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   VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18.NW   

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https://dejure.org/2018,30845
VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18.NW (https://dejure.org/2018,30845)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24.09.2018 - 5 L 1140/18.NW (https://dejure.org/2018,30845)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24. September 2018 - 5 L 1140/18.NW (https://dejure.org/2018,30845)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 69 Abs 1 BauO RP, § 70 Abs 1 S 1 BauO RP, § 8 Abs 12 BauO RP
    Änderung der Nutzung des hinsichtlich ihrer Außenwände unverändert gebliebenen ehemaligen Wohngebäudes; Abstandsregelung; Nachbarklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Bordell an der Grundstücksgrenze

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Bordell an der Grundstücksgrenze

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beachtung des Mindestgrenzabstands bei Umwandlung eines Gebäudes in ein Bordell

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bordell an Grundstücksgrenze unzulässig - VG Neustadt zur gesetzlichen Regelung von Abstandflächen bei Nutzungsänderungen von Gebäuden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1999 - 8 A 10951/99

    Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften

    Auszug aus VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18
    Diese Voraussetzungen sind restriktiv zu handhaben (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. November 1999 - 8 A 10951/99 -, NVwZ-RR 2000, 580).

    Soll von einer nachbarschützenden Vorschrift abgewichen werden, sind die entgegenstehenden Rechte des Nachbarn materiell mitentscheidend (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. November 1999 - 8 A 10951/99 -, NVwZ-RR 2000, 580).

    Stehen weder der Zweck der gesetzlichen Anforderung noch die nachbarlichen Interessen unüberwindbar entgegen, ist zu prüfen, ob die Abweichung mit den konkret betroffenen öffentlichen Belangen, also allen im öffentlichen Interesse liegenden Anliegen, zu vereinbaren ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03. November 1999 - 8 A 10951/99 -, NVwZ-RR 2000, 580).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16

    Festsetzung einer "abweichenden Bauweise" - Abstandsflächen bei oberirdischem

    Auszug aus VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18
    Dieser hat - jedenfalls wenn wie hier eine Abweichung von nachbarschützenden Normen des Bauordnungsrechts in Rede steht - einen Anspruch darauf, dass diese Abweichung nur in der gesetzlich vorgesehenen Art und Weise zugelassen wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. November 2001 - 8 B 11707/01.OVG -, ESOVG; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Februar 2017 - 8 A 10688/16.OVG -, ESOVG zum Anhörungsrecht des Nachbarn nach § 68 Abs. 2 LBauO und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Februar 2010 - 1 B 11356/09.OVG -, juris, wonach das Vorliegen einer Befreiungslage nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht ausreichend ist, um eine ohne Befreiung ergangene Baugenehmigung als rechtmäßig ansehen zu können).

    Eine Abweichung kommt in einer derartigen Situation nur in Betracht, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles der Nachbar nicht schutzbedürftig ist oder die Gründe, die für eine Abweichung streiten, objektiv derart gewichtig sind, dass die Interessen des Nachbarn ausnahmsweise zurücktreten müssen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 15. Februar 2017 - 8 A 10688/16.OVG -, juris).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

    Auszug aus VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18
    Vielmehr besteht der Sinn des § 8 Abs. 12 LBauO darin, dass ein bestimmter im Baurecht häufig vorkommender Lebenssachverhalt, der bis Ende 1998 aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 17.90 -, NJW 1991, 3293) die Erteilung einer Befreiung erforderlich machte, ab 1999 gesetzlich in der Weise geregelt wurde, dass die Anwendung der Abstandsflächenvorschrift in § 8 Abs. 1 bis 4 und 6 LBauO unter den in Abs. 12 genannten Voraussetzungen ausgeschlossen wird, ohne dass es der Erteilung eines Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsbescheides bedarf.

    Vor dem Hintergrund, dass das Vertrauen des Grundeigentümers auf eine anderweitige Verwertung der einmal geschaffenen Bausubstanz nicht in gleicher Weise schützenswert ist wie das Vertrauen des Grundeigentümers in den Fortbestand der bisherigen Nutzungsweise (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 17/90 -, NJW 1991, 3293), hat der rheinland-pfälzische Gesetzgeber mit § 8 Abs. 12 LBauO eine Regelung geschaffen, nach der unter bestimmten Voraussetzungen die nachträgliche Umnutzung von legal errichteten Gebäuden, die die Abstandsflächen nicht einhalten, zulässig sein soll.

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18
    Eine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Satz 1 BauGB ist immer dann anzunehmen, wenn die jeder Art von Nutzung eigene tatsächliche Variationsbreite verlassen wird und durch die Veränderung bodenrechtliche Belange, wie sie insbesondere § 1 Abs. 5 BauGB bestimmt, erneut berührt werden können, und damit die Genehmigungsfrage erneut aufgeworfen wird (s. z.B. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 4 C 50/87 -, NVwZ-RR 1989, 340 und Urteil vom 18. November 2010 - 4 C 10/09 -, NVwZ 2011, 748).

