtigste materiellrechtliche Bindung, in deren Rahmen sich jede planende Verwaltungsbehörde bei Ausübung der ihr zustehenden Gestaltungsfreiheit und damit auch bei der abschließenden Zulassung eines Vorhabens nach § 6 LuftVG halten muss, ist das sich unabhängig von einer gesetzlichen Positivierung unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebende Gebot, alle von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. Juli 1978 - IV C 79.76 -, BVerwGE 56, 110116 f., 122 f.; 82, 246249; Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG.

    Die Entscheidung der Antragsgegnerin ist verschiedenen rechtlichen Bindungen unterworfen, die sich insbesondere aus den Anforderungen des sich auf den Abwägungsvorgang und das Abwägungsergebnis erstreckenden Abwägungsgebots ergeben ( BVerwG, Urteil vom 07. Juli 1978 - IV C 79.76 -, BVerwGE 56, 110122).

  • BVerwG, 03.04.1990 - 4 B 50.89

    Prüfungsumfang bei Klage auf Aufhebung eines straßenrechtlichen

    Auszug aus VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03
    Ein Anspruch auf Planaufhebung bestehe zudem nur dann, wenn bei verständiger Würdigung der tatsächlichen Umstände eine konkrete Möglichkeit dafür erkennbar sei, dass sich die entscheidende Behörde von dem abwägungserheblichen, jedoch nicht berücksichtigten oder nicht angemessen gewichteten Belang bei ihrer planerischen Abwägung so hätte beeindrucken lassen, dass dadurch die Planung insgesamt infrage gestellt sei (vgl. BVerwGE 84, 3145 f., 48 f.; BVerwG, Beschluss vom 3. April 1990 - BVerwG 4 B 50.89 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 86 S. 71 und Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 11.93 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 96 S. 118 f.).

    Ein Anspruch auf Planaufhebung bestehe zudem nur dann, wenn bei verständiger Würdigung der tatsächlichen Umstände eine konkrete Möglichkeit dafür erkennbar sei, dass sich die entscheidende Behörde von dem abwägungserheblichen, jedoch nicht berücksichtigten oder nicht angemessen gewichteten Belang bei ihrer planerischen Abwägung so hätte beeindrucken lassen, dass dadurch die Planung insgesamt infrage gestellt sei (vgl. BVerwGE 84, 3145 f., 48 f.; BVerwG, Beschluss vom 3. April 1990 - BVerwG 4 B 50.89 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 86 S. 71 und Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 11.93 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 96 S. 118 f.).

  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01

    Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des

    Auszug aus VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 20. Februar 2002 - 9 B 63/01 -, UPR 2002, 275) muss die verwaltungsgerichtliche Prüfung, ob sich die planerische Entscheidung innerhalb der insoweit gesetzten rechtlichen Grenzen hält, davon ausgehen,.

    Der Abwägungsvorgang, so das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 20. Februar 2002 - 9 B 63/01 -, UPR 2002, 275 f.),.

  • BVerwG, 06.08.1993 - 11 B 36.93

    Luftverkehr - Tiefflüge - Bundesverteidigungsministerium -

    Auszug aus VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03
    - 11 B 36/93 -, in juris), der der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle im Hinblick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz - GG - nicht grenzenlos entzogen ist.

    Der Hinweis auf militärische Gründe entzieht die Entscheidung zwar nicht vollständig der gerichtlichen Überprüfung, aber es besteht insoweit ein nicht justitiabler verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum ( BVerwG, Beschluss vom 06. August 1993 - 11 B 36/93 -, in juris).

  • BVerwG, 14.05.1996 - 7 NB 3.95

    Abfallrecht: Erforderlichkeit einer standortvergleichenden

    Auszug aus VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03
    Deshalb darf sie eine Alternative, die ihr aufgrund einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheint, schon in einem frühen Verfahrensstadium verwerfen ( BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 7 NB 3.95 -, BVerwGE 101, 166 m.w.N.).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Planungsvarianten erst dann überschritten und vom Gericht zu beanstanden, wenn eine andere als die gewählte Variante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998, a.a.O., S. 10; Urteil vom 14. Mai 1996 - BVerwG 7 NB 3.95 - BVerwGE 101, 166 173 f. [BVerwG 14.05.1996 - 7 NB 3/95] ; Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 171 f. [BVerwG 22.03.1985 - BVerwG 4 C 15.83] ).

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03
    Das Gebot, die von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange abzuwägen, schließt alle mit dem Vorhaben zusammenhängenden Entscheidungen mit ein, so auch die Entscheidungen, ob das Vorhaben überhaupt verwirklicht werden soll (Planrechtfertigung), die Wahl des Standortes (Planungsalternativen) und die konkret geplante Ausführung des Vorhabens bis hin zu Auflagen zum Schutz Dritter ( BVerwG, Urteil vom 22. März 1985 - 4 C 15.83 -, BVerwGE 71, 166167).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Planungsvarianten erst dann überschritten und vom Gericht zu beanstanden, wenn eine andere als die gewählte Variante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998, a.a.O., S. 10; Urteil vom 14. Mai 1996 - BVerwG 7 NB 3.95 - BVerwGE 101, 166 173 f. [BVerwG 14.05.1996 - 7 NB 3/95] ; Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 171 f. [BVerwG 22.03.1985 - BVerwG 4 C 15.83] ).

  • BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96

    Fernstraßenrecht - Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft sowie

    Auszug aus VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03
    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht nach In-Kraft-Treten des Planungsvereinfachungsgesetzes festgehalten (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 -, BVerwGE 100, 370379 f.; BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1997 - BVerwG 4 B 177.96 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 20.

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht nach In-Kraft-Treten des Planungsvereinfachungsgesetzes unverändert fortgesetzt (vgl. BVerwGE 100, 370379 f.; BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1997 - BVerwG 4 B 177.96 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 20 S. 12).

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03
    Aufgabe des Gerichts ist es nicht, durch eigene Ermittlungen ersatzweise zu planen und sich hierbei gar von Erwägungen einer "besseren" Planung leiten zu lassen ( BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 10 [BVerwG 19.05.1998 - BVerwG 4 A 9.97] ).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Planungsvarianten erst dann überschritten und vom Gericht zu beanstanden, wenn eine andere als die gewählte Variante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998, a.a.O., S. 10; Urteil vom 14. Mai 1996 - BVerwG 7 NB 3.95 - BVerwGE 101, 166 173 f. [BVerwG 14.05.1996 - 7 NB 3/95] ; Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 15.83 - BVerwGE 71, 166 171 f. [BVerwG 22.03.1985 - BVerwG 4 C 15.83] ).

  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 11.93

    Revision - Zulassung - Fernstraßen - Lärmschutz - Unnötiges Rechtsmittel -

    Auszug aus VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03
    Ein Anspruch auf Planaufhebung bestehe zudem nur dann, wenn bei verständiger Würdigung der tatsächlichen Umstände eine konkrete Möglichkeit dafür erkennbar sei, dass sich die entscheidende Behörde von dem abwägungserheblichen, jedoch nicht berücksichtigten oder nicht angemessen gewichteten Belang bei ihrer planerischen Abwägung so hätte beeindrucken lassen, dass dadurch die Planung insgesamt infrage gestellt sei (vgl. BVerwGE 84, 3145 f., 48 f.; BVerwG, Beschluss vom 3. April 1990 - BVerwG 4 B 50.89 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 86 S. 71 und Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 11.93 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 96 S. 118 f.).

    Ein Anspruch auf Planaufhebung bestehe zudem nur dann, wenn bei verständiger Würdigung der tatsächlichen Umstände eine konkrete Möglichkeit dafür erkennbar sei, dass sich die entscheidende Behörde von dem abwägungserheblichen, jedoch nicht berücksichtigten oder nicht angemessen gewichteten Belang bei ihrer planerischen Abwägung so hätte beeindrucken lassen, dass dadurch die Planung insgesamt infrage gestellt sei (vgl. BVerwGE 84, 3145 f., 48 f.; BVerwG, Beschluss vom 3. April 1990 - BVerwG 4 B 50.89 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 86 S. 71 und Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 11.93 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 96 S. 118 f.).

  • BVerfG, 09.06.1987 - 1 BvR 418/87

    Enteignungsrechtliche Vorwirkungen des Planfeststellungsbeschlusses - Flughafen

    Auszug aus VG Neustadt, 15.12.2003 - 3 L 1811/03
    - 3. Kammer des Ersten Senats -, Beschluss vom 09. Juni 1987, NVwZ 1987, 967 [BVerfG 09.06.1987 - 1 BvR 418/87] ; BVerwG, Urteil vom 07. Juli 1978, BVerwGE 56, 110118).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • BVerwG, 09.07.2003 - 9 VR 1.03

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen

  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 96.68

    Eignung eines Grundstücks als Landeplatz - Ermessen der zuständigen Behörden bei

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • VG Neustadt, 12.02.2007 - 3 K 2158/04

    Klagen gegen die Erweiterung des Militärflughafens Ramstein bleiben ohne Erfolg

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prozessakten und der parallel verhandelten Klageverfahren 3 K 1182/05.NW und 3 K 2274/05.NW sowie der vorläufigen Rechtsschutzverfahren 3 L 2574/03.NW, 3 L 1811/03.NW sowie 3 L 2252/03.NW, die Verwaltungsakten der Beklagten und die in das Verfahren eingeführten Unterlagen (Gutachten, gerichtliche Entscheidungen) verwiesen.
  • VG Neustadt, 12.02.2007 - 3 K 2274/05

    Klagen gegen die Erweiterung des Militärflughafens Ramstein bleiben ohne Erfolg

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prozessakten und der parallel verhandelten Klageverfahren 3 K 2158/04.NW und 3 K 1182/05.NW sowie der vorläufigen Rechtsschutzverfahren 3 L 2574/03.NW, 3 L 1811/03.NW sowie 3 L 2252/03.NW, die Verwaltungsakten der Beklagten und die in das Verfahren eingeführten Unterlagen (Gutachten, gerichtliche Entscheidungen) verwiesen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 7 B 10161/04

    Militärflugplatz Ramstein darf ausgebaut werden

    hat den Antrag durch Beschluss vom 5. Januar 2004 abgelehnt und zur Begründung auf den in einer anderen Sache ergangenen Beschluss vom 15. Dezember 2003 (Az.: 3 L 1811/03.NW) Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht