Rechtsprechung
VG Neustadt, 23.10.2017 - 4 K 419/17.NW |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 14 BauNVO, § 15 BauNVO, § 5 Abs 1 BauNVO
Hühnerstall im Dorfgebiet - Fenster in der Grenzwand - rewis.io
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auf dem Land muss man mit Hühnern und Hähnen leben!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Hühnerhaltung mit 10 Hühnern und einem Hahn im Dorfgebiet dem Nachbarn zumutbar
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Hühnerhaltung mit 10 Hühnern und einem Hahn im Dorfgebiet dem Nachbarn zumutbar
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Hühnerhaltung mit 10 Hühnern und einem Hahn im Dorfgebiet dem Nachbarn zumutbar
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kampf um einen Hühnerstall - In einem Dorf ist auch Hobbytierhaltung als ortstypisch hinzunehmen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hühnerhaltung mit 10 Hühnern und einem Hahn im Dorfgebiet für Nachbarn zumutbar - Mit untergeordneter Tierhaltung verbundene Lärm- und Geruchsimmissionen sind als ortstypisch hinzunehmen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09
Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet dörflicher Prägung
Auszug aus VG Neustadt, 23.10.2017 - 4 K 419/17
Es reicht vielmehr aus, dass Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe neben Wohngebäuden und Gewerbe- oder Handwerksbetrieben (noch) vorhanden sind und das Gebiet dörflich prägen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG - m.w.N.).Dabei ist unerheblich, ob es sich dabei um landwirtschaftliche oder hobbymäßige Tierhaltung handelt, denn in Baugebieten mit dörflichem Charakter sind auch gewisse Geruchs- und Lärmbelästigungen durch eine gebietstypische Hobbytierhaltung als ortsüblich in Kauf zu nehmen (vgl. für ein allgemeines Wohngebiet mit dörflichem Charakter: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2013 - 2 A 969/12
Auswirkung von Abweichungen der erteilten Baugenehmigung für den Umbau eines …
Auszug aus VG Neustadt, 23.10.2017 - 4 K 419/17
Der Bestandsschutz ist nämlich wegen seiner grundrechtlichen Verankerung in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz - GG - vorrangig ein Abwehrmittel gegen bauaufsichtsbehördliche Eingriffe, nicht aber gegen die Bebauung und Nutzung des Nachbargrundstücks als - ihrerseits durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte - Rechtsausübung eines privaten Dritten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Juli 2013 - 2 A 969/12 - , BauR 2014, 667, m.w.N.). - BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VG Neustadt, 23.10.2017 - 4 K 419/17
(vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977, BVerwGE 52, 122).
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2006 - 8 B 11048/06
Hühnerzucht und Geflügelhaltung im allgemeinen Wohngebiet
Auszug aus VG Neustadt, 23.10.2017 - 4 K 419/17
Dieses geringe Ausmaß der Kleintierhaltung sprengt nicht den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung und ist daher gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauNVO selbst in einem Wohngebiet als der Wohnnutzung zu- und untergeordnete Geflügelhaltung regelmäßig zulässig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Oktober 2006 - 8 B 11048/06.OVG). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - 7 A 4042/00
Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes in einen …
Auszug aus VG Neustadt, 23.10.2017 - 4 K 419/17
der TA Luft - für einen Kleinstgeflügelbestand von insgesamt nur 11 Tieren und für den Nahbereich einer solchen Tierhaltungsanlage nicht aussagekräftig (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 25. Juni 2003 - 7 A 4042/00 - BauR 2003, 293 - und VG München, Urteil vom 30. November 2005 - M 9 K 00.2353 - beide juris). - BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines …
Auszug aus VG Neustadt, 23.10.2017 - 4 K 419/17
Das Rücksichtnahmegebot ermöglicht und gebietet damit eine "Feinabstimmung" der konkreten Nutzungsverhältnisse mit der Folge, dass die grundsätzlich nach Baugebieten zusammengefassten Zulässigkeitsmaßstäbe, je nach Lage des Einzelfalles, durch situationsbezogene Zumutbarkeitskriterien ergänzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1999, BVerwGE 109, 314). - OVG Saarland, 27.08.2002 - 2 N 1/01
Anforderungen an einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Antragsbefugnis im …
Auszug aus VG Neustadt, 23.10.2017 - 4 K 419/17
der TA Luft - für einen Kleinstgeflügelbestand von insgesamt nur 11 Tieren und für den Nahbereich einer solchen Tierhaltungsanlage nicht aussagekräftig (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 25. Juni 2003 - 7 A 4042/00 - BauR 2003, 293 - und VG München, Urteil vom 30. November 2005 - M 9 K 00.2353 - beide juris). - VG München, 30.11.2005 - M 9 K 00.2353
Auszug aus VG Neustadt, 23.10.2017 - 4 K 419/17
der TA Luft - für einen Kleinstgeflügelbestand von insgesamt nur 11 Tieren und für den Nahbereich einer solchen Tierhaltungsanlage nicht aussagekräftig (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil vom 25. Juni 2003 - 7 A 4042/00 - BauR 2003, 293 - und VG München, Urteil vom 30. November 2005 - M 9 K 00.2353 - beide juris).