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   VG Neustadt, 17.03.2016 - 4 L 102/16.NW   

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https://dejure.org/2016,12595
VG Neustadt, 17.03.2016 - 4 L 102/16.NW (https://dejure.org/2016,12595)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17.03.2016 - 4 L 102/16.NW (https://dejure.org/2016,12595)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17. März 2016 - 4 L 102/16.NW (https://dejure.org/2016,12595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 59 Abs 2 BauO RP, § 81 S 1 BauO RP
    Duldungsverfügung gegen Grundstückseigentümer bei Nutzungsuntersagung gegenüber seinem Mieter

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.649

    Auslegung des Klageantrags

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2016 - 4 L 102/16
    Die tatsächliche Aufgabe einer vertraglich eingeräumten Nutzungsmöglichkeit eines Gebäudes oder einer Wohnung in einem Gebäude ist aber nicht geeignet‚ die Rechtsstellung des Grundeigentümers nachteilig zu berühren (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 16. Februar 2015 - 1 B 13.649 -, BayVBl 2015, 817; Hess. VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 3 B 1633/14 -, NVwZ-RR 2015, 270; Lang in: Jeromin/Schmidt/Lang, LBauO RhPf, 3. Auflage 2012, § 81 Rn. 67).

    Die Nutzungsuntersagung zielt dagegen auf ein schlichtes Unterlassen‚ neben der die Anordnung einer Duldung weder erforderlich noch möglich ist‚ denn der Grundeigentümer kann den Mieter ohnehin nicht daran hindern‚ die Anordnung zu befolgen (Bay. VGH, Urteil vom 16. Februar 2015 - 1 B 13.649 -, BayVBl 2015, 817).

    Die Nutzungsuntersagung gibt den Mietern nicht auf, Einrichtungsgegenstände unter Gefährdung des Vermieterpfandrechts aus den Mieträumen zu entfernen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 16. Februar 2015 - 1 B 13.649 -, BayVBl 2015, 817).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2006 - 8 A 11500/05

    Wohnungsbesichtigung durch Baubehörde muss geduldet werden

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2016 - 4 L 102/16
    Ergibt sich demnach im Rahmen der Anwendung unmittelbaren Zwanges gegen die Mieter das Erfordernis zum Betreten der Mietwohnung, so ist dies auch ohne ausdrückliche richterliche Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 Grundgesetz - GG - erlaubt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2006 - 4 B 36/06 -, NJW 2006, 2504; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Februar 2006 - 8 A 11500/05.OVG -, BauR 2006, 971).

    Verweigert der Betroffene den Zutritt, muss die zuständige Behörde, sofern nicht wegen Gefahr im Verzug ein sofortiges Einschreiten geboten ist, eine entsprechende Betretensanordnung gegen den Betroffenen erlassen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Februar 2006 - 8 A 11500/05.OVG -, BauR 2006, 971; OVG Bremen, Beschluss vom 25. August 1992 - 1 B 54/92 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. April 2014 - OVG 9 N 142.13, OVG 9 L 27.13 -, juris).

  • VG Koblenz, 24.02.2011 - 3 N 53/11

    Zwangsweise Durchsetzung des Wohnungszutritts durch Schornsteinfeger

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2016 - 4 L 102/16
    Denn das Zwangsmittel des unmittelbaren Zwangs deckt auch das Betreten von Wohnungen ohne oder gegen den Willen des Inhabers - gegebenenfalls unter Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen (§ 65 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG -) - zum Zwecke der Durchführung von Amtshandlungen in der Wohnung ab (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 3 N 53/11.KO -, juris zum Betretungsrecht des Bezirksschornsteinfegermeisters).
  • VGH Hessen, 01.12.2014 - 3 B 1633/14

    Rechtsnachfolge in bauordnungsrechtliche Verfügungen

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2016 - 4 L 102/16
    Die tatsächliche Aufgabe einer vertraglich eingeräumten Nutzungsmöglichkeit eines Gebäudes oder einer Wohnung in einem Gebäude ist aber nicht geeignet‚ die Rechtsstellung des Grundeigentümers nachteilig zu berühren (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 16. Februar 2015 - 1 B 13.649 -, BayVBl 2015, 817; Hess. VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 3 B 1633/14 -, NVwZ-RR 2015, 270; Lang in: Jeromin/Schmidt/Lang, LBauO RhPf, 3. Auflage 2012, § 81 Rn. 67).
  • BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 36.06

    Betreten einer Wohnung; Durchsuchung; Bauzustandsbesichtigung.