    Geht es um die Änderung einer Nutzung, dürfen Bausubstanz einerseits und Nutzung andererseits nicht getrennt beurteilt werden; sie bilden eine Einheit (BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - 4 C 10/09 -, juris).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18
    Eine solche objektive rechtswidrige Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften verletzt nämlich den Nachbarn stets in seinen Rechten (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. August 2007 - 1 A 10230/07 -, ESOVG; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 08. Juli 1998 - 4 B 64/98 -, NVwZ-RR 1999, 8 und VG Mainz, Urteil vom 11. November 2009 - 3 K 101/09.MZ -, juris zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2006 - 1 A 10845/05

    Windkraft: Windenergieanlagen wegen Eiswurfgefahr unzulässig

    Auszug aus VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18
    Zentraler Zweck ist es auch, unzumutbare Belästigungen zu verhüten und die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu verwirklichen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2006 - 1 A 10845/05 -, NVwZ-RR 2006, 768.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - 1 A 10230/07

    Bauordnungsrecht; Nachbarschutz; Höchstlänge einer Grenzbebauung

    Auszug aus VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18
    Eine solche objektive rechtswidrige Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften verletzt nämlich den Nachbarn stets in seinen Rechten (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. August 2007 - 1 A 10230/07 -, ESOVG; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 08. Juli 1998 - 4 B 64/98 -, NVwZ-RR 1999, 8 und VG Mainz, Urteil vom 11. November 2009 - 3 K 101/09.MZ -, juris zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB).
  • VG Mainz, 11.11.2009 - 3 K 101/09

    Baurecht: Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18
    Eine solche objektive rechtswidrige Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften verletzt nämlich den Nachbarn stets in seinen Rechten (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. August 2007 - 1 A 10230/07 -, ESOVG; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 08. Juli 1998 - 4 B 64/98 -, NVwZ-RR 1999, 8 und VG Mainz, Urteil vom 11. November 2009 - 3 K 101/09.MZ -, juris zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2016 - 2 L 10/15

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung - Prüfung der Einhaltung der

    Auszug aus VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18
    Die Abstandsvorschriften nehmen den Ausgleich der nachbarlichen Interessen in abstrakt - genereller Weise vor und legen zentimeterscharf fest, was dem Nachbarn an heranrückender Bebauung zuzumuten ist, ohne auf die Verhältnisse im Einzelfall abzustellen, insbesondere ohne nach Lage und Zuschnitt der einzelnen Grundstücke zu differenzieren (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. November 2016 - 2 L 10/15 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - 11 A 7224/95

    Vom Lagerhaus zum Wohnhaus

    Auszug aus VG Neustadt, 24.09.2018 - 5 L 1140/18
    Dieser umfasst sowohl die Sicherung der Privatheit durch Schutz vor Einsichtnahme als auch die Abwendung von Gesundheitsgefahren, insbesondere die Abschirmung von akustischen Störungen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Mai 1997 - 11 A 7224/95 -, NVwZ-RR 1998, 614).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 B 10011/12

    Baunachbarklage - Mehrfamilienhaus neben Einfamilienhaus

  • BVerwG, 05.06.2014 - 4 BN 8.14

    Ausschluss von Bordellen in festgesetztem Gewerbegebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2015 - 8 S 492/15

    Abänderung eines Beschlusses nach VwGO §§ 80a Abs 3, 80 Abs 5 S 1 VwGO aufgrund

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87

    Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung

  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 B 167.96

    Anschlußberufung in baurechtlicher Nachbarstreitigkeit - Baugenehmigung -

  • VG Neustadt, 17.04.2008 - 4 K 25/08

    Nachbar unterliegt mit Klage: Kinderspielturm darf bleiben

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

  • BVerwG, 02.11.2015 - 4 B 32.15

    Bordell; Gewerbebetrieb; Vergnügungsstätte.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2018 - 10 S 68.17

    Gebäudegleiche Wirkungen von Aufschüttungen und Abgrabungen; Verletzung des

  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 2 B 17.1741

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 7 A 775/15

    Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für ein Vorhaben betreffend eine

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2010 - 1 B 11356/09

    Gebietserhaltungsanspruch ist nur bei ausdrücklicher Befreiung, nicht auch

  • VG Neustadt, 09.09.2015 - 3 L 793/15

    Vorliegen einer Abweichungslage; Notwendigkeit der Genehmigung der Abweichung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10636/11

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Geltendmachen eines Abstandsflächenverstoßes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2010 - 1 A 11265/09

    Grenzabstand für Grenzbalkon

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