Rechtsprechung
   VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7294
VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12.NW (https://dejure.org/2013,7294)
VG Neustadt, Entscheidung vom 18.04.2013 - 4 K 943/12.NW (https://dejure.org/2013,7294)
VG Neustadt, Entscheidung vom 18. April 2013 - 4 K 943/12.NW (https://dejure.org/2013,7294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,7294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB, § 35 Abs 4 BauGB
    Baurecht - Umwandlung einer Straußwirtschaft in ein ganzjährig betriebenes Restaurant (Außenbereich)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umwandlung einer Straußwirtschaft in ein ganzjährig betriebenes Restaurant als genehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Eine in einem Winzerbetrieb ganzjährig betriebene Gaststätte als gleichrangig neben der Landwirtschaft geführter gewerblicher Betrieb

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Nutzungsänderung von Straußwirtschaft in ganzjährig betriebenes Restaurant unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein Restaurant statt einer Straußwirtschaft

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Umwandlung einer Straußwirtschaft in ein ganzjährig betriebenes Restaurant (Außenbereich)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nutzungsänderung einer Straußwirtschaft in ein ganzjährig betriebenes Restaurant unzulässig - Gastronomischer Betrieb kann nicht als "bodenrechtliche Nebensache" zur Privilegierung eines landwirtschaftlichen Betriebs angesehen werden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.1995 - 3 S 2388/93

    Zur Erstreckung der Privilegierung nach BauGB § 35 Abs 1 Nr 1 für

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12
    Im Gegensatz zu dem nur begrenzten Betrieb einer Straußwirtschaft ist die ganzjährige Nutzung von Gasträumen ohne jegliche Einschränkung baurechtlich als selbständiger Betrieb einer Gaststätte (Schank- und Speisewirtschaft) zu qualifizieren (vgl. VGH Baden-Württemberg, NuR 1996, 601).

    Da die Entwicklung einer zeitgemäßen Absatzstrategie nicht durch eine zu enge Begrenzung des Privilegierungstatbestandes des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB behindert werden soll, hat die Rechtsprechung z.B. die entgeltliche Veranstaltung von Weinproben unter Verabreichung von Brot und Hartkäsewürfeln in einem Weinbaubetrieb ebenfalls als Urproduktion bewertet, ohne dass dadurch die Schwelle zu einer - gewerblichen - Gaststätte oder gaststättenähnlichen Einrichtung überschritten würde (vgl. VGH Baden-Württemberg, NuR 1996, 601; s. auch VG Karlsruhe, NVwZ 2000, 592, das eine auf die Ausgabe der mit der Bodenertragsnutzung erzeugten Produkte beschränkte Gaststätte mit 80 Sitzplätzen und 120 Öffnungstagen im Jahr als bodenrechtliche Nebensache angesehen hat).

    Der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft übersteigt demnach das Maß dessen, was als "bodenrechtliche Nebensache" an der Privilegierung eines landwirtschaftlichen Betriebs teilhaben könnte (vgl. BVerwG, NVwZ 1989, 559; VGH Baden-Württemberg, NuR 1996, 601).

    Sie ist jedoch mangels Schonung des Außenbereichs nicht vernünftig (VGH Baden-Württemberg, NuR 1996, 601).

    Nichts anderes kann für eine gewerbliche Gaststättennutzung im Außenbereich gelten (vgl. VGH Baden-Württemberg, NuR 1996, 601).

    Dass die vorgenommene Nutzungsänderung ohne nach außen wahrnehmbare Veränderungen an dem Gebäude erfolgt ist, ist in diesem Zusammenhang unerheblich (vgl. VGH Baden-Württemberg, NuR 1996, 601).

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12
    Eine andere Beurteilung käme ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Wegeparzelle tatsächlich bereits für den allgemeinen Verkehr zur Verfügung stünde und die Beigeladene auch auf Dauer rechtlich gehindert wäre, den durch die Nutzungsänderung zu erwartenden Anliegerverkehr zu untersagen (BVerwG, NVwZ 1991, 1076; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 5. Juni 1997 - 1 A 11915/96.OVG -, ESOVG RP und vom 7. Oktober 2004 - 8 A 10977/04.OVG -).

    In Betracht kommen kann insoweit etwa der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - , wenn der Weg z.B. auch dem Zugang zu anderen ähnlich bebauten und genutzten Grundstücken dient, oder Treu und Glauben wegen des vorangegangenen Verhaltens der Gemeinde, etwa wenn sie der Bebauung in früherer Zeit vorbehaltlos zugestimmt oder den Ausbau des Weges auf Kosten des Bauherrn geduldet oder gar gefordert hat ( BVerwG, NVwZ 1991, 1076 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2003 - 3 S 2298/02

    Einfügen in Umgebungsbebauung

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12
    Etwas anderes gilt etwa bei einer behelfsmäßigen oder völlig regellosen und in dieser Anordnung geradezu funktionslosen Bebauung, auch eine bandartige oder einzeilige Bebauung mag unter entsprechenden Voraussetzungen die Annahme einer organischen Siedlungsstruktur ausschließen können (VGH Baden-Württemberg, BauR 2004, 1914).

    Denn die eher zufällige Anhäufung von elf Wohnhäusern mit Nebengebäuden besitzt weder nach der Zahl der vorhandenen Bauten das nötige städtebauliche Gewicht, noch drückt sich in ihr eine organische Siedlungsstruktur aus (s. VGH Baden-Württemberg, BauR 2004, 1914).

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12
    Beeinträchtigt das Vorhaben des Klägers damit öffentlicher Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB, braucht die Kammer nicht mehr auf die - vom Kreisrechtsausschuss im Widerspruchsbescheid verneinte - Frage einzugehen, ob die Erschließung des Restaurants im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB ausreichend gesichert ist (näher dazu s. BVerwGE 26, 111; Krautzberger in: Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 11. Auflage 2009, § 35 Rn. 41).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 1 C 10059/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Ausweisung eines Sondergebietes zur

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12
    Die genannte Vorschrift ist vor dem Hintergrund, dass "sonstige Vorhaben" im Außenbereich in aller Regel unzulässig sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 1 C 10059/12.OVG -, juris), eng auszulegen.
  • VG Karlsruhe, 03.11.1999 - 14 K 1859/99

    Anspruch auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung; Nutzung einer als

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12
    Da die Entwicklung einer zeitgemäßen Absatzstrategie nicht durch eine zu enge Begrenzung des Privilegierungstatbestandes des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB behindert werden soll, hat die Rechtsprechung z.B. die entgeltliche Veranstaltung von Weinproben unter Verabreichung von Brot und Hartkäsewürfeln in einem Weinbaubetrieb ebenfalls als Urproduktion bewertet, ohne dass dadurch die Schwelle zu einer - gewerblichen - Gaststätte oder gaststättenähnlichen Einrichtung überschritten würde (vgl. VGH Baden-Württemberg, NuR 1996, 601; s. auch VG Karlsruhe, NVwZ 2000, 592, das eine auf die Ausgabe der mit der Bodenertragsnutzung erzeugten Produkte beschränkte Gaststätte mit 80 Sitzplätzen und 120 Öffnungstagen im Jahr als bodenrechtliche Nebensache angesehen hat).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 68.76

    Planfeststellungsverfahren - Planauslegung - Informationszweck - Auslegung von

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12
    Bauliche Anlagen, deren Zweckbestimmung in keinem Zusammenhang mit der Funktion der Außenbereichslandschaft steht, stellen demnach eine Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft dar (vgl. z.B. BVerwG, NJW 1979, 561).
  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 79.77
    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12
    So ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass etwa ein Wochenendhaus wegen der von ihm ausgehenden Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht zugelassen werden kann, wenn es den einschlägigen Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht (BVerwG, DVBl 1981, 97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1997 - 11 A 2980/94

    Baurecht: Erweiterung einer vorhandenen Spielhalle um die Grundfläche eines

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12
    Eine Nutzungsänderung im bauordnungsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn die bisherige Nutzung durch eine andere Nutzung ersetzt wird oder ersetzt werden soll und sich die neue Nutzung von der bisherigen derart unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauplanungs- oder bauordnungsrechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen werden kann (OVG Nordrhein-Westfalen, BRS 59 Nr. 27).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87

    Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 943/12
    In bauplanungsrechtlicher Hinsicht ist eine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Satz 1 BauGB dann anzunehmen, wenn durch die Verwirklichung des Vorhabens die jeder Art von Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und durch die Veränderung bodenrechtliche Belange neu berührt werden, so dass sich die Genehmigungsfrage neu stellt (s. z.B. BVerwG, BRS 48 Nr. 58 und BRS 50 Nr. 166; keine Nutzungsänderung ist dagegen allein eine Nutzungsintensivierung, BVerwG, DVBl. 1999, 244).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 7.98

    Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze;

  • BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07

    Außenbereich; Windenergieanlage; Photovoltaikanlage; Solaranlage; kombinierte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 10 A 1606/11

    Anspruch eines Grundstückeigentümers auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11

    Klagerücknahmefiktion - Pirmasenser Amnestie

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1984 - 8 S 1895/83

    Vorliegen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1686/08

    Art und Umfang der Einwendungen einer Gemeinde aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 und Abs 2

  • BVerwG, 19.04.1994 - 4 B 77.94

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit der Streubebauung im Innenbereich, Anforderungen

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 3 S 2627/08

    Innenbereich; Bebauungszusammenhang; Parkplatz; Wohnhaus - Fremdkörper

  • VG Neustadt, 27.06.2019 - 4 K 44/19

    Außenbereich, Baurecht, Bauvorbescheid, Betrieb, Dauerhaftigkeit,

    Das Vorhaben muss ferner den landwirtschaftlichen Betriebsflächen auch räumlich zugeordnet sein, wobei an diese Vorgabe keine zu strengen Anforderungen zu stellen sind (Urteil der erkennenden Kammer vom 18. April 2013 - 4 K 943/12.NW -, Rn. 37, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht