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   VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09.NW   

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https://dejure.org/2009,27341
VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09.NW (https://dejure.org/2009,27341)
VG Neustadt, Entscheidung vom 16.12.2009 - 4 K 712/09.NW (https://dejure.org/2009,27341)
VG Neustadt, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 4 K 712/09.NW (https://dejure.org/2009,27341)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewässereigenschaft eines natürlichen Wasserlaufs nach technischer Eingliederung in ein Abwassernetz durch Verrohrung und damit einhergehender Absonderung vom natürlichen Wasserkreislauf; Natürlicher, in ein Abwassernetz eingegliederter Wasserlauf als Bestandteil einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73

    Erhebung von Entwässerungsgebühren - Einleitung von Abwässern

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09
    Vielmehr besteht insoweit ein Entweder-Oder-Verhältnis, d.h. wird ein natürlicher Wasserlauf als Bestandteil in die kommunale Abwasserbeseitigungseinrichtung integriert, führt dies automatisch zum Verlust seiner Gewässereigenschaft (vg insoweit: OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.; s. auch BVerwGE 49, 293; anders die sogenannte "Zwei-Naturen-Theorie", nach der ein Gewässer Bestandteil der kommunalen Abwasserbeseitigungseinrichtung werden kann, ohne seine Gewässereigenschaft zu verlieren, vg z.B. Hessischer VGH, NVwZ-RR 1996, 598).

    Unter solchen Umständen bestimmt sich die wasserrechtliche Qualität der unterirdischen Gewässerstrecken nicht mehr nach der rechtlichen Zuordnung des übrigen Wasserlaufs, sondern entsprechend ihrer tatsächlichen Absonderung nach Maßgabe einer eigenen rechtlichen Beurteilung (BVerwGE 49, 293).

    Selbst wenn das namenlose Gerinne vor der Verrohrung in der Ortslage von G. als ein Gewässer III. Ordnung anzusehen sein sollte, verliert es diese Gewässereigenschaft mit Beginn des Rh. s. Es wird dort zum Bestandteil der Abwasseranlage, da es durch Verrohrung technisch in das Abwassernetz dergestalt eingegliedert wird, dass es bis zur Einmündung in den nächsten Vorfluter, den G., vom natürlichen Wasserkreislauf völlig abgesondert wird (vg BVerwGE 49, 293; OVG Rheinland-Pfalz, KStZ 1980, 113; OVG Thüringen, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 4 EO 347/08 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1999 - 15 A 2880/96

    Kanalanschlußbeiträge

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09
    Diese ist grundsätzlich nicht formgebunden und kann auch konkludent erfolgen (vg (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 15 A 1929/96 -, juris und Urteil vom 18. Mai 1999 - 15 A 2880/96 -, juris).

    Ob die erforderliche - konkludente - Widmung eines Kanals vorliegt, beurteilt sich nach einer Würdigung der Gesamtumstände, soweit sie einen Schluss auf das Vorhandensein oder Fehlen einer Bestimmung des Kanals zum öffentlichen Entwässerungszweck zulassen (OVG Münster, Urteil vom 18. Mai 1999 - 15 A 2880/96 -, juris) Als Indizien für eine - auch konkludente - Widmung kommen insbesondere in Betracht der erkennbare Zweck der Einrichtung, die bisherige Benutzungspraxis, die Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses und Ähnliches (vg Bay.VGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - 23 B 00.2132 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2003 - 1 A 10036/03

    Abwasser, kommunales Abwasser, häusliches Abwasser; Abwasserentsorgung,

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09
    Sind solche Abwasseranlagen noch nicht oder nicht in ausreichendem Umfang oder Zustand vorhanden, um den Anforderungen gemäß § 18 a Abs. 1 Satz 1 WHG zu genügen, so ist ihre Errichtung, Erweiterung oder Anpassung i.S. von § 52 Abs. 5 Satz 1 LWG "noch erforderlich", sodass die obere Wasserbehörde zur Durchführung entsprechender Maßnahmen nach § 52 Abs. 5 Satz 3 LWG Auflagen erteilen und angemessene Fristen setzen kann (vg OVG Rheinland-Pfalz, AS RP-SL 30, 332 = NuR 2003, 765).

    des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom Juli 2004 (NVwZ 2004, 1327) wird von einem Streitwert in Höhe von 2, 5 % der Investitionssumme für die Sanierung des Abwasserkanals i.H.v. 350.000,-- EUR ausgegangen (vg OVG Rheinland-Pfalz, ZfW 2004, 28).

  • VGH Bayern, 21.12.2000 - 23 B 00.2132
    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09
    Ob die erforderliche - konkludente - Widmung eines Kanals vorliegt, beurteilt sich nach einer Würdigung der Gesamtumstände, soweit sie einen Schluss auf das Vorhandensein oder Fehlen einer Bestimmung des Kanals zum öffentlichen Entwässerungszweck zulassen (OVG Münster, Urteil vom 18. Mai 1999 - 15 A 2880/96 -, juris) Als Indizien für eine - auch konkludente - Widmung kommen insbesondere in Betracht der erkennbare Zweck der Einrichtung, die bisherige Benutzungspraxis, die Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses und Ähnliches (vg Bay.VGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - 23 B 00.2132 -, juris).
  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01

    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09
    Denn die Widmung lastet auf dem Eigentum als öffentlich-rechtliche Dienstbarkeit (vg BVerwGE 116, 67).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.1999 - 15 A 1929/96

