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   VG Neustadt, 19.08.2015 - 4 L 677/15.NW   

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https://dejure.org/2015,22583
VG Neustadt, 19.08.2015 - 4 L 677/15.NW (https://dejure.org/2015,22583)
VG Neustadt, Entscheidung vom 19.08.2015 - 4 L 677/15.NW (https://dejure.org/2015,22583)
VG Neustadt, Entscheidung vom 19. August 2015 - 4 L 677/15.NW (https://dejure.org/2015,22583)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 3 Abs 3 BauNVO, § 4 Abs 3 BauNVO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Zulässigkeit einer mechatronischen Werkstatt in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet; Anforderungen an die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach § 80a Abs 3 S 1 i. V.m. Abs 1 Nr 2 VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mechatronische Werkstatt im Wohngebiet unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mechatronische Werkstatt in allgemeinem Wohngebiet bauplanungsrechtlich unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mechatronische Werkstatt im Wohngebiet unzulässig - Zeitliche Begrenzung und zahlreiche Auflagen ändern nichts an erheblicher Lärmbelästigung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen, 28.09.2012 - 1 B 313/12

    Ausgehen von der Wirksamkeit eines zugrunde liegenden Bebauungsplans in Verfahren

    Auszug aus VG Neustadt, 19.08.2015 - 4 L 677/15
    Der Störgrad von "metallverarbeitenden Betrieben" kann nicht generell festgestellt werden, da ihre Erscheinungsformen vielfältig sind und diese eine große Bandbreite hinsichtlich ihrer Betriebsart aufweisen (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 28. September 2012 - 1 B 313/12 -, BauR 2013, 459).

    Selbst wenn der Beigeladene, wie angekündigt, in naher Zukunft besondere Lärmschutzmaßnahmen treffen sollte, ist dies im Rahmen des Gebietserhaltungsanspruchs unerheblich (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 28. September 2012 - 1 B 313/12 -, BauR 2013, 459) .

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2015 - 1 OA 38/15

    Festsetzung eines eigenständigen Streitwerts für einen Antrag auf Erlass von

    Auszug aus VG Neustadt, 19.08.2015 - 4 L 677/15
    Für die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bedarf es jedoch eines hinreichenden konkreten Grundes (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 1. April 2015 - 1 OA 38/15 -, BauR 2015, 1153; Bay. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 2 CS 09.2121 -, NVwZ-RR 2010, 346; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflag 2011, Rn. 1080).

    Für den Antrag zu 2) auf Erlass von Sicherungsmaßnahmen ist ein eigenständiger Streitwert festzusetzen, da dieser gemeinsam mit dem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt wurde (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 1. April 2015 - 1 OA 38/15 -, juris).

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Auszug aus VG Neustadt, 19.08.2015 - 4 L 677/15
    Relevant für die Beurteilung der Gebietsunverträglichkeit sind alle Auswirkungen, die typischerweise von einem Vorhaben der beabsichtigten Art ausgehen, insbesondere nach seinem räumlichen Umfang und der Größe seines betrieblichen Einzugsbereichs, der Art und Weise der Betriebsvorgänge, dem vorhabenbedingten An- und Abfahrtsverkehr von Beschäftigten, Kunden und Lieferanten sowie der Dauer dieser Auswirkungen und ihrer Verteilung auf die Tages- und Nachtzeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 -, NVwZ 2002, 1118 und Beschluss vom 28. Februar 2008 - 4 B 60/07 -, NVwZ 2008, 786).

    Bei dem Kriterium der Gebietsverträglichkeit geht es um die Vermeidung als atypisch angesehener Nutzungen, die den Wohngebietscharakter als solchen stören (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 4 B 60/07 -, NVwZ 2008, 786).

