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   VG Neustadt, 16.04.2012 - 3 L 280/12.NW   

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https://dejure.org/2012,9282
VG Neustadt, 16.04.2012 - 3 L 280/12.NW (https://dejure.org/2012,9282)
VG Neustadt, Entscheidung vom 16.04.2012 - 3 L 280/12.NW (https://dejure.org/2012,9282)
VG Neustadt, Entscheidung vom 16. April 2012 - 3 L 280/12.NW (https://dejure.org/2012,9282)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 16b GemO RP, Art 17 GG, Art 11 Verf RP, § 123 VwGO
    Kommunales Petitionsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterleitung einer Anregung nach § 16b GemO an den Gemeinderat ohne Geltendmachung der erheblichen Verletzung eigener Rechte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Stadtrat von Germersheim muss vorerst nicht über Verbot der Ganzkörperverschleierung beraten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ganzkörperverschleierung: Stadtrat muss nicht über Verbot der Ganzkörperverschleierung beraten - Keine Eilbedürfigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12

    Recht der Fahrerlaubnisse einschl. Fahrerlaubnisprüfung

    Auszug aus VG Neustadt, 16.04.2012 - 3 L 280/12
    Denn außer bei der Antragsgegnerin hat der Antragsteller auch in anderen Kommunen in Rheinland-Pfalz bezogen auf deren Bedienstete beantragt, die dortigen kommunalen Vertretungskörperschaften mögen ein Verbot der Ganzkörperverschleierung beschließen (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 27. März 2012 - 1 L 246/12.KO - und des Verwaltungsgerichts Trier vom 3. April 2012 - 1 L 307/12.TR -).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvR 162/51

    Petitionsbescheid

    Auszug aus VG Neustadt, 16.04.2012 - 3 L 280/12
    § 16b Satz 1 GemO vermittelt damit einen Anspruch auf Entgegennahme und inhaltliche Prüfung der Petition und Satz 4 der Vorschrift begründet einen Anspruch des Petenten auf Unterrichtung über die Behandlung seines Anliegens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. April 1953 - 1 BvR 162/51 -, BVerfGE 2, 225, 230 = NJW 1953, 817; BVerwG, Urteil vom 28. November 1975 - VII C 53/73 -, NJW 1976, 637, 638).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus VG Neustadt, 16.04.2012 - 3 L 280/12
    Eine derartige Fallkonstellation, dass das einstweilige Rechtsschutzverfahren vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernehmen müsste, weil ansonsten eine endgültige Verletzung der Rechte des Antragstellers drohen würde und insoweit auch Grundrechtspositionen von Gewicht in Rede stünden, liegt hier nicht vor (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, 217).
  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von

    Auszug aus VG Neustadt, 16.04.2012 - 3 L 280/12
    So ist vorläufiger Rechtsschutz dann zu gewähren, wenn sonst dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 28. September 2009 - 1 BvR 1702/09 -, NVwZ-RR 2009, 945 ff.).
  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 53.73

    Streitigkeit von Rechtsbeziehungen zwischen Verfassungsorganen oder am

    Auszug aus VG Neustadt, 16.04.2012 - 3 L 280/12
    § 16b Satz 1 GemO vermittelt damit einen Anspruch auf Entgegennahme und inhaltliche Prüfung der Petition und Satz 4 der Vorschrift begründet einen Anspruch des Petenten auf Unterrichtung über die Behandlung seines Anliegens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. April 1953 - 1 BvR 162/51 -, BVerfGE 2, 225, 230 = NJW 1953, 817; BVerwG, Urteil vom 28. November 1975 - VII C 53/73 -, NJW 1976, 637, 638).
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VG Neustadt, 16.04.2012 - 3 L 280/12
    Entsprechend dem Wesen und Zweck einer einstweiligen Anordnung kann das Gericht daher grundsätzlich nur vorläufige Regelungen treffen und somit einem Antragsteller nicht schon in vollem Umfang, wenn auch nur auf beschränkte Zeit und unter dem Vorbehalt einer Entscheidung in der Hauptsache, das gewähren, was er in einem Hauptsacheverfahren erreichen könnte (BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, BVerwGE 109, 258 ff.).
  • VG Trier, 03.04.2012 - 1 L 307/12

    Gemeinderat muss nicht über Verbot der Ganzkörperverschleierung beraten

    Auszug aus VG Neustadt, 16.04.2012 - 3 L 280/12
    Denn außer bei der Antragsgegnerin hat der Antragsteller auch in anderen Kommunen in Rheinland-Pfalz bezogen auf deren Bedienstete beantragt, die dortigen kommunalen Vertretungskörperschaften mögen ein Verbot der Ganzkörperverschleierung beschließen (vgl. Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 27. März 2012 - 1 L 246/12.KO - und des Verwaltungsgerichts Trier vom 3. April 2012 - 1 L 307/12.TR -).
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