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   VG Neustadt, 22.10.2013 - 5 K 185/13.NW   

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https://dejure.org/2013,38446
VG Neustadt, 22.10.2013 - 5 K 185/13.NW (https://dejure.org/2013,38446)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.10.2013 - 5 K 185/13.NW (https://dejure.org/2013,38446)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 5 K 185/13.NW (https://dejure.org/2013,38446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 6 Abs 2 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 11 Abs 2 JuSchG, § 11 Abs 3 JuSchG, § 7 JuSchG
    Versammlung der NPD - Auflage zur Verhinderung des Auftritts von Rechtsrock Bands - Jugendschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmittelbare Gefährdung des geistigen und seelischen Wohls von Kindern und Jugendlichen durch den Auftritt mehrerer sog. Rechtsrock-Bands bei einem regionalen Treffen eines NPD Kreisverbands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.03.2013 - 7 A 11277/12

    Trauermarsch der NPD am Volkstrauertag des Jahres 2011

    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2013 - 5 K 185/13
    Die öffentliche Sicherheit im Sinne dieser Bestimmung umfasst den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen, aber auch die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2013, 7 A 11277/12.OVG unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2008, 6 C 21.07, BVerwGE 131, 216).

    Bei der Auslegung der Vorschriften über den Jugendschutz, durch die das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 2 GG beschränkt wird, muss zweifellos auch die Bedeutung des Versammlungsgrundrechts berücksichtigt werden (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2013, a.a.O. zur Beschränkung des Versammlungsrechts aufgrund § 6 Nr. 1 des Landesfeiertagsgesetzes).

  • VG Neustadt, 11.10.2012 - 5 L 892/12

    "Pfalztreffen 2012" der NPD vorerst nicht verboten

    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2013 - 5 K 185/13
    Versammlungsrechtliche Vorschriften seien jedoch anwendbar (AZ.: 5 L 892/12.NW).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2013 - 5 K 185/13
    Die öffentliche Sicherheit im Sinne dieser Bestimmung umfasst den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen, aber auch die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. März 2013, 7 A 11277/12.OVG unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2008, 6 C 21.07, BVerwGE 131, 216).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2011 - 7 B 10627/11

    Islamischer Prediger Pierre Vogel darf in Koblenz nur unter bestimmten

    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2013 - 5 K 185/13
    Als Grundlage der behördlichen Gefahrenprognose sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich; bloße Vermutungen reichen nicht aus (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Mai 2011, 7 B 10627/11, NVwZ 2011, 1280 und juris, m. Nachw. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts).
  • VG München, 20.03.2019 - M 18 K 17.3701

    Rechtswidrigkeit eines Zutrittsverbots für Kinder und Jugendliche zu einer

    Für diese Annahme muss die Beklagte hinreichend konkrete Anhaltspunkte ermitteln (VG Würzburg, U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438 - juris Rn. 7; VG Neustadt, U.v. 22.10.2013 - 5 K 185/13.NW - juris Rn. 29).
  • VG Bayreuth, 11.07.2014 - B 3 S 14.443

    Altersgrenzen bei Teilnahmeverboten und Begleitungserfordernissen für einen

    Für den - auch jugendhilferechtlich relevanten - Schutz von Kindern ist, jedenfalls bei einer Veranstaltung der vorliegenden Art (anders die Fallkonstellation, die dem Urteil des VG Neustadt vom 22.10.2013, Az. 5 K 185/13.NW zugrunde liegt), die Begleitung (regelmäßig) durch die personensorgeberechtigten Eltern als geboten und ausreichend anzusehen (siehe VG München, Beschluss vom 23.12.2009, Az. M 16 S 09.6067 ).
  • VG Regensburg, 28.06.2017 - RN 1 K 16.1581

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen des Einbringens rechtsextremistischer

    Der Sänger und Bandleader der Gruppe "Landser", Michael Regener, veröffentlichte noch während des laufenden Verfahrens mehrere Tonträger unter der Bezeichnung "Die Lunikoff Verschwörung" (VG NeustadtWein Straße, U.v. 22.10.2013 - 5 K 185/13.NW - juris Rn. 23; Bundesamt für Verfassungsschutz, Rechtsextremistische Musik, Stand: Juli 2007, S. 13 f. abrufbar im Internet unter: https://www.verfassungsschutz.de/de/downloadmanager/_broschuere-2007-07-rechtsex-tremistische-musik.pdf).
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