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   VG Neustadt, 20.09.2012 - 1 L 765/12.NW   

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https://dejure.org/2012,37181
VG Neustadt, 20.09.2012 - 1 L 765/12.NW (https://dejure.org/2012,37181)
VG Neustadt, Entscheidung vom 20.09.2012 - 1 L 765/12.NW (https://dejure.org/2012,37181)
VG Neustadt, Entscheidung vom 20. September 2012 - 1 L 765/12.NW (https://dejure.org/2012,37181)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 FeV, § 13 FeV, § 14 FeV, § 3 Abs 4 StVG
    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung von Eignungszweifeln bei einer oder mehreren im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehenden Straftaten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 10 B 10508/09

    Fahrerlaubnisrecht - Frist zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VG Neustadt, 20.09.2012 - 1 L 765/12
    Da diese Dringlichkeit sich namentlich bei einer Ungeeignetheit im Zusammenhang mit Drogen und Alkohol regelmäßig schon aus den Gründen für die Fahrerlaubnisentziehung selbst ergibt, konnte sich die von § 80 Abs. 3 VwGO geforderte Begründung des Antragsgegners im Wesentlichen auf diese Umstände beschränken (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 10 B 10508/09.OVG -).
  • VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Randale auf einem Volksfest in Volltrunkenheit

    Auszug aus VG Neustadt, 20.09.2012 - 1 L 765/12
    Dies kann der Fall sein, wenn sich im Rahmen seiner Auffälligkeit angesichts einer dabei festgestellten schweren Alkoholisierung eine starke Alkoholgewöhnung in Verbindung mit einem unbeherrschten oder verantwortungslosen Verhalten gegenüber Dritten gezeigt hat und er in besonderer Weise auf die regelmäßige Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, m.w.N. sowie Urteil vom 5. Juni 2007 - 10 A 100632/07.OVG - VG Mainz, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 3 L 823/12.MZ -).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus VG Neustadt, 20.09.2012 - 1 L 765/12
    Beide Vorfälle weisen mithin auf eine hohe Alkoholgewöhnung hin (vgl. zu Blutalkoholwerten ab 1, 6 Promille z.B. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VG Neustadt, 20.09.2012 - 1 L 765/12
    Die Regelung des § 29 Abs. 5 StVG zeigt, dass mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht alle vorangegangenen Verstöße gelöscht werden, sondern grundsätzlich weiter verwertbar bleiben (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Januar 2012 - 10 B 11095/11.OVG - Bayerischer VGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 11 CS 08.551 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06

    Tschechische Fahrerlaubnis durfte entzogen werden

    Auszug aus VG Neustadt, 20.09.2012 - 1 L 765/12
    Gegen den Austausch der Rechtsgrundlage durch das Gericht bestehen keine Bedenken, da der Behörde bei einer Anordnung gemäß § 13 FeV kein Entscheidungsspielraum zusteht und die Bezeichnung der Rechtsgrundlage nicht zu den notwendigen Bestandteilen der Gutachtensanordnung gehört (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 -, beide juris).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Neustadt, 20.09.2012 - 1 L 765/12
    Da sie nicht in das Verkehrszentralregister eingetragen wurde, kommt es für ihre Verwertbarkeit auf die Gesamtumstände des Einzelfalles an; entscheidend ist, ob diese noch einen Gefahrenverdacht begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25/04 -, NJW 2005, 3081).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2004 - 10 S 475/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachtensanforderung der Fahrerlaubnisbehörde

    Auszug aus VG Neustadt, 20.09.2012 - 1 L 765/12
    Dass sie hierfür nicht den - für Verwaltungsakte einschlägigen - Begriff des "Ermessens" gebraucht hat, ist letztlich unschädlich, weil es sich bei der Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gerade nicht um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 10 S 475/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Neustadt, 20.09.2012 - 1 L 765/12
    Gegen den Austausch der Rechtsgrundlage durch das Gericht bestehen keine Bedenken, da der Behörde bei einer Anordnung gemäß § 13 FeV kein Entscheidungsspielraum zusteht und die Bezeichnung der Rechtsgrundlage nicht zu den notwendigen Bestandteilen der Gutachtensanordnung gehört (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG - vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 -, beide juris).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Neustadt, 20.09.2012 - 1 L 765/12
    Um den formellen Mindestanforderungen zu genügen, muss die Anordnung im Wesentlichen aus sich heraus verständlich sein und der Betroffene muss ihr entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist und ob das in ihr Verlautbarte die behördlichen Eignungszweifel zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2001 - 3 C 13/01 -, NJW 2002, 78).
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