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   VG Neustadt, 21.07.2014 - 1 L 461/14.NW   

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https://dejure.org/2014,18637
VG Neustadt, 21.07.2014 - 1 L 461/14.NW (https://dejure.org/2014,18637)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21.07.2014 - 1 L 461/14.NW (https://dejure.org/2014,18637)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - 1 L 461/14.NW (https://dejure.org/2014,18637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 BeamtStG, Art 33 Abs 2 GG
    Beförderungsentscheidung; Gewichtung von Einzelmerkmalen einer dienstlichen Beurteilung bei im Gesamturteil gleich bewerteten Beamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessen des Dienstherrn bei der Bewertung von Einzelmerkmalen der dienstlichen Beurteilung im Rahmen einer Beförderungsentscheidung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Neustadt, 21.07.2014 - 1 L 461/14
    Zwar dürfen die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs in einem beförderungsrechtlichen Eilverfahren nicht überspannt und über die Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung für der Antragsteller hinaus ausgedehnt werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

    Auszug aus VG Neustadt, 21.07.2014 - 1 L 461/14
    Auch unter der Prämisse, dass es dem Antragsgegner nicht noch gelingt, eine schlüssige Begründung für die hervorgehobene Bedeutung der bisher ausgewählten Beurteilungsmerkmale im Hauptsacheverfahren nachzuholen (vgl. dazu OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13.OVG), und dass bei einer deshalb gebotenen Wiederholung der Auswahlentscheidung andere Gesichtspunkte besonders gewichtet würden, ergibt sich nach alledem keine realistische Möglichkeit für den Antragsteller, vorrangig vor dem Beigeladenen befördert zu werden.
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Neustadt, 21.07.2014 - 1 L 461/14
    Dabei kann er letztlich auf einzelne Gesichtspunkte abstellen, muss deren besondere Bedeutung für die Auswahlentscheidung aber begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 - und Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 -, beide juris; OVG RP, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG -, mit Hinweis auf Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris).
  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus VG Neustadt, 21.07.2014 - 1 L 461/14
    Der dem Antragsgegner eröffnete und vom Gericht zu beachtende Beurteilungsspielraum unterliegt nur einer begrenzten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVervG, Beschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Neustadt, 21.07.2014 - 1 L 461/14
    Dabei kann er letztlich auf einzelne Gesichtspunkte abstellen, muss deren besondere Bedeutung für die Auswahlentscheidung aber begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 - und Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 -, beide juris; OVG RP, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG -, mit Hinweis auf Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Neustadt, 21.07.2014 - 1 L 461/14
    Dabei kann er letztlich auf einzelne Gesichtspunkte abstellen, muss deren besondere Bedeutung für die Auswahlentscheidung aber begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 - und Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 -, beide juris; OVG RP, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG -, mit Hinweis auf Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2013 - 2 B 10781/13

    Konkurrentenstreitverfahren - zum Vergleich der dienstlichen Beurteilungen der

    Auszug aus VG Neustadt, 21.07.2014 - 1 L 461/14
    Der Dienstherr hat bei seiner Auswahlentscheidung darauf zu achten, dass die besondere Bedeutung eines hervorgehobenen Leistungsmerkmals für die Auswahlentscheidung nachvollziehbar dargestellt wird und zudem gewährleistet ist, dass auch die übrigen Merkmale der Beurteilung berücksichtigt werden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 2 B 10781/13.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12

    Einstweilige Anordnung - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit -

    Auszug aus VG Neustadt, 21.07.2014 - 1 L 461/14
    Dabei kann er letztlich auf einzelne Gesichtspunkte abstellen, muss deren besondere Bedeutung für die Auswahlentscheidung aber begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19/10 - und Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 -, beide juris; OVG RP, Beschluss vom 5. November 2012 - 2 B 10778/12.OVG -, mit Hinweis auf Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris).
  • BVerfG, 12.07.2011 - 1 BvR 1616/11

    Bewerbungsverfahrensanspruch bzgl Besetzung einer Hochschullehrerstelle - keine

    Auszug aus VG Neustadt, 21.07.2014 - 1 L 461/14
    Das Gericht ist aber bereits im Eilverfahren zu einer eingehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage verpflichtet, wenn die Versagung des vorläufigen Rechtsschutzes ansonsten zu schweren unzumutbaren Nachteilen führen würde, wie dies für den Antragsteller bei einer Beförderung des Beigeladenen wegen der zu beachtenden Ämterstabilität der Fall wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 BvR 1616/11 -, juris).
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