    Kanalanschlußbeiträge und Bürgermeisterkanäle

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09
    Diese ist grundsätzlich nicht formgebunden und kann auch konkludent erfolgen (vg (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Januar 1999 - 15 A 1929/96 -, juris und Urteil vom 18. Mai 1999 - 15 A 2880/96 -, juris).
  • BVerwG, 25.07.2002 - 7 C 24.01

    Kommunales Schwimmbad; Geräuschimmissionen; Anlagenbetreiber, hoheitlicher;

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09
    Ebenso wie im Immissionsschutzrecht (s. dazu BVerwG, NVwZ 2003, 346) ist im Wasserrecht die zuständige Wasserbehörde befugt, durch Verwaltungsakt Pflichten, welche eine Gemeinde treffen, näher zu regeln (vg OVG Rheinland-Pfalz a.a.O; Jeromin/Kerkamnn, LWG Kommentar, Stand April 2008, § 52 Rdnr. 15).
  • VGH Hessen, 18.05.1995 - 5 UE 1815/92

    Kommunalabgabenrecht: Einbeziehung eines öffentlichen Gewässers in die

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09
    Vielmehr besteht insoweit ein Entweder-Oder-Verhältnis, d.h. wird ein natürlicher Wasserlauf als Bestandteil in die kommunale Abwasserbeseitigungseinrichtung integriert, führt dies automatisch zum Verlust seiner Gewässereigenschaft (vg insoweit: OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.; s. auch BVerwGE 49, 293; anders die sogenannte "Zwei-Naturen-Theorie", nach der ein Gewässer Bestandteil der kommunalen Abwasserbeseitigungseinrichtung werden kann, ohne seine Gewässereigenschaft zu verlieren, vg z.B. Hessischer VGH, NVwZ-RR 1996, 598).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2000 - 1 A 11964/99

    Rechtmäßigkeit eines Widerspruchsbescheides des Kreisrechtsausschusses in einem

    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09
    Mit dem Rh. werden von seiner Funktion her wasserwirtschaftliche Ziele verfolgt; daher kann er auch nicht als Anlage im Gewässerbereich im Sinne der §§ 77 Abs. 1 Satz 2, 76 Abs. 1 Satz 1 LWG angesehen werden (vg OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Mai 2000 - 1 A 11964/99.OVG -).
  • BVerwG, 26.01.1968 - VII B 75.67
    Auszug aus VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09
    Zwar können derart konkretisierende Regelungen nicht zwangsweise durchgesetzt werden; dies ist aber für die Frage, ob überhaupt eine Regelung ergehen kann, belanglos (BVerwGE 29, 72).
  • OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08

    Benutzungsgebührenrecht; Rechtmäßige Erhebung von Straßenentwässerungsgebühren

  • VG Berlin, 28.02.2014 - 19 L 334.13

    Baustopp für Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld

    Vielmehr kann eine Wasseransammlung oder ein Wasserlauf eine Doppelfunktion als (Bestandteil einer) Abwasseranlage und zugleich als Gewässer aufweisen (sog. Zwei-Naturen- oder Zwei-Funktionen-Theorie; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Juli 2012 - OVG 9 A 980/11 -, juris Rn. 5; VGH Hessen, Urteil vom 18. Mai 1995 - VGH 5 UE 1815/92 -, NVwZ-RR 1996, 598 ; Bayerischer VGH, Urteil vom 6. März 1991 - VGH 4 B 89.2498 -, NVwZ 1992, 805; Faßbender, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 2 WHG Rn. 35; a.A. z.B. VG Neustadt, Urteil vom 16. Dezember 2009 - VG 4 K 712/09.NW -, juris Rn. 60; VG Koblenz, Urteil vom 22. Juni 1999 - VG 2 K 3484/98.KO -, juris Rn. 22; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 3 Rn. 30; jeweils m.w.Nachw.; zur Diskussion eingehend Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 123 ff.).

    Gerade dann, wenn es - wie hier - nicht um ein vorgefundenes Gewässer (z.B. Bach) geht, sondern eine Wasseransammlung neu geschaffen wird, besteht aus Sicht der Kammer kein Grund für die Annahme eines "Entweder-Oder-Verhältnisses" (so aber, wenngleich für natürliche Wasserläufe, VG Neustadt, Urteil vom 16. Dezember 2009, a.a.O.).

  • VG Schwerin, 21.10.2021 - 3 B 1447/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen wasserverkehrsrechtliche Bergungs-, Verbringungs-

    Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn der in Anspruch genommene Hoheitsträger durch die polizeiliche Inanspruchnahme nicht bei der Erfüllung seiner hoheitlichen Tätigkeiten beeinträchtigt wird (VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 4 K 712/09.NW -, juris Rn. 54; BVerwG, Urteil vom 08. Mai 2003 - 7 C 15/02 -, juris Rn. 18 und vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1968 - I A 1.67 -, juris Rn. 29; Sadler/Tillmanns, in Sadler/Tillmanns, VwVG/VwZG, 10. Aufl. 2020, § 17 VwVG Rn. 15).
  • VG Neustadt, 22.06.2020 - 5 L 420/20

    Rechtsweg bei Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten; ordnungsbehördliche

    40 Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn der in Anspruch genommene Hoheitsträger durch die polizeiliche Inanspruchnahme nicht bei der Erfüllung seiner hoheitlichen Tätigkeiten beeinträchtigt wird (VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 4 K 712/09.NW -, Rn. 54, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 08. Mai 2003 - 7 C 15/02 -, Rn. 18, juris und im Umkehrschluss ebenso BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1968 - I A 1.67 -, Rn. 29 juris; Sadler/Tillmanns, VwVG/VwZG, 10. Aufl. 2020, § 17 Rn. 15).
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