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   VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 414/11.NW   

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https://dejure.org/2011,4113
VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 414/11.NW (https://dejure.org/2011,4113)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.08.2011 - 5 K 414/11.NW (https://dejure.org/2011,4113)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. August 2011 - 5 K 414/11.NW (https://dejure.org/2011,4113)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 Nr 1 GebG RP, § 13 Abs 1 Nr 1 GebG RP, § 2 Abs 1 GebG RP, § 24 Abs 1 S 2 GebG RP
    Kostentragung für Polizeieinsatz nach Fehlalarm

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiber einer Alarmanlage als Kostenschuldner für den Polizeieinsatz bei Fehlalarm; Darlegung einer berechtigten Alarmauslösung wegen Geltendmachung von Zweifeln am Fehlalarm

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kioskbesitzer muss für Polizeieinsatz nach Fehlalarm bezahlen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kioskbesitzer muss für Polizeieinsatz nach Fehlalarm bezahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Fehlalarm und die Kosten des Polizeieinsatzes

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fehlalarm einer Alarmanlage - Kosten für Polizeieinsatz?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kostentragung bei Fehlalarm

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kostentragung für Polizeieinsatz nach Fehlalarm

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Steuerzahler kommt nicht für defekte Alarmanlage auf

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kioskbesitzer muss für Polizeieinsatz nach Fehlalarm bezahlen - Aufbürden der Kosten für Fehlalarm auf Allgemeinheit sachlich nicht gerechtfertigt

Besprechungen u.ä.

  • zvr-online.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Polizeigebühren bei Fehlalarm (Dr. Frank Braun; ZVR-Online Dok. Nr. 46/2012)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1986 - 1 S 528/86

    Gebührenerhebung für polizeiliche Amtshandlung aus Anlaß eines Fehlalarms

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 414/11
    Der bloße Hinweis, die Alarmanlage habe in der Vergangenheit fehlerfrei gearbeitet, stellt jedenfalls keinen Nachweis von Tatsachen, dass kein Falschalarm vorgelegen hat, dar (OVG Niedersachsen, NJW 1986, 2007; VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1988, 271).

    Folglich unterliegt die Bestimmung für die Kostenerhebung von derartigen Polizeieinsätzen nicht der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG, da das Schwergewicht des Einsatzes nicht auf der Strafverfolgung liegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1988, 271; OVG Hamburg,NVwZ-RR 1998, 560).

    Angesichts des eindeutig überwiegenden privaten Interesses am Polizeieinsatz bestehen keine rechtlichen Bedenken, dass der Begünstigte grundsätzlich bei Fehlalarmen zur Kostentragung herangezogen wird (vgl. BVerwG NJW 1992, 2243; Bay. VGH, BayVBl 1999, 277; VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1988, 271; OVG Hamburg, NVwZ-RR 1998, 560).

  • VG Hannover, 21.03.2011 - 10 A 4180/09

    Alarmanlage; Alarmierung; Fehlalarm; Gleichheitssatz; Kostenschuldner;

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 414/11
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlage selbst direkt der Polizeistation die Meldung übermittelt, sie mit einer Alarmzentrale verbunden ist, dem Anlagenbetreiber die Auslösung übermittelt oder - wie hier - ein unbeteiligter Dritter auf das akustische Signal der Alarmanlage reagiert und der Polizei zur Kenntnis gebracht hat (vgl. VG Hannover, Urteil vom 21. März 2011 - 10 A 4180/09 -, juris; OVG Niedersachsen, NJW 1986, 2007; Bay. VGH, BayVBl 1999, 277).

    Die Polizei muss den Nachweis dafür, dass die Alarmierung nicht "gerechtfertigt" war, gerade nicht führen (vgl. BVerwG, NJW 1992, 2243; VG Hannover, Urteil vom 21. März 2011 - 10 A 4180/09 -, juris).

    Ob der Kläger im konkreten Fall einen Polizeieinsatz wünschte oder nicht, weil er bereits wusste, dass der Alarm unberechtigt war, ist unerheblich (VG Hannover, Urteil vom 21. März 2011 - 10 A 4180/09 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - 12 A 10619/05

    Hundebesitzerin muss für Polizeieinsatz zahlen

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 414/11
    Gebühren werden dadurch gekennzeichnet, dass sie aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung der Verwaltung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2005 - 12 A 10619/05.OVG -, ESOVG).

    In dieser individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2005 - 12 A 10619/05.OVG -, ESOVG m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 24.11.1997 - Bf III 35/97

    Gebührenpflicht; Fehlalarm; Überfallmeldeanlage; Einbruchmeldeanlage; Gefahr für

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 414/11
    Folglich unterliegt die Bestimmung für die Kostenerhebung von derartigen Polizeieinsätzen nicht der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG, da das Schwergewicht des Einsatzes nicht auf der Strafverfolgung liegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1988, 271; OVG Hamburg,NVwZ-RR 1998, 560).

    Angesichts des eindeutig überwiegenden privaten Interesses am Polizeieinsatz bestehen keine rechtlichen Bedenken, dass der Begünstigte grundsätzlich bei Fehlalarmen zur Kostentragung herangezogen wird (vgl. BVerwG NJW 1992, 2243; Bay. VGH, BayVBl 1999, 277; VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1988, 271; OVG Hamburg, NVwZ-RR 1998, 560).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.10.1985 - 12 A 130/83
    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 414/11
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlage selbst direkt der Polizeistation die Meldung übermittelt, sie mit einer Alarmzentrale verbunden ist, dem Anlagenbetreiber die Auslösung übermittelt oder - wie hier - ein unbeteiligter Dritter auf das akustische Signal der Alarmanlage reagiert und der Polizei zur Kenntnis gebracht hat (vgl. VG Hannover, Urteil vom 21. März 2011 - 10 A 4180/09 -, juris; OVG Niedersachsen, NJW 1986, 2007; Bay. VGH, BayVBl 1999, 277).

