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   VG Neustadt, 24.11.2000 - 8 K 1937/00.NW   

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VG Neustadt, 24.11.2000 - 8 K 1937/00.NW (https://dejure.org/2000,24386)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24.11.2000 - 8 K 1937/00.NW (https://dejure.org/2000,24386)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24. November 2000 - 8 K 1937/00.NW (https://dejure.org/2000,24386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung als Asylberechtigte ; Gewährung von Abschiebungsschutz für politisch Verfolgte ; Willkürliche Versagung von gebotenem staatlichen Schutz für Yeziden in Georgien; Anspruch auf das Wiederaufgreifen des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.11.1999 - 9 C 3.99

    D (A), Verfahrensrecht, Folgeantrag, Abschiebungsschutz, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VG Neustadt, 24.11.2000 - 8 K 1937/00
    Denn das Bundesamt ist auch in jenen Fällen, in welchen ein Asylantragsteller Abschiebungshindernisse im Erstverfahren schuldhaft nicht geltend gemacht hat, befugt und - nach Auffassung des Gerichts - auch verpflichtet, über ein Wiederaufgreifen außerhalb des Asylverfahrens in direkter Anwendung des § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 VwVfG nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.09.1999, 1 C 6/99, NVwZ 2000, 204 bis 206; s. auch Beschluss vom 23.11.1999, 9 C 3/99 - Juris).

    Diese Bindungswirkung tritt aber ohne Differenzierung danach ein, ob die entsprechenden Feststellungen auf der Grundlage eines gesetzlichen Anspruchs nach § 71 Abs. 1 AsylVfG oder im Ermessenswege nach § 51 VwVfG bewirkt worden sind (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 23.11.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Neustadt, 24.11.2000 - 8 K 1937/00
    Denn das Bundesamt ist auch in jenen Fällen, in welchen ein Asylantragsteller Abschiebungshindernisse im Erstverfahren schuldhaft nicht geltend gemacht hat, befugt und - nach Auffassung des Gerichts - auch verpflichtet, über ein Wiederaufgreifen außerhalb des Asylverfahrens in direkter Anwendung des § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 VwVfG nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.09.1999, 1 C 6/99, NVwZ 2000, 204 bis 206; s. auch Beschluss vom 23.11.1999, 9 C 3/99 - Juris).

    Anderes könnte allenfalls gelten, wenn das Ermessen derart reduziert wäre, dass alleine das Wiederaufgreifen und die Feststellung eines Abschiebungshindernisses die einzig rechtmäßige Entscheidung wäre oder aber das Festhalten an der Bestands- oder Rechtskraft zu schlechthin unerträglichen Ergebnissen führen würde (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 27.01.1994, 2 C 12.92 f E 95, 86, 92 und vom 07.09.1999, 1 C 6.99, NVwZ 2000, 204, 206) [BVerwG 07.09.1999 - 1 C 6/99].

  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus VG Neustadt, 24.11.2000 - 8 K 1937/00
    Zwar darf das Verfahren an das Bundesamt dann nicht zurückverwiesen werden, wenn das unberücksichtigt gebliebene Folgeantragsvorbringen nach Art. 16 a GG oder § 51 Abs. 1 AuslG einen gesetzlichen Anspruch auf Anerkennung des Asylbewerbers begründen könnte; in diesen Fällen hat das Verwaltungsgericht vielmehr selbst die Spruchreife herbeizuführen und in der Sache "durchzuentscheiden" (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10.02.1998, 9 C 28/97, E 106, 171 bis 177).
  • BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 51.88

    Milcherzeugungsflächen - Höchstmengenbegrenzung - Referenzmenge

    Auszug aus VG Neustadt, 24.11.2000 - 8 K 1937/00
    Diese Verpflichtung findet nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ihre Rechtfertigung in der Tatsache, dass "es sich bei der Asylanerkennung nach Art. 16 a GG und der Feststellung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG um gebundene Verwaltungsentscheidungen und nicht um eine solche in Wahrnehmung eines eingeräumten Ermessens oder einer Beurteilungsermächtigung handelt", weshalb sich "der Verzicht auf Herstellung der Spruchreife nicht aus der Eigenart einer derartigen der Verwaltung vorbehaltenen Entscheidung" herleiten ließe (BVerwG, a.a.O. S. 174 mit Verweis auf Urteil vom 20.02.1992, 3 C 51.88, E 90, 18 25, wonach ein Bescheidungsausspruch auch dann als zulässig erachtet wird, wenn - wie hier - eine bestimmte sachliche Prüfung besonderen Behörden übertragen ist oder es zur abschließenden Aufklärung einer mit dem erforderlichen Mitteln ausgerüsteten speziellen Behörde bedarf).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus VG Neustadt, 24.11.2000 - 8 K 1937/00
    Hierbei hat der Betroffene einen Anspruch darauf, dass dieses Ermessen fehlerfrei ausgeübt wird (BVerwG, Urteil vom 15.12.1987, 9 C 285.86, E 78, 332, 336 zum AsylVfG a.F.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 5. Aufl., § 51 Rdnr. 15 VwVfG).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Auszug aus VG Neustadt, 24.11.2000 - 8 K 1937/00
    Anderes könnte allenfalls gelten, wenn das Ermessen derart reduziert wäre, dass alleine das Wiederaufgreifen und die Feststellung eines Abschiebungshindernisses die einzig rechtmäßige Entscheidung wäre oder aber das Festhalten an der Bestands- oder Rechtskraft zu schlechthin unerträglichen Ergebnissen führen würde (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 27.01.1994, 2 C 12.92 f E 95, 86, 92 und vom 07.09.1999, 1 C 6.99, NVwZ 2000, 204, 206) [BVerwG 07.09.1999 - 1 C 6/99].
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