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2016 - 4 L 102/16
    Ergibt sich demnach im Rahmen der Anwendung unmittelbaren Zwanges gegen die Mieter das Erfordernis zum Betreten der Mietwohnung, so ist dies auch ohne ausdrückliche richterliche Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 Grundgesetz - GG - erlaubt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2006 - 4 B 36/06 -, NJW 2006, 2504; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Februar 2006 - 8 A 11500/05.OVG -, BauR 2006, 971).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 9 N 142.13

    Beschwerde gegen Urteilsberichtigung; Rubrum; Richtername;

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2016 - 4 L 102/16
    Verweigert der Betroffene den Zutritt, muss die zuständige Behörde, sofern nicht wegen Gefahr im Verzug ein sofortiges Einschreiten geboten ist, eine entsprechende Betretensanordnung gegen den Betroffenen erlassen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Februar 2006 - 8 A 11500/05.OVG -, BauR 2006, 971; OVG Bremen, Beschluss vom 25. August 1992 - 1 B 54/92 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. April 2014 - OVG 9 N 142.13, OVG 9 L 27.13 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 8 B 11827/03

    Beseitigungsverfügung; Beseitigungsanordnung; Duldungsverfügung;

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2016 - 4 L 102/16
    Hat der Mitberechtigte ausdrücklich sein Einverständnis mit der Vollziehung der bauaufsichtlichen Verfügung erklärt oder fehlt ihm offensichtlich eine Berechtigung, sie zu verhindern, ist die Duldungsanordnung überflüssig und daher rechtswidrig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 8 A 10051/04.OVG - und 8. Dezember 2003 - 8 B 11827/03.OVG -).
  • OVG Bremen, 25.08.1992 - 1 B 54/92

    Genehmigungsfreies Vorhaben; Unterhaltungsarbeiten; Instandsetzungsarbeiten;

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2016 - 4 L 102/16
    Verweigert der Betroffene den Zutritt, muss die zuständige Behörde, sofern nicht wegen Gefahr im Verzug ein sofortiges Einschreiten geboten ist, eine entsprechende Betretensanordnung gegen den Betroffenen erlassen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Februar 2006 - 8 A 11500/05.OVG -, BauR 2006, 971; OVG Bremen, Beschluss vom 25. August 1992 - 1 B 54/92 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. April 2014 - OVG 9 N 142.13, OVG 9 L 27.13 -, juris).
  • VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13

    Gerichtliche Überprüfung einer Duldungsverfügung trotz Bestandskraft des

    Auszug aus VG Neustadt, 17.03.2016 - 4 L 102/16
    Rechtsgrundlage für den Erlass einer bauordnungsrechtlichen Duldungsverfügung ist die Vorschrift des § 59 Abs. 1 Landesbauordnung - LBauO - (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. April 1995 - 8 A 12675/94.OVG - VG Neustadt, Urteil vom 6. September 2013 - 4 K 460/13.NW -, juris).
  • VG Neustadt, 04.01.2024 - 4 L 1213/23

    Untersagung der ungenehmigten Nutzung eines Einfamilienwohnhauses als

    Dem Adressaten der Duldung wird kraft öffentlichen Rechts die Pflicht auferlegt, die zwangsweise Durchsetzung des Gebots hinzunehmen (VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 17. März 2016 - 4 L 102/16.NW -, juris, Rn. 6 ).

    Hat der Mitberechtigte ausdrücklich sein Einverständnis mit der Vollziehung der bauaufsichtlichen Verfügung erklärt oder fehlt ihm offensichtlich eine Berechtigung, sie zu verhindern, ist die Duldungsanordnung überflüssig und daher rechtswidrig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 8 A 10051/04.OVG - und 8. Dezember 2003 - 8 B 11827/03.OVG - VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 17. März 2016 - 4 L 102/16.NW -, juris, Rn. 7 ).

    Zur Durchsetzung des bauordnungsrechtlichen Vollzugs einer auf der Grundlage des § 81 Satz 1 LBauO ergangenen Nutzungsuntersagung bedarf es einer Duldungsverfügung daher nur dann? wenn der zur Duldung Verpflichtete die Vollstreckung aus rechtlichen Gründen zu verhindern vermag (VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 17. März 2016 - 4 L 102/16.NW -, juris, Rn. 7 ).

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