    Der bloße Hinweis, die Alarmanlage habe in der Vergangenheit fehlerfrei gearbeitet, stellt jedenfalls keinen Nachweis von Tatsachen, dass kein Falschalarm vorgelegen hat, dar (OVG Niedersachsen, NJW 1986, 2007; VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1988, 271).

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 414/11
    Dass die Leistung, die sich der Staat "entgelten" lassen will, auch oder sogar in erster Linie aus Gründen des öffentlichen Wohls verlangt wird und damit zugleich oder überhaupt allgemeine öffentliche Interessen verfolgt werden, stellt die Gebührenpflicht nicht in Frage (vgl. BVerwGE 95, 188, 200).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2000 - 11 L 312/00

    Gebührenbegriff; Gebührenpflicht; Kostenschuldner; Lebensmittelüberwachung

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 414/11
    Nicht erforderlich ist dagegen, dass die Amtshandlung von dem Betroffenen willentlich herbeigeführt worden ist, sondern lediglich durch sein Verhalten den Grund für das Tätigwerden der Behörde setzte (Dehe/Beucher, Kommentar zum LGebG RhPf, Stand Oktober 2004, § 13 Ziff. 3; vgl. auch OVG, Niedersachsen, Beschluss vom 13. Juli 2000 - 11 L 312/00 -, juris).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 414/11
    Veranlasser im Sinne des Verwaltungskostenrechts ist derjenige, dem gegenüber die Verwaltung im Rahmen einer den Leistungsgegenstand betreffenden Rechtsbeziehung eine für den Veranlasser rechtlich relevante und insofern individuell zurechenbare und damit zu entgeltende Leistung erbringt (vgl. BVerwGE 109, 272, 276).
  • VGH Hessen, 13.04.1983 - V OE 91/81
    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 414/11
    Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf ein Urteil des Hessischen VGH (NJW 1984, 73) in diesem Zusammenhang geltend macht, die Polizei sei beweispflichtig dafür, dass ein Fehlalarm vorgelegen habe, kann er damit nicht durchdringen.
  • VG Koblenz, 15.04.2020 - 3 K 1063/19

    Hausbesitzer muss wegen ungerechtfertigten Auslösens seiner Alarmanlage Gebühr

    Insoweit ist es unerheblich, ob die Anlage selbst direkt die Meldung an die Polizeistation übermittelt oder ob sie mit einer Alarmzentrale verbunden ist, die die Meldung an die Polizei weiterleitet oder ob infolge der Auslösung des Alarms die Polizei durch eine den Alarm bemerkende Person über den Alarm informiert wird (vgl. z.B. VG Neustadt a.d.W., Urteil vom 22. August 2011 - 5 K 414/11.NW -, juris Rdnr. 16).
  • VG Karlsruhe, 27.11.2019 - 2 K 16084/17

    Gebührenbescheid für Amtshandlungen des Polizeivollzugsdienstes

    Denn schon der Verdacht einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verlangt es zu erforschen, ob Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr nötig sind (VG Neustadt, Urt. v. 22.08.2011 - 5 K 414/11.NW -, juris; VG Freiburg, Urt. v. 16.11.2001 - 4 K 2021/99 -, juris).
  • VG Kassel, 19.09.2017 - 7 K 2662/16

    Fehlalarm; Darlegung eines Einbruchsversuchs; Obliegenheit der unverzüglichen

    (OVG Hamburg, Urteil vom 24.11.1997 - Bf III 35/97, Rn. 31, juris; VG Darmstadt, Urteil vom 13.4.2016 - 3 K 100/15.DA, Rn. 32 f., juris; VG Köln, Urteil vom 03.12.2015 - 25 K 3366/15, Rn. 12, juris; VG Neustadt, Urteil vom 22.8.2011 - 5 K 414/11.NW, Rn. 18, juris).

    Es genügt, dass der Kläger die Amtshandlung durch sein Verhalten veranlasst hat, sie muss hingegen nicht willentlich herbeigeführt worden sein (VG Neustadt, Urteil vom 22.8.2011 - 5 K 414/11.NW, Rn. 22, juris).

  • VG Augsburg, 30.09.2011 - Au 5 K 11.874

    Polizeikosten; Fehlalarm; Verfassungsmäßigkeit (bejaht)

    Zum anderen kommt hinzu, dass der Halter einer Alarmanlage polizeirechtlich ein potentieller Zustandsverantwortlicher ist (vgl. VG Neustadt vom 22.8.2011, Az.: 5 K 414/11.NW; ).
  • VG Schleswig, 28.03.2017 - 3 A 248/16

    Kosten einer ungerechtfertigten Alarmierung durch eine Alarmanlage

    Dieser Sonderfall gilt ungeachtet dessen, ob der Alarm direkt an die Polizei übermittelt wird oder - wie hier - durch eine zwischengeschaltete Person, die auf das akustische Signal der Alarmanlage reagiert und der Polizei zur Kenntnis bringt (vgl. auch VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 22. August 2011 - 5 K 414/11.NW -, juris; VG Saarlouis, Urteil vom 22.09.2016 - 6 K 493/15; VG Karlsruhe, Urteil vom 30. Juli 1998 - 6 K 3616/97 -, juris).
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