Rechtsprechung
VG Neustadt, 24.09.2007 - 6 K 802/07.NW |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung von Beihilfe zu Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus; Antrag auf Gewährung von Beihilfe für Wahlleistungen nach Ablauf der Ausschlussfrist von drei Monaten nach mangelnder Belehrung
Kurzfassungen/Presse
- juraforum.de (Kurzinformation)
Hinterbliebene haben nicht automatisch Anspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Neustadt, 15.05.2007 - 6 K 58/07
Hinterbliebene haben nicht automatisch Anspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus
Auszug aus VG Neustadt, 24.09.2007 - 6 K 802/07
Er wiederholt die Ausführungen aus seinem Widerspruchsbescheid und verweist auf das Urteil der Kammer vom 15. Mai 2007 - 6 K 58/07.NW -.Die Beihilfenverordnung verlangt von ihr als nun selbst beihilfeberechtigte Person innerhalb der geltenden Ausschlussfrist eine eigene Erklärung, ob sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen will (vgl. Urteil der Kammer vom 15. Mai 2007 - 6 K 58/07.NW und bestätigend OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. September 2007 - 2 A 10782/07.OVG -).
Zwar genügt es regelmäßig den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung, dass der Dienstherr mit dem Versorgungsfestsetzungsbescheid an die Witwe die einschlägigen Merkblätter zur Beihilfenverordnung und den Erklärungsvordruck zu § 5 a BVO übersendet und hierauf im Text des Versorgungsbescheides verweist (vgl. das bereits zitierte Urteil der Kammer vom 15. Mai 2007, a.a.O. und OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 28. September 2007, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1991 - 2 A 10579/91
Beihilfeberechtigter Ruhestandsbeamter; Krankhafter Alkoholismus; Beihilfeantrag; …
Auszug aus VG Neustadt, 24.09.2007 - 6 K 802/07
Ein solcher Ausnahmefall der unzulässigen Rechtsausübung liegt vor, wenn der Beamte (hier die Witwe) sich aufgrund außergewöhnlicher Umstände, insbesondere eines qualifizierten Fehlverhaltens des Dienstherrn, auf die Frist nicht einzurichten vermochte oder wenn er aus Gründen, die der Dienstherr zu berücksichtigen hat, schuldlos gehindert war, den Antrag innerhalb der Frist zu stellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 1991 - 2 A 10579/91.OVG - Urteil vom 20. Dezember 1996 - 2 A 13113/96.OVG - BVerwG, Urteil vom 22. März 1984 - 6 C 33/83 -, zitiert aus [...]). - BVerwG, 22.03.1984 - 6 C 33.83
Erlöschen reisekostenrechtlicher Ansprüche - Reisekostenvergütung
Auszug aus VG Neustadt, 24.09.2007 - 6 K 802/07
Ein solcher Ausnahmefall der unzulässigen Rechtsausübung liegt vor, wenn der Beamte (hier die Witwe) sich aufgrund außergewöhnlicher Umstände, insbesondere eines qualifizierten Fehlverhaltens des Dienstherrn, auf die Frist nicht einzurichten vermochte oder wenn er aus Gründen, die der Dienstherr zu berücksichtigen hat, schuldlos gehindert war, den Antrag innerhalb der Frist zu stellen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 1991 - 2 A 10579/91.OVG - Urteil vom 20. Dezember 1996 - 2 A 13113/96.OVG - BVerwG, Urteil vom 22. März 1984 - 6 C 33/83 -, zitiert aus [...]). - BVerwG, 27.11.1995 - 7 B 290.95
Offene Vermögensfragen: Versäumung der Anmeldefrist des § 30a VermG
Auszug aus VG Neustadt, 24.09.2007 - 6 K 802/07
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die zur Entscheidung berufene Behörde ausnahmsweise durch den Grundsatz von Treu und Glauben gehindert sein kann, dem Bürger das Versäumen einer Ausschlussfrist entgegenzuhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. November 1995 - 7 B 290/95 -, zitiert aus [...] m.w.N.).