  • BVerwG, 09.02.2012 - 9 VR 2.12

    Straßenplanung; Planfeststellung; aufschiebende Wirkung; faktischer Vollzug;

    Auszug aus VG Neustadt, 19.08.2015 - 4 L 677/15
    Dieser liegt vor, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die angeordnete bzw. wiederhergestellte aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs missachtet werden könnte (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 9 VR 2.12 -, NVwZ 2012, 570).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Neustadt, 19.08.2015 - 4 L 677/15
    Dieser Gebietserhaltungsanspruch ist darauf gerichtet, Nutzungen abwehren zu können, die mit der Eigenart dieses Baugebiets nicht verträglich sind (s. ausführlich dazu BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28/91 -, NJW 1994, 1546; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 2012 - 1 A 10878/11.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2012 - 1 A 10878/11

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Schulsportanlage, die auch dem

    Auszug aus VG Neustadt, 19.08.2015 - 4 L 677/15
    Dieser Gebietserhaltungsanspruch ist darauf gerichtet, Nutzungen abwehren zu können, die mit der Eigenart dieses Baugebiets nicht verträglich sind (s. ausführlich dazu BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28/91 -, NJW 1994, 1546; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 2012 - 1 A 10878/11.OVG -, juris).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus VG Neustadt, 19.08.2015 - 4 L 677/15
    Relevant für die Beurteilung der Gebietsunverträglichkeit sind alle Auswirkungen, die typischerweise von einem Vorhaben der beabsichtigten Art ausgehen, insbesondere nach seinem räumlichen Umfang und der Größe seines betrieblichen Einzugsbereichs, der Art und Weise der Betriebsvorgänge, dem vorhabenbedingten An- und Abfahrtsverkehr von Beschäftigten, Kunden und Lieferanten sowie der Dauer dieser Auswirkungen und ihrer Verteilung auf die Tages- und Nachtzeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 -, NVwZ 2002, 1118 und Beschluss vom 28. Februar 2008 - 4 B 60/07 -, NVwZ 2008, 786).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VG Neustadt, 19.08.2015 - 4 L 677/15
    Lässt sich auch nach intensiver Prüfung nicht feststellen, ob der Rechtsbehelf des Nachbarn wahrscheinlich zum Erfolg führen wird, sind die Erfolgsaussichten also offen, ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen, bei der der Einzelfallbezug gewahrt bleiben muss (vgl. BVerwG, NVwZ 2005, 689).
  • VGH Bayern, 08.09.1998 - 27 B 96.1407
    Auszug aus VG Neustadt, 19.08.2015 - 4 L 677/15
    So kann in atypischen Fällen das Störungspotential einer Werkstatt als gering einzustufen sein, wenn nachgewiesenermaßen ausschließlich nichtstörende Arbeiten durchgeführt werden (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 8. September 1998 - 27 B 96.1407 -, BRS 60 Nr. 93 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Neustadt, 19.08.2015 - 4 L 677/15
    Daneben kann sich ein Nachbar i m Anwendungsbereich des § 34 BauGB auf die Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO berufen, sofern er Gründe geltend macht, die sich auf die Art der baulichen Nutzung beziehen und die Eigenart der näheren Umgebung einem der in §§ 2 ff BauNVO aufgeführten Baugebiete entspricht (vgl. z.B. BVerwG NVwZ 2000, 1050 und Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 4 B 68/08 - , juris).
  • VGH Bayern, 26.10.2009 - 2 CS 09.2121

    Nachbarrechtsschutz; vorläufiger Rechtsschutz; Maßnahmen zur Sicherung der Rechte

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/13

    Nutzungsänderung eines Lehrlingswohnheims in eine Asylbewerberunterkunft;

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08

    Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets"

  • VGH Bayern, 03.03.2006 - 15 ZB 04.2453
  • VG Trier, 19.10.2018 - 7 L 4620/18

    Bau eines Mobilfunkmastes in Herl

    Die Kammer hat den Streitwert für den Antrag zu 2) ebenso wie für den Antrag zu 1) mit 3.750 EUR bemessen (so auch VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 19. August 2015 - 4 L 677/15.NW -, Rn. 21, juris; vgl. bzgl. der Höhe des Streitwertes: OVG RP, Beschluss vom 7 November 2008, a. a. O).
  • VG München, 26.08.2022 - M 9 SN 21.4137

    Erfolgreicher Nachbareilantrag gegen Nutzungsänderungsgenehmigung einer

    Eine Einordnung des Vorhabens als nicht störender Handwerksbetrieb i.S.d. § 3 Abs. 3 Nr. 1 Var. 2 BauNVO scheitert bereits daran, dass das Vorhaben nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dient (vgl. VG Neustadt, B.v. 19.8.2015 - 4 L 677/15.NW - juris Rn. 